DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,04 % 64.336,91 USD 09:20:17 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

Bayerisches Gericht weist Sammelklage gegen Werbung bei Amazon ab

Technologie

serienjunkies News Storys Sammelklage von 330.000 Amazon-Kunden wegen Werbung bei Prime Video gescheitert Von: Bjarne Bock Uns auf Google folgen Schlechte Nachrichten für 330.000 deutsche Amazon-Kunden, die eine Sammelklage eingereicht hatten. Ein Gericht hält die VOD-Werbung für zulässig. Werbung im Streaming-Abo ist längst zum Reizthema geworden, doch kaum ein Anbieter sorgte dabei für so viel Ärger wie Amazon. Seit Februar 2024 blendet Prime Video allen Kunden automatisch Werbespots ein. Wer davon verschont bleiben will, zahlt seither 2,99 Euro monatlich zusätzlich. Angekündigt wurde die Umstellung per E-Mail mit rund vier Wochen Vorlauf, verbunden mit dem Hinweis, es bestehe kein Handlungsbedarf. Genau dieses Vorgehen brachte dem Konzern in Deutschland mehrere Gerichtsverfahren ein. Nun liegt eine wichtige Entscheidung vor: Die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon ist vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht gescheitert. Fast 330.000 Kundinnen und Kunden hatten sich der Klage angeschlossen und auf Schadensersatz gehofft. Das Gericht sah die nachträglich eingeführte Werbung als vertraglich zulässig an und wies die Forderungen zurück. Für die Verbraucherschützer ist es damit ein herber, wenn auch nicht endgültiger Rückschlag im Streit um die Prime-Video-Werbung. Prime-Video-Sammelklage: Gericht sieht keinen Anspruch auf Schadensersatz In der Urteilsbegründung stellten die Richterinnen und Richter klar, dass sich in den Vertragsbedingungen von Prime Video keine Zusage zur Werbefreiheit finde. Auch habe der Kläger nicht belegen können, dass der Dienst je ausdrücklich als werbefrei beworben worden sei. Ob Betroffene die Zusatzoption gegen Werbung gebucht hatten oder nicht, spiele für den Anspruch auf Schadensersatz letztlich keine Rolle. Damit widersprach das Gericht der Argumentation der Verbraucherzentrale in einem zentralen Punkt. Spannend ist dabei ein Detail am Rande: Für alle, die bereits die Zusatzoption gegen Werbung gebucht hatten, erklärten die Richter die Klage sogar komplett für unzulässig, weil sich deren Ansprüche zu stark von denen der übrigen Kundschaft unterschieden, um gemeinsam verhandelt zu werden. Ursprünglich hatte die Verbraucherzentrale Sachsen deutlich mehr gefordert: Mindestens die Hälfte des gezahlten Abopreises sollte laut eigenen Angaben zurückerstattet werden, wie das Fachportal DWDL.de berichtet. Auch Netflix sorgte jüngst für einigen Ärger: Bei mehr als 300 Serien und Filmen kam offenbar KI zum Einsatz. Der Rechtsstreit um Prime Video ist damit noch lange nicht beendet, er läuft inzwischen an mehreren Fronten gleichzeitig. Zum einen will die Verbraucherzentrale das aktuelle Urteil nicht akzeptieren und plant Revision beim Bundesgerichtshof, zum anderen gibt es bereits ein widersprüchliches Signal aus München: Dort hatte das Landgericht Ende 2025 die Werbeeinführung noch als unzulässige einseitige Vertragsänderung eingestuft und die Informations-E-Mail von Amazon als irreführend bezeichnet. Inhaltlich pocht die Verbraucherzentrale weiterhin darauf, dass Prime Video jahrelang faktisch als werbearmer Premium-Dienst wahrgenommen und genutzt worden sei, ein bestehendes Abo dürfe dadurch nicht nachträglich entwertet werden. Finanziell brisanter für Amazon ist ohnehin ein zweites Verfahren, die Abschöpfungsklage. Sie zielt auf sämtliche Gewinne aus der Drei-Euro-Option und die Werbeeinnahmen ab, die im Erfolgsfall an den Bundeshaushalt gingen – bis zur endgültigen Klärung dürften aber noch Jahre vergehen.

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