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"Bauer sucht Frau": Die strengen Vertragsklauseln der RTL-Show

Unterhaltung

Das steht offenbar im Vertrag

Zehn Jahre Schweigepflicht bei "Bauer sucht Frau"

Von t-online, mbo

27.08.2026 - 09:48 UhrLesedauer: 2 Min.

Seit Jahren ist "Bauer sucht Frau" ein Quotengarant bei RTL. Welche Landwirte und Landwirtinnen dort nach der großen Liebe suchen, wird dabei offenbar sehr penibel ausgewählt.

Wer bei "Bauer sucht Frau" teilnehmen möchte, muss wohl einen umfassenden Vertrag unterschreiben und zuvor ein Führungszeugnis vorlegen. Auch auf Tätowierungen achten der Sender und die Produktionsfirma, bevor eine potenzielle Kandidatin oder ein potenzieller Kandidat die Zusage für das Format erhält. Dies berichtete "Bild" unter Berufung auf einen dem Blatt vorliegenden Vertrag.

Demnach müsse spätestens zum Drehstart ein aktuelles Führungszeugnis vorgelegt werden. Zudem müssen die Bewerberinnen und Bewerber bestätigen, dass sie nicht vorbestraft sind und dass nicht gegen sie ermittelt wird. Auch ein Tattoo-Check werde durchgeführt. Wer extremistische Motive auf der Haut trägt, könne rausgeworfen werden. Wer kein Single ist, könne selbstredend nicht teilnehmen – und wer während der Dreharbeiten anderweitig eine neue Partnerin oder einen neuen Partner kennenlernt, müsse die Produktion umgehend darüber informieren.

Wenn in dem Kuppelformat ein Paar zueinander findet, dürfe es sich bis zur Ausstrahlung der letzten Folge nicht gemeinsam in der Öffentlichkeit zeigen. Vor Drehbeginn dürfe kein Kontakt zueinander aufgenommen werden. Außerdem müsse ein Verhaltenskodex eingehalten werden, sowohl vor der Kamera als auch auf Instagram. Bei den Dreharbeiten dürfen keine illegalen Drogen oder übermäßig viel Alkohol konsumiert werden.

Zehnjährige Schweigepflicht

Zudem berichtete "Bild" über eine Schweigepflicht, die vertraglich festgehalten sei. Diese besage, dass keinerlei Details über Produktion oder den Vertrag an jegliche außenstehende Personen weitergegeben werden dürfen. Bis zu zehn Jahre lang. Mit der Presse dürfe nur gesprochen werden, wenn der Sender vorher zugestimmt hat.

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Weiter hieß es, dass die Teilnehmenden die Produktion oder Ausstrahlung der Sendung nicht per Eilantrag behindern können, was im Übrigen nicht ungewöhnlich ist bei Fernsehproduktionen und Reality-Shows. Unterlassungs- oder Schadenersatzklagen seien aber möglich.

Auch über den finanziellen Aspekt einer "Bauer sucht Frau"-Teilnahme wurde berichtet. Demnach erhielten Kandidatinnen und Kandidaten eine Aufwandsentschädigung, auch Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung würden übernommen. RTL wollte sich zu den Vertragsdetails nicht äußern. Am Sonntag werden die neuen Bäuerinnen und Bauern vorgestellt, die im kommenden Jahr bei "Bauer sucht Frau International" mitmachen.

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