Beate Zschäpe bleibt hinter Gittern: Haft bis mindestens 2035
Das Oberlandesgericht München legte die sogenannte Mindestverbüßungsdauer auf insgesamt 24 Jahre fest und lehnte es zudem ab, die weitere Vollstreckung der Strafe zur Bewährung auszusetzen, wie das Gericht in München mitteilte. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig - Verteidigung und Bundesanwaltschaft können dagegen Beschwerde einlegen.
Zschäpe war vom OLG im Jahr 2018 als Mittäterin an der sogenannten NSU-Mordserie zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit war eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Zschäpe, die im November 2011 in Untersuchungshaft gekommen war, hatte angesichts des Ablaufs dieser Frist aber nun eine vorzeitige Haftentlassung beantragt.
Dazu war sie Ende August von der Justizvollzugsanstalt Chemnitz in Sachsen eigens zu einer Anhörung nach München gebracht worden. Zschäpes Anwalt Mathias Grasel hatte dabei eine Haftstrafe von insgesamt nicht mehr als 20 Jahren gefordert.
Das Oberlandesgericht entschied nun, dass die während des Vollzugs hervorgetretenen "Umstände" nicht von einem solchen Gewicht seien, dass sie die "außergewöhnlich hohe Tatschuld" so weit ausgleichen könnten, dass schon nach Vollstreckung der gesetzlichen Mindestverbüßungsdauer von 15 Jahren nun kein weiteres Strafvollstreckungsbedürfnis mehr bestünde. Daher kommt eine Strafrestaussetzung zur Bewährung nicht in Betracht.
Der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) um Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübte ab 2000 unerkannt zehn Morde, fünf davon in Bayern. Die Opfer waren neun türkische und griechische Gewerbetreibende sowie eine deutsche Polizistin. Zudem verübte die Terrorzelle zwei Bombenanschläge in Köln. 2011 töteten sich Mundlos und Böhnhardt, wodurch der NSU aufflog.
Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl kein Beweis vorliegt, dass sie selbst an einem Tatort war.
Erstmeldung 11.12 Uhr, Update 11.24 Uhr.