Bahn: Mitarbeiter aus Zug gestoßen? Neue Version weckt Zweifel an Tathergang
Was ist am am späten Abend des 17. Juli, einem Freitag, tatsächlich in einem Regionalzug südlich von Karlsruhe passiert? Darüber herrscht auch eine Woche später keine Klarheit. Vielmehr gibt es zwei Versionen des Hergangs, die deutlich voneinander abweichen. Da ist einmal die Version der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Sie liest sich folgendermaßen: Ein stark alkoholisierter 36 Jahre alter Fahrgast soll einen Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn, 26 Jahre alt, geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels habe die Zugtür nachgegeben und der Bahnmitarbeiter sei durch einen Spalt aus dem mit 120 Stundenkilometern fahrenden Regionalzug gefallen. Offen ist, wieso genau die Tür nachgab. Am heutigen Freitag, 24. Juli, wurde bekannt, dass der durch den Sturz schwerstverletzte DB-Mitarbeiter außer Lebensgefahr ist. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derweil gegen den vorbestraften 36-Jährigen wegen Körperverletzung. Ein von der Staatsanwaltschaft beantragter Haftbefehl wegen Körperverletzung wurde am Samstag vom Amtsgericht Karlsruhe jedoch abgelehnt. Nach Angaben des Gerichts war unter anderem ein Überwachungsvideo der Bahn entscheidend, das der Haftrichter kurz nach der Anhörung ausgewertet hat. Dieses habe Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens geweckt, teilte das Gericht mit. Spannende Artikel zur Deutschen Bahn DB-Mitarbeiter soll mit massiver Gewalt gegen Fahrgast vorgegangen sein Hier kommt nun die zweite Version der Geschichte ins Spiel. Das Überwachungsvideo hat sich neben dem Richter auch der Anwalt des Angeklagten, der Strafrechtler Joachim Lederle, angesehen. Lederle hat dem „Spiegel“ ein Interview gegeben, in dem er den Vorgang am 17. Juli ganz anders schildert. Quintessenz seiner Ausführungen: Nicht sein Mandant habe Gewalt ausgeübt und so den tragischen Sturz verursacht, sondern der Bahnmitarbeiter. Laut Lederle sei der 36-Jährige auf dem Weg zu einem Freund gewesen, bei dem er übernachten wollte. Bei der Fahrkartenkontrolle habe er kein gültiges Ticket vorzeigen können, weil der Akku seines Handys leer gewesen sei. Auf dem Handy habe sich sein Deutschlandticket befunden. Der Kontrolleur habe daraufhin zwei Sicherheitsleute gerufen. Der 36-Jährige habe in der Folge angeboten, sein Handy aufzuladen, um das Ticket vorzuzeigen, und deswegen nach einem Ladekabel gesucht. Auf dem Überwachungsvideo sei zu sehen, wie sein Mandant unter dem Sitz nach dem Kabel sucht, so Lederle im Gespräch mit dem „Spiegel“. „Dann richtet er sich auf und läuft zu einem der Sicherheitsleute, einem kräftigen, massigen Türstehertypen. Mein Mandant stellt sich vor ihn hin, zeigt ihm das Handy. Daraufhin packt ihn der Sicherheitsmitarbeiter vorn an der Kleidung, mit beiden Händen, schwingt ihn herum und knallt ihn mit voller Wucht mit dem Rücken gegen einen Flügel der Zugtür. Und zwar so fest, dass, wie sich später zeigt, die Tür unten aus ihrer Verankerung springt. Ohne loszulassen, dreht er ihn wieder herum und wirft ihn auf die andere Seite, vor der anderen Tür auf den Boden, wo er auf dem Rücken zu liegen kommt“, so der Anwalt weiter. Lesen Sie auch Abgelehnter Haftbefehl: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein Der Bahn-Mitarbeiter habe dann auf seinen am Boden liegenden Mandanten eingeschlagen. Er habe auch versucht, ihn am Fuß auf die andere Seite zu ziehen. Der 36-Jährige habe seinen Fuß aus dem Griff befreien können, woraufhin der DB-Mitarbeiter gegen die Tür gefallen sei. Die habe im unteren Bereich „wie eine Briefkastenklappe“ nachgegeben. Daraufhin sei der Bahn-Bedienstete aus dem Zug gefallen. Für Lederle ist klar, dass die Gewalt vom Bahnmitarbeiter ausgegangen sei. Dies werde auch durch das Video belegt. „Mein Mandant ist hier nicht Täter, sondern Opfer. Ihm wurden bei dem Vorfall zwei Rippen gebrochen, das wurde, nach seiner Entlassung aus dem Polizeigewahrsam, im Krankenhaus ärztlich festgestellt“, resümiert der Anwalt. Wie es nun weitergeht, ist unklar. Die Staatsanwaltschaft hat Beschwerde gegen den abgelehnten Haftbefehl eingelegt. Nach Auswertung eines Überwachungsvideos des Regionalzuges werte die Staatsanwaltschaft das Geschehen in rechtlicher Hinsicht anders als das Amtsgericht. Aus ihrer Sicht seien die rechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Haftbefehls gegeben, hieß es. tok mit dpa