Berlin: Influencer schoss Silvesterrakete in Wohnung - Bundesgerichtshof kippt Schuldspruch
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil gegen einen Influencer aufgehoben, der in der Silvesternacht 2024 eine Silvesterrakete auf eine Berliner Wohnung abgeschossen hatte. Das Landgericht Berlin I hatte ihn im April 2025 dafür wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten verhängt. Über den Fall muss das Berliner Gericht nun erneut verhandeln und entscheiden.
Der damals 23 Jahre alte Atallah Younes hatte den Feststellungen zufolge am Silvesterabend in Berlin-Neukölln aus seiner Hand eine Silvesterrakete starten lassen, die durch ein geschlossenes Fenster in das Schlafzimmer einer Wohnung im dritten Stock flog und dort detonierte.
Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein, sodass der Fall zur Überprüfung bei Deutschlands höchsten Strafrichterinnen und Strafrichtern landete – und die üben Kritik. „Die Urteilsgründe weisen zum Tatvorsatz Rechtsfehler auf, insbesondere enthalten sie unaufgelöste Widersprüche und legen überspannte Anforderungen an die Überzeugungsbildung zugrunde“, entschied der 5. Strafsenat des BGH in Leipzig. Die Sache müsse deshalb in einem zweiten Rechtsgang neu verhandelt und entschieden werden.
Angeklagter aus dem Westjordanland war zu Besuch in Berlin
Nach den gerichtlichen Feststellungen war der aus den palästinensischen Autonomiegebieten stammende, zur Tatzeit 23 Jahre alte Mann anlässlich eines Besuchs an Silvester 2024 in Berlin. Gegen 18.30 Uhr zündete er in Berlin-Neukölln eine Silvesterrakete, die er in einem Winkel von 45 Grad auf die mit Wohnhäusern bebaute gegenüberliegende Straßenseite gerichtet aus seiner Hand starten ließ.
„Der Feuerwerkskörper durchschlug das geschlossene Doppelkastenfenster zum Schlafzimmer einer im dritten Obergeschoss gelegenen Wohnung und detonierte dort“, heißt es in der Mitteilung des BGH. Der Mieter der Wohnung warf schließlich einen glimmenden Rest der Rakete aus dem Fenster. Teile des Inventars wurden beschädigt.
Am Folgetag begab sich Younes zu dem Geschädigten in die Wohnung und entschuldigte sich. Auch davon wurde ein Video auf dem Kanal des Angeklagten hochgeladen. Er unterhielt auf Instagram einen Kanal mit „witzigen Alltagssituationen“, durch den er über geschaltete Werbung Einkünfte erzielte.