Baustelle statt Hotel: Tricksten Check24 und TUI Urlauber mit KI aus?
TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Die Pannenserie um das türkische Raxeria-Hotel in Manavgat östlich von Antalya hat ein Nachspiel. Wie BILD berichtete, hatte sich die Eröffnung der Nobelherberge (fast 1000 Betten) über Monate verzögert. Erste TUI-Urlauber sollten anreisen, obwohl das Hotel noch im Bau war. Trotzdem warben Europas größter Reisekonzern TUI und Vermittler Check24 mit täuschend echt aussehenden KI-Fotos. Kein Hinweis darauf, dass das Hotel noch gar nicht in Betrieb war. Ist das erlaubt? BILD fragte Experten. Die Fakten: Veranstalter TUI und DerTour sowie Vermittler Check24 stellten bis zu 170 realistisch anmutende Fotos ein. Diese signalisierten: Die Bilder sind aus dem laufenden Hotelbetrieb. Auch Cynthia und Thorsten Schöps aus Wermelskirchen (NRW) buchten. Als ihr Reisetermin 16. August näher rückte, aber das Hotel alles andere als fertig war, kündigte ihr Rechtsanwalt den Reisevertrag fristlos. Sein Grund: arglistige Täuschung. TUI und Check24 wiesen auf BILD-Anfrage diesen Vorwurf entschieden zurück. Trotzdem tat sich was: TUI ließ die mit „Modellbild“ gekennzeichneten KI-Fotos online, strich aber Reisen bis Oktober. Sollte das Hotel dann eröffnet sein, stimmt wieder alles. Check24 löschte dagegen alle Fotos. Ein Check24-Sprecher räumt ein: „Die betreffenden Vorab-Visualisierungen wurden uns über einen externen Datenlieferanten als Hotelbilder zur Verfügung gestellt. Wir werden künftig ausdrücklich darauf bestehen, dass Vorab-Visualisierungen entsprechend gekennzeichnet werden bzw. regulär nur tatsächliche Hotelbilder ausgespielt werden.“ Check24 vermittelt Reisen für fast alle deutschen Veranstalter. Insider sagen: Da will man sich in der Reisebranche nicht angreifbar machen. Auch ich, der BILD-Sparfochs, schaute mir das Check24-Angebot an. Urteil: Erst wer sich durch rund 30 der nahezu 170 Fotos klickte, konnte merken, dass einige Motive unecht wirkten. Auch die ungewöhnlich hohe Zahl der eingestellten Bilder kann ein Hinweis auf KI sein. Einziger Hinweis auf die längere Bauphase: Kundenanfragen im Check24-Chat wegen des Eröffnungstermins. Ist das schon arglistige Täuschung? Verbraucheranwalt Arndt Kempgens sagt zu BILD: „Ein Reiseveranstalter darf grundsätzlich auch illustrative oder computergenerierte Bilder verwenden. Problematisch wird es, wenn solche Bilder wie echte Aufnahmen des konkreten Hotels präsentiert werden und dadurch der Eindruck entsteht. Für mich ist das eine Täuschung, aber keine arglistige.“ Seine Kollegin, BILD-Anwältin Nicole Mutschke, ergänzt: „Für die Arglistfrage ist also wichtig: Wann wurde gebucht und was wussten TUI bzw. Dertour in genau diesem Moment über Baufortschritt und Eröffnung? Wenn noch kurzfristig Reisen verkauft wurden, obwohl Eröffnungstermine abgesagt wurden, könnte es arglistig sein. Aber wenn etwa Monate im Voraus gebucht wurde und Veranstalter aufgrund der damaligen Informationen noch ernsthaft davon ausgehen konnten, dass das Hotel rechtzeitig fertiggestellt wird, ist ein Arglist-Vorwurf eher zurückhaltend zu bewerten.“ Laut TUI und Dertour wurden Urlauber auf andere Unterkünfte umgebucht. Mutschke mahnt: „Wenn das Ersatzhotel wesentlich abweicht, kann ein kostenfreies Rücktrittsrecht bestehen, auch ohne eine arglistige Täuschung.“ Ärger mit der Behörde? Reiseveranstaltern könnte wegen einer Foto-Täuschung Ärger drohen. Denn: Seit dem 2. August gelten nach dem europäischen AI Act neue Transparenz- und Kennzeichnungspflichten für bestimmte KI-generierte Inhalte. Auf eine BILD-Anfrage verweist die Bundesnetzagentur auf die Regeln für sogenannte Deepfakes. „Entscheidend ist dabei, ob die Darstellung einen hinreichenden Realitätsbezug aufweist und geeignet ist, bei einem Betrachter den Eindruck eines tatsächlichen, aber so nicht stattgefundenen Geschehens zu erwecken“, erklärt eine Sprecherin der Behörde gegenüber BILD. Nach den von der Bundesnetzagentur genannten Kriterien kann ein Inhalt insbesondere dann als Deepfake eingestuft werden, wenn er „fotorealistisch wirkt und nicht sofort als Bildmontage erkennbar ist“. Die Behörde betont allerdings, dass jeder Fall gesondert geprüft werde und wollte den konkreten Fall nicht bewerten. Zum Foto-Fake um das Raxeria-Hotel in der Türkei teilt die Bundesnetzagentur lediglich mit: „Die Bundesnetzagentur hatte bislang keine Kenntnis von diesem konkreten Angebot.“ Und die Behörde erklärt: „Ein möglicher Verstoß gegen die Transparenzpflichten wird nicht dadurch beseitigt, dass entsprechende Inhalte nachträglich, etwa nach einer Presseanfrage, von der Internetseite entfernt werden.“ Wer gegen die Transparenzpflichten des AI Acts verstößt, muss im schlimmsten Fall mit Millionenstrafen rechnen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur sind Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bei Unternehmen von bis zu drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes möglich. Seit der Einrichtung einer Beschwerdestelle bei der Bundesnetzagentur am 2. August seien bereits Beschwerden im „niedrigen dreistelligen Bereich“ eingegangen. Ein Großteil betreffe die Transparenz von KI-generierten oder manipulierten Inhalten, eine geringe einstellige Zahl KI-generierter Werbeinhalte.