Berlin: Jüdischer Student geht gegen Freie Universität in Berufung
Der jüdische Student Lahav Shapira ist wegen seiner gescheiterten Antisemitismus-Klage gegen die Freie Universität (FU) Berlin in Berufung gegangen. Die Berufungsbegründung sei beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt worden, teilten die Anwälte des Studenten mit. Die Klage gegen die Freie Universität Berlin geht auf einen Angriff im Februar 2024 zurück, bei dem Shapira Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung erlitt. Shapira wirft der Universität vor, nicht genügend gegen antisemitische Diskriminierung auf dem Campus unternommen zu haben. Dabei beruft sich der Student auf das Berliner Hochschulgesetz, das die Universität verpflichtet, Diskriminierung vorzubeugen und diese zu beseitigen. Das Verwaltungsgericht folgte im vergangenen März dieser Argumentation nicht und wies die Klage als unzulässig ab. Berufung soll »bestehende Rechtslücke« schließen Das Gericht begründete die Entscheidung damit, dass aus der Antidiskriminierungspflicht der Hochschule kein individuell einklagbares Recht des Betroffenen ableiten lässt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Thematik ließ das Gericht eine Berufung zur nächsthöheren Instanz zu. Wann der Fall vor dem OVG verhandelt wird, steht noch nicht fest. Der Entschluss, in Berufung zu gehen, wurde von vielen Organisationen gelobt. Die Berufung sei ein wichtiger Schritt zur Schließung »einer bestehenden Rechtslücke«, erklärte Benjamin Steinitz, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Berlin (RIAS). »Das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts zeigt eine erhebliche Schutzlücke im Berliner Hochschulrecht auf.«