DAX +1,75 % 26.039,68 Pkt 18:00:00 MDAX +0,99 % 30.798,65 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,64 % 6.207,07 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,07 % 52.342,56 Pkt 21:33:51 S&P 500 -0,03 % 7.720,39 Pkt 21:32:46 Nasdaq -1,11 % 26.184,73 Pkt 22:15:59 Nikkei -2,54 % 63.019,78 Pkt 03:30:01 Gold -0,95 % 4.013,30 USD 03:34:47 Silber -3,75 % 51,45 USD 03:35:01 Brent -2,51 % 112,42 USD 03:35:03 WTI +0,74 % 103,54 USD 03:35:05 Bitcoin -0,57 % 77.347,60 USD 03:44:58 EUR/USD +0,40 % 1,12010 USD 03:44:43 EUR/GBP -0,12 % 0,83590 GBP 03:45:04 EUR/CHF -0,45 % 0,91940 CHF 03:45:05 EUR/JPY +0,13 % 176,299 JPY 03:45:05

Beitragserhöhungen: Carsten Linnemann will wieder Informationspflicht für Krankenkassen

Nation

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will gesetzliche Krankenkassen wieder dazu verpflichten, Mitglieder über geplante Beitragserhöhungen zu informieren. »Beitragssätze sind entscheidende Informationen für die Versicherten«, sagte er der Rheinischen Post. Es gehe um das Vertrauen in die Krankenkassen.

Die Regierung hatte die Informationspflicht kürzlich als Teil des Sparpakets im Gesundheitsbereich abgeschafft. Begründet hatte sie dies mit Entbürokratisierung und dem Heben aller Einsparpotenziale.

Zuvor mussten die Kassen Millionen Briefe drucken und verschicken, wofür nach Branchenschätzungen pro Schreiben zwischen ein und zwei Euro anfielen. Linnemann will den Krankenkassen erlauben, auch digital per Krankenkassenapp zu informieren.

Verbraucherschützerin fordert schnelle Umsetzung

Damit reagiert Linnemann auch auf Kritik der Verbraucherzentrale. Bundesverbandschefin Ramona Pop sagte der Nachrichtenagentur dpa, die Abschaffung der Informationspflicht sei ein »Unding«. Im schlimmsten Fall würden Versicherte die Beitragserhöhung erst bemerken, wenn ihr Nettogehalt geringer ausfällt. Das Sonderkündigungsrecht würde so praktisch ausgehöhlt.

Ohne das Sonderkündigungsrecht sind Versicherte mindestens zwölf Monate an ihre aktuelle Kasse gebunden. Wer rechtzeitig von erhöhten Zusatzbeiträgen erfährt, kann jedoch bis zum Ende des Monats kündigen.

Pop begrüßt Linnemanns Rückkehr zur Informationspflicht als ein »ein wichtiges und überfälliges Signal«. Nur so würden Versicherte ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und prüfen können, ob sich ein Wechsel lohne, sagte sie der Rheinischen Post.

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