Beamte behalten ihre üppigen Pensionen
Startseite Politik Renten-Aufreger: Beamte behalten wohl üppige Pensionen – Expertin nennt drei Gründe Von: Stephanie Munk Uns auf Google folgen Die Rentenkommission hat ihre Reformvorschläge vorgelegt – Beamte bleiben außen vor. Warum hält die Koalition unter Merz an der Sonderbehandlung für Beamte fest? Berlin – Heute trifft sich die Führung der schwarz-roten Koalition im Kanzleramt zum Koalitionsausschuss. Es geht um das umfangreichste Reformvorhaben seit Jahrzehnten. In einem einzigen Paket sollen Reformen bei Steuern, Rente, Gesundheit, Pflege und Arbeitsmarkt zusammengefasst werden. Hitzig debattiert wurde im Vorfeld, ob Beamte künftig in das gesetzliche Rentensystem einbezogen werden. Jedoch: Ihr Sonderstatus bleibt wohl. Die Rentenkommission empfahl der Regierung nicht das Aufbrechen des zweigliedrigen Rentensystems. Im Gespräch mit dem Münchner Merkur sagte Rentenkommissions-Mitglied Silke Übelmesser: „Es wäre für uns eine leichte Möglichkeit gewesen, zu sagen: Beamte in die gesetzliche Rentenversicherung. Dann wären alle erst einmal zufrieden gewesen. Im Verlauf hätte man dann aber festgestellt, dass es nicht so einfach ist.“ Reformen der Merz-Regierung: Bas mit Beamten-Forderung – Kommission verzichtet auf Vorschlag Beamte erhalten Pensionen, von denen normale Angestellte im Ruhestand nur träumen können. Nach 40 Dienstjahren bekommen Beamte aktuell fast 72 Prozent des Bruttogehaltes, das sie in den letzten zwei Jahren vor der Pensionierung bezogen haben. „Normalos“ unter den Rentnern bekommen dagegen aktuell nach 45 Beitragsjahren etwa 48 Prozent ihres bisherigen durchschnittlichen Bruttoeinkommens. Viele hörten deshalb genau hin, als die Rentenkommission der Bundesregierung vergangene Woche ihre Vorschläge für eine große Reform des deutschen Rentensystems vorlegte. Einige Spitzenpolitiker hatten davor gefordert, dass sich beim zweigliedrigen Rentensystem in Deutschland etwas ändern müsse. SPD-Chefin und Arbeitsministerin Bärbel Bas hatte so mehrmals betont, dass auch Beamte in die gesetzliche Rentenkasse einzahlen sollen. Rentenexpertin: Drei Gründe sprechen gegen Beamte in der gesetzlichen Rentenversicherung Doch der Abschlussbericht der Kommission enttäuschte alle, die solch eine Änderung wünschen: Eine klare Empfehlung für die Einbeziehung von Beamten in die Rente sprechen die Experten nicht aus. Da Kanzler Friedrich Merz (CDU) schnell deutlich machte, dass er „alle Elemente“ der Reformvorschläge der Kommission „zügig“ umsetzen wolle, bleibt die Extrabehandlung für Beamte im Ruhestand wohl bestehen. Silke Übelmesser war eine der Expertinnen und Experten der 13‑köpfigen Rentenkommission. Die Professorin für Finanzwissenschaft an der Universität Jena erklärte dem Münchner Merkur von Ippen.Media die Hintergründe der Entscheidung des Gremiums zu Beamtenpensionen. Mehrere Gründe haben demnach aus Sicht der Rentenkommission gegen Beamte in der gesetzlichen Rentenkasse gesprochen: Verfassungsrechtliche Hürden Finanzielle Doppelbelastung für Bund und Länder Die föderale Struktur in Deutschland Gratis für Sie: Der große Renten-Ratgeber So holen Sie das meiste aus Ihrer Rente. Versteckte Fehler vermeiden. Dies und viele Tipps von Renten-Profis finden Sie in unserem kostenlosen Ratgeber. Laden Sie sich HIER den Ratgeber kostenlos als PDF herunter Beamte in der Rentenkasse: Erst einmal würde es teurer und kompliziert – „massive Doppelbelastung“ Verfassungsrechtliche „Leitplanken“ betreffen laut der Expertin beispielweise die „Amtsangemessenheit der Versorgung“ von Beamten. Eine Verfassungsänderung sei zwar möglich, erfordere aber eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – „das macht es schwierig“, so Übelmesser. Hinzu käme das Problem der finanziellen Doppelbelastung, die für den Staat zunächst entstünde: Würden neue Beamte künftig Rentenbeiträge zahlen, müssten Bund und Länder gleichzeitig die Pensionen der heutigen Beamten und die