Berlin: „Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“ - Innensenatorin will Neutralitätsgesetz anpassen
Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) will das Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst nach einem Bericht des „Tagesspiegels“ ausweiten. Anlass ist laut der Zeitung ein Vorgang bei der Feuerwehr. Dabei waren vor wenigen Tagen in sozialen Netzwerken Fotos von einer Willkommensveranstaltung für neue Mitarbeitende zu sehen. Abgebildet war darauf demnach auch eine junge Frau mit Feuerwehrkleidung und Kopftuch. Spranger hält dies laut „Tagesspiegel“ für unvereinbar. Nach Angaben der „B.Z.“ war damit erstmals eine Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr in dieser Form öffentlich zu sehen. „Ich habe eine klare Auffassung: Kopftuch und Uniform sind unvereinbar“, sagte die SPD-Politikerin der Zeitung. Allerdings wolle sie nicht gegen die Mitarbeiterin vorgehen, sondern stärke ihr vielmehr ausdrücklich den Rücken: „Die Frau ist im rückwärtigen Dienst, sie wird nicht rausgesetzt. Aber sie darf nicht im öffentlichen Bereich mit Uniform arbeiten.“ Das Berliner Neutralitätsgesