Benko darf in Hausarrest: Klassengesellschaft in den Gefängnissen
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Benko darf in Hausarrest: Klassengesellschaft in den Gefängnissen
Von: Mike Schier
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René Benko wechselt vom Gefängnis in den Hausarrest – einer Fußfessel sei Dank. Das Urteil sendet ein bedenkliches Signal, kommentiert Mike Schier.
Die Justiz agiert – hoffentlich – auch in Österreich unabhängig und streng nach den geltenden Gesetzen. Doch man muss kein Anhänger von Verschwörungstheorien sein, um die Entscheidung des Landesgerichts Innsbruck kritisch zu hinterfragen. Während kleine Drogendealer oder Einbrecher in Haft bleiben müssen, darf der tief gefallene Immobilienzampano René Benko, dessen Geisterhäuser und Bauruinen nicht nur die Münchner Innenstadt verschandeln, schon wieder raus. Wohl dem, der die richtigen Connections hat!
René Benko bekommt nun Hausarrest statt Gefängnis
Möglich wird diese Regelung, weil René Benko zwei Drittel seiner bisherigen Strafen verbüßt hat (die Untersuchungshaft wird angerechnet). Erst im September war er zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Im Dezember folgte ein weiteres Urteil, dieses Mal waren es 15 Monate auf Bewährung. Doch diese bisherigen Urteile decken nur einen Teil der Vorwürfe ab. Nun gilt Benko wieder als Untersuchungshäftling, für die andere Regelungen gelten.
Seine Verteidiger haben ihm eine 60 Quadratmeter große Wohnung organisiert, in der sich der privat angeblich mittellose Ex-Milliardär auf weitere Prozesse vorbereiten will. Am 4. und 5. November steht Benko wieder vor Gericht. Die großen Brocken der juristischen Aufarbeitung folgen erst noch. Die Verfahren dürften hochkomplex werden, doch weitere Verurteilungen sind wahrscheinlich.
Juristisch mag das alles wasserdicht sein. Aber das Signal, das von der Entscheidung ausgeht, ist verheerend. Es darf nicht der Eindruck entstehen, in den Gefängnissen gäbe es eine Zwei-Klassen-Gesellschaft.