DAX -0,56 % 25.983,04 Pkt 18:00:00 MDAX -0,39 % 31.715,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,35 % 6.422,06 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,08 % 52.769,52 Pkt 21:58:16 S&P 500 -0,66 % 7.641,07 Pkt 21:58:13 Nasdaq -0,88 % 26.059,49 Pkt 21:58:16 Nikkei +1,36 % 66.216,79 Pkt 08:45:03 Gold +2,06 % 4.582,10 USD 21:48:04 Silber +3,71 % 68,18 USD 21:47:50 Brent +2,11 % 93,55 USD 21:48:05 WTI +0,93 % 86,63 USD 21:48:11 Bitcoin +4,86 % 72.629,61 USD 21:58:08 EUR/USD +0,88 % 1,16810 USD 21:57:53 EUR/GBP +0,19 % 0,85680 GBP 21:58:17 EUR/CHF -0,57 % 0,93480 CHF 21:58:16 EUR/JPY +0,61 % 185,818 JPY 21:58:17

Behandlungsfehler in Deutschland: Fast 3.100 Fälle offiziell bestätigt

Wissenschaft

Statistik des Medizinischen Dienstes 2025: Knapp 100 Menschen sterben durch Behandlungsfehler Von afp, dpa, mat Aktualisiert am 20.08.2026 - 16:54 UhrLesedauer: 3 Min. Tupfer im Körper vergessen, den falschen Patienten operiert: Fehler von Ärzten können gravierende Folgen haben. Was Patienten in solchen Fällen tun können. Deutschlandweit sind im vergangenen Jahr knapp 3.100 medizinische Behandlungsfehler bestätigt worden. Aus dem am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Begutachtungsbericht des Medizinischen Dienstes auf Bundes- und Länderebene geht hervor: In 2.700 Fällen waren die Fehler ursächlich für Schäden; in 97 Fällen waren sie ursächlich für den Tod eines Menschen oder trugen wesentlich dazu bei. Der Medizinische Dienst ging ferner davon aus, dass die Dunkelziffer insgesamt hoch ist. Rund 150 Vorfälle aus dem Jahr 2025 stuften die Gutachter als besonders schwerwiegend ein – in Fachkreisen werden solche Ereignisse auch als "Never Events" bezeichnet, die unbedingt zu vermeiden sind. Dazu zählen gravierende Medikationsfehler, im Körper vergessenes Operationsmaterial oder die Verwechslung von Patienten oder Körperseiten. 2024 hatte es 134 Fälle dieser Art gegeben. Behandlungsfehler in Deutschland: 11.700 Verdachtsfälle Insgesamt untersuchten die Gutachter bundesweit rund 11.700 vermutete Behandlungsfehler, von denen letztlich etwa ein Viertel oder 3.098 als solche offiziell bestätigt wurden. Zwei Drittel der vermuteten Fälle bezogen sich den Angaben zufolge auf stationäre Behandlungen vor allem in Krankenhäusern, etwa ein Drittel entfiel auf den ambulanten Bereich. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden in Deutschland im Jahr 2024 allein 17,5 Millionen Menschen stationär in Kliniken behandelt. Fast 30 Prozent der Vorwürfe betrafen 2025 Behandlungen aus dem Bereich Orthopädie und Unfallchirurgie, andere Fachkreise waren weit weniger vertreten. Rückschlüsse auf das Sicherheitsniveau lasse das aber nicht zu, betonte der Medizinische Dienst. Häufungen von Verdachtsmeldungen in einem Fachgebiet zeigten, dass Patienten auf Ergebnisse reagierten, die nicht ihren Erwartungen entsprächen. Bei chirurgischen Eingriffen seien Fehler für sie in der Regel leichter zu erkennen als in anderen Bereichen. FachgebietZahl der VorwürfeOrthopädie/ Unfallchirurgie3.476Innere Medizin/ Allgemeinmedizin1.246Frauengesundheit/ Geburtshilfe1.099Zahnmedizin1.043Allgemein-/ Viszeralchirurgie961Pflege776Sonstige Fachgebiete3.134 Prüfer rechnen mit hoher Dunkelziffer Weiterhin rechneten die Prüfer mit einer hohen Dunkelziffer. Allgemein gingen Wissenschaftler davon aus, dass es bei zwei bis vier Prozent aller stationären Behandlungen zu "vermeidbaren Schadensereignissen" komme. Übertragen auf Deutschland entspräche das einer Größenordnung von in etwa 350.000 bis 700.000 entsprechenden Vorfällen pro Jahr. Die Vermeidung von Behandlungsfehlern verhindere daher nicht nur unnötiges Leid, sondern vermeide auch erhebliche Folgekosten im Gesundheitssystem. Der Medizinische Dienst verwies auf Schätzungen der Organisation OECD, wonach in hochentwickelten Staaten rund 15 Prozent der Kosten für die stationäre Patientenversorgung für die Folgen von vermeidbaren Fehlern aufgewendet werden müssen. Übertragen auf die Krankenhausausgaben der gesetzlichen Kassen in Deutschland ergebe sich eine Größenordnung von 16,7 Milliarden Euro. "Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit unseres Gesundheitswesens", erklärte der Vorstandschef des Medizinischen Dienstes Bund, Stefan Gronemeyer. Forderung nach Härtefallfonds Zur besseren Fehlervermeidung forderten die medizinischen Gutachter die systematische Einführung von sanktionslosen Meldesystemen für schwere Schadenereignisse und eine gesetzliche Verpflichtung zur umgehenden Patienteninformation durch die behandelnden Ärzte bei entsprechenden Vorkommnissen. Das stärke nicht nur die Rechte der Betroffenen, sondern schaffe zusätzliche Anreize zur Fehleraufarbeitung und -prävention. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz forderte mehr Transparenz durch die Einführung eines Zentralregisters für Behandlungsfehler. Bislang sei die Fehlerkultur im Gesundheitswesen immer noch unterentwickelt, sagte Vorstand Eugen Brysch der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Er forderte außerdem einen Härtefallfonds für Geschädigte. Was Patienten machen können Haben Patienten den Verdacht, dass bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, können sie sich an ihre Krankenkasse wenden. Die kann dann entsprechende Expertengutachten beim Medizinischen Dienst in Auftrag geben. Kosten entstehen den Patienten dadurch nicht. Unterstützung bieten auch die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenlos. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens steht den Beteiligten zudem der Klageweg offen. Schwierigkeiten gibt es aus Sicht der Patienten jedoch stets beim Nachweis eines Behandlungsfehlers. So können Pflichtverletzungen seitens der Ärzte zwar festgestellt werden – der Nachweis, dass diese ursächlich für den gesundheitlichen Schaden sind, ist jedoch nur schwierig zu erbringen. Im Frühjahr hatte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag ins Parlament eingebracht. Mit diesem sollten die Patientenrechte gestärkt, die Informations-, Aufklärungs- und Dokumentationspflichten der Behandelnden erweitert werden. Auch die Krankenkassen sollten verpflichtet werden, die Versicherten bei der Durchsetzung möglicher Ansprüche stärker zu unterstützen. Im Juli sprach sich der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD jedoch mehrheitlich gegen diesen Antrag aus.

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