Rentenbeiträge für die neu eingestellten finanzieren. Auch Rentenkommissionsmitglied Peter Bofinger warnte in der Zeit vor einer „massiven Doppelbelastung für den öffentlichen Sektor“. Erschwerend kommt laut Finanzwissenschaftlerin Übelmesser in Deutschland die föderale Dimension hinzu: Nicht nur im Bund müsste man das Rentensystem umstrukturieren, sondern auch in den 16 Bundesländern. Denn der Großteil der Beamten ist bei den Ländern beschäftigt – vor allem Lehrer. Übelmesser verweist auch auf das Wettbewerbsproblem: Wenn ein Bundesland aufhört, Lehrer zu verbeamten, das Nachbarbundesland aber nicht, entstehe eine Konkurrenzsituation um Fachkräfte. „Es wäre wichtig, dass die 16 Bundesländer sich an einen Tisch setzen und das gemeinsam mit dem Bund regeln, und nicht ein Land aus der Reihe tanzt“, sagt sie daher. Gemeinsame Versicherung auch für Beamte sei „Idealbild“ – vorerst Kürzung des Pensionsniveaus Langfristig habe die Kommission zwar eine klare Vision: eine Erwerbstätigenversicherung, in die alle einzahlen – auch Beamte. Das sei das „Idealbild“, sagt die Fachfrau, und stehe auch explizit als Empfehlung an die Merz-Regierung im Bericht. Nur sei der Weg dorthin bei den Beamten sehr lang und kompliziert. „Wir haben befürchtet: Wenn das unsere einzige Forderung zu Beamten ist, passiert erst einmal einige Jahre nichts“, schildert Übelmesser. Trotzdem habe die Kommission die Bundesregierung beim Thema Beamtenpensionen in die Pflicht nehmen wollen. „Wir haben Dinge angeregt, die kurzfristig umgesetzt werden können“, betont die Finanzexpertin. Diese sind: Künftig sollen Bund und Länder deutlich weniger verbeamten – etwa Lehrer oder Hochschulprofessoren. Zweitens soll der Staat Rücklagen für die Beamtenpensionen bilden, „sodass es eben nicht kurzfristig günstiger ist, jemanden als Beamten einzustellen", so Übelmesser. Drittens sollen Rentenreformen künftig „wirkungsgleich“ auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Konkret bedeutet das: Wenn das gesetzliche Renteneintrittsalter über 67 Jahre hinaus steigt, soll das auch für Beamte gelten – und zwar zeitgleich, nicht wie bisher erst Jahre später. Auch das Pensionsniveau soll abgesenkt werden: Während das Rentenniveau (nicht die Renten an sich) in den vergangenen Jahrzehnten um rund zehn Prozent gesunken ist, wurde die Beamtenversorgung nur um fünf Prozent reduziert. Diese Lücke soll geschlossen werden. Politiker sollen laut Kommission Renten statt Pensionen erhalten – anders als Beamte insgesamt Für politische Abgeordnete hat die Kommission empfohlen, diese ab sofort in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen und sie damit aus dem staatlichen Versorgungssystem der Pensionen herauszunehmen. Dies soll für Landtags- und Bundestagsabgeordnete gelten. Die Expertin erklärt: Bei Abgeordneten gebe es nicht dieselbe Wettbewerbssituation zwischen den Bundesländern wie etwa bei Lehrern. Viele Menschen säßen außerdem nur für vier Jahre in einem Landtag oder im Bundestag, das führe oft zu einer „gestückelten Rentenbiografie“, so Übelmesser. Und, vielleicht am wichtigsten: Es gehe dabei auch um ein Signal vor den großen Reformen und harten Einschnitten, mit denen die Regierung das Land wieder zukunftsfähig machen will. Nach dem Motto: Ihr müsst sparen, aber wir Politiker nehmen auch Einschnitte in Kauf. Schwesig fordert Aufnahme neuer Beamter in die Rentenversicherung – Expertin: „Machen Sie es“ Dass Bundesländer bei der Reform von Beamtenpensionen insgesamt trotzdem schon früher handeln könnten, schließt Übelmesser nicht aus. SPD-Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte beispielsweise nach Vorstellung der Reformvorschläge gefordert, neu eingestellte Beamte direkt in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Übelmessers Reaktion darauf ist eindeutig: „Machen Sie es, Manuela Schwesig“ – am besten gemeinsam mit den anderen 15 Bundesländern. (Quellen: eigene Recherche, frühere Berichterstattung, Die Zeit) (smu)