Bei Rewe verkauft: Dringender Käse-Rückruf gestartet - innere Verletzungen drohen
Die Käserei Schneider informiert über den Rückruf von „Schneiders hausgemachtem Kochkäse mit Kümmel“. Betroffen ist der 200-Gramm-Becher mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 30. November 2026 und dem Barcode 4016986624129, wie der Supermarkt Rewe informiert.
Nach Angaben des Herstellers kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Packungen Kunststofffremdkörper befinden. Vom Verzehr wird deshalb dringend abgeraten. Die Stücke könnten Verletzungen im Mund- und Rachenraum sowie innere Verletzungen verursachen.
Käse-Rückruf bei Rewe: Rückgabe auch ohne Bon möglich
Verbraucher können das Produkt im jeweiligen Markt zurückgeben. Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage eines Kassenbons erstattet. Betroffene Becher sollten nicht weiter verwendet werden.
So erreichen Sie den Kundenservice
Fragen beantwortet die Käserei Schneider montags bis freitags von 8 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 05572/921820. Alternativ ist der Kundenservice per E-Mail an kaeserei-schneider@t-online.de erreichbar.
Rückrufe zeigen, dass Kontrollsysteme greifen
Lebensmittelrückrufe sind für Verbraucher zunächst beunruhigend, gelten aber auch als wichtiger Teil der Sicherheitskette. Nach Angaben des Qualitätssicherungssystems QS werden in Deutschland im Schnitt etwa zwei Lebensmittel pro Woche zurückgerufen — etwa wegen Salmonellen, Listerien oder möglicher Fremdkörper wie Glas- oder Kunststoffteile. Sobald ein Verdacht auf ein nicht sicheres Produkt besteht, müssen Hersteller unverzüglich handeln und bei bereits verkaufter Ware auch die Öffentlichkeit informieren. Aktuellere Daten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gehen sogar von rund 5 bis 6 Lebensmittelrückrufen pro Woche aus.
Rückverfolgbarkeit ist entscheidend
Eine von QS beauftragte Forsa-Umfrage aus dem Jahr 2023 zeigt zudem: 41 Prozent der Befragten verbinden Rückrufaktionen inzwischen mit einem höheren Vertrauen in die Lebensmittelsicherheit und ihre Kontrollsysteme. Entscheidend ist dabei die Rückverfolgbarkeit: Nur wenn Herkunft, Charge und Vertriebsweg eines Produkts schnell nachvollzogen werden können, lassen sich betroffene Packungen gezielt aus dem Handel nehmen und Verbraucher wirksam warnen.