Ausschüsse im Landtag: Warum zwölf statt elf Sitze zum Streitfall werden
Streit im Landtag
Landtag Sachsen-Anhalt: Streit um Größe der Ausschüsse
Stand: 23.09.2026 08:48 Uhr
Im neuen Landtag von Sachsen-Anhalt wird um die Größe der Ausschüsse gerungen. Bei zwölf Mitgliedern bekäme die AfD rechnerisch sechs Sitze und damit genau die Hälfte. Juristen bezweifeln, dass dies die Kräfteverhältnisse im Parlament ausreichend widerspiegeln würde.
von Laura Sinem Hönes, MDR SACHSEN-ANHALT
Bildung, Finanzen, Inneres oder Wirtschaft: Mit vielen Themen beschäftigen sich die Abgeordneten nicht nur im Plenum, sondern vor allem in den Ausschüssen des Landtags von Sachsen-Anhalt. Dort findet ein großer Teil der Arbeit der Abgeordneten statt. Gesetzentwürfe und Anträge können nach ihrer ersten Beratung im Landtag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden. Die Abgeordneten beraten dort die Vorlagen ausführlicher und können beispielsweise Sachverständige anhören. Am Ende bereiten die Ausschüsse die Entscheidungen der Landtagssitzungen vor.
In der vergangenen Wahlperiode gab es elf ständige Ausschüsse mit jeweils 13 Mitgliedern. Wie groß sie in der neuen Wahlperiode werden, ist derzeit noch offen. Im sogenannten Vor-Ältestenrat treffen sich die Geschäftsführer der Fraktionen, um über solche Fragen zu entscheiden. Bisher konnte keine Einigung über die Zahl der Ausschussmitglieder erzielt werden.
Warum macht es einen Unterschied
Wie viele Sitze eine Fraktion in einem Ausschuss bekommt, richtet sich nach ihrer Stärke im Landtag. Dafür gibt es ein festgelegtes Berechnungsverfahren, das sogenannte Rangmaßzahlverfahren. Bei elf Ausschussmitgliedern bekäme die AfD nach dieser Berechnung fünf Sitze. Die CDU bekäme zwei, Linke, Grüne, SPD und BSW jeweils einen. Damit stünden fünf AfD-Abgeordneten sechs Mitglieder der übrigen Fraktionen gegenüber. Bei elf Mitgliedern wären es für die AfD mit fünf Sitzen rund 45 Prozent.
Bei zwölf Mitgliedern würde der zusätzliche Sitz an die AfD gehen. Dann säßen sechs AfD-Abgeordnete sechs Abgeordneten der anderen Fraktionen gegenüber. Die AfD verfügt im neuen Landtag über 39 von insgesamt 83 Mandaten – also knapp 47 Prozent. In einem Ausschuss mit zwölf Mitgliedern hätte sie mit sechs Sitzen genau 50 Prozent.
Der Politikwissenschaftler Nicolas Spohn von der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg sieht deshalb im Zwölfer-Modell einen rechnerischen Vorteil für die AfD. Die Ausschussbesetzung muss jedoch die politischen Kräfteverhältnisse des Parlaments widerspiegeln. Jeder Ausschuss müsse mit Blick auf die Größe der Fraktionen grundsätzlich ein verkleinertes Abbild des Plenums sein, schreibt Jurist Robert Böttner im Verfassungsblog.
Er arbeitet am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Europarecht und Völkerwirtschaftsrecht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In Sachsen-Anhalt ergebe sich das auch aus der Oppositionsklausel in der Landesverfassung (Art. 48 Abs. 2 Verf LSA), wonach die Oppositionsfraktionen das Recht auf Chancengleichheit im Parlament haben. Das wäre mit 6:6 nicht gegeben.
Was würde ein 6:6 ganz konkret bedeuten?
Ein Beispiel ist die Windkraft: Die Grünen wollen den Ausbau der Windenergie weiter vorantreiben, die AfD lehnt einen weiteren Ausbau weitgehend ab. Bringen die Grünen dazu beispielsweise einen Antrag in den Landtag ein, kann dieser nach der ersten Beratung an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Dort wird im Detail darüber beraten. Am Ende kann eine Beschlussempfehlung für den gesamten Landtag stehen.
Bei einem Ausschuss mit zwölf Mitgliedern könnte es dabei sechs zu sechs stehen: Stimmen die sechs AfD-Mitglieder geschlossen gegen eine Empfehlung und die anderen sechs dafür, fehlt die notwendige Mehrheit. Die Beschlussempfehlung kommt so nicht zustande. Die AfD hätte damit allerdings keine eigene Mehrheit. Auch sie könnte einen Vorschlag mit ihren sechs Stimmen nicht allein gegen die anderen sechs Mitglieder durchsetzen.
Könnte die AfD damit Entscheidungen blockieren oder verzögern?
Ausschüsse bereiten die Entscheidungen des Landtags vor. Über Gesetze und Anträge entscheidet letztlich das gesamte Parlament. Ein 6:6 könnte die Beratung im Ausschuss aber verzögern. Die Geschäftsordnung verpflichtet die Ausschüsse zwar dazu, die ihnen überwiesenen Themen zeitnah zu bearbeiten. Fünf Monate nach der Überweisung kann ein Bericht über den Stand der Beratungen verlangt werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Ausschuss dann bereits eine fertige Beschlussempfehlung vorlegen muss.
Politikwissenschaftler Spohn spricht deshalb von einer möglichen "Agendasetzungsmacht" der AfD: Mit sechs von zwölf Sitzen könnte sie stärkeren Einfluss darauf bekommen, ob und wie schnell ein Thema im Ausschuss vorankommt.
Hat die AfD nicht selbst eine proportionale Besetzung der Ausschüsse gefordert?
2024 brachte die AfD einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesverfassung ein. Sie wollte darin festschreiben, dass Oppositionsfraktionen bei der Besetzung von Ausschüssen und anderen Gremien proportional nach ihrer Stärke im Landtag vertreten sein sollen. In der damaligen Landtagsdebatte argumentierte die AfD mit der sogenannten "Spiegelbildlichkeit".
Bei zwölf Ausschussmitgliedern käme die AfD auf 50 Prozent der Sitze, obwohl sie im Landtag mit 39 von 83 Mandaten nur knapp 47 Prozent der Abgeordneten stellt. Bei elf Ausschussmitgliedern wären es dagegen rund 45 Prozent. In der aktuellen Diskussion im Vorältestenrat verweise die AfD auf ein Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, hieß es aus Teilnehmerkreisen. Im 16. Bayerischen Landtag hatte die CSU einen Sitzanteil im Plenum von 49,2 Prozent. In den Ausschüssen sollte sie jeweils exakt die Hälfte der Sitze besetzen. Der Gerichtshof sah darin keinen Verstoß gegen das Gebot der Spiegelbildlichkeit.
Allerdings hatten vier der neun Richter eine andere Auffassung und hielten das in einem Sondervotum fest. Sie sahen 2009 die konkrete Festlegung der Ausschussgröße als Verstoß gegen das Demokratieprinzips wegen Verletzung des Spiegelbildgebots. "Dieses Gebot soll nämlich sicherstellen, dass ein parlamentarischer Ausschuss die Zusammensetzung des Plenums in seiner konkreten, durch die Fraktionen – und nicht durch eine Koalition – geprägten organisatorischen Gestalt möglichst wahrheitsgetreu abbildet", so Böttner im Verfassungsblog.
Wie geht es jetzt weiter und wer entscheidet?
Am Freitag tagt der Vor-Ältestenrat erneut. Dann soll der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages angehört werden. Der bereitet eine juristische Betrachtung zur Anzahl der Ausschussmitglieder vor. Folgt man der Auffassung von Jurist Böttner, dann verstieße die von der AfD vorgeschlagene Regelgröße von 12 Mitgliedern für die ständigen Ausschüsse gegen die Verfassung.
MDR (Laura Sinem Hönes)