Autofahrer soll 2000 Euro fürs Laden zahlen
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E-Autofahrer lädt Wagen am Flughafen – und erhält Rechnung über 2000 Euro
Von: Sebastian Oppenheimer
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Ein Grazer wollte sein E-Auto vor dem Abflug einfach laden. Als nach seiner Rückkehr die Rechnung eintrudelte, zeigte sich, dass er besser das Kleingedruckte hätte lesen sollen.
Graz – Ein Elektroauto lässt sich heutzutage nahezu überall laden: zu Hause, auf dem Supermarktparkplatz oder vor dem Hotel. Und natürlich auch am Flughafen. Logischerweise hängt das Auto dort auch mal länger als ein paar Stunden am Kabel – es ist ja niemand da, der während der Reise das Fahrzeug abstöpselt. Dank moderner Technik endet die Ladung automatisch, wenn der Stromer vollgeladen ist. Und auch der „Gebührenzähler“ sollte dann stoppen. Doch das ging nun in einem Fall in Österreich gründlich schief.
Vor einer Geschäftsreise steckte ein E-Auto-Fahrer seinen Wagen an einer Ladesäule am Flughafen Graz an – und ließ es dort für zwei Tage stehen. Wochen später flatterte ihm die Abrechnung ins Haus: mehr als 2000 Euro. „Ich bin aus allen Wolken gefallen, vor allem weil es dort auch nirgends steht, dass man nach der Ladedauer abgerechnet wird“, sagte der Grazer gegenüber meinbezirk.at.
Roaming-Tarif ließ Rechnung für E-Auto am Flughafen Graz explodieren
Wie war nun die horrende Summe zustande gekommen? Der Airport Graz erklärte auf Nachfrage des Portals, dass die Ladesäulen von zwei verschiedenen Anbietern betrieben würden. Beide berechneten bei einer Online-Direktbezahlung nur die Lademenge und keine – beziehungsweise nach zwei Tagen maximal 17,28 Euro – Blockiergebühr. Entscheidend war im vorliegenden Fall jedoch, dass der Grazer eine Roaming-Ladekarte genutzt hatte: In diesem Fall greifen die Nutzungsbedingungen des jeweiligen Kartenanbieters – und dieser rechnete nach Dauer statt nach Strommenge ab.
Hoffnung für E-Auto-Fahrer: Kulanzlösung im Gespräch
Aktuell ist eine Kulanzlösung im Gespräch: Der Roaming-Kartenbetreiber räume ein, dass die volle Schuld nicht allein beim Autofahrer liege, so dieser gegenüber dem Portal. Er selbst wisse künftig, dass er vor dem Laden stets das Tarifblatt der jeweiligen Ladekarte prüfen müsse – und rät auch anderen E-Auto-Fahrern, immer aufs Kleingedruckte zu achten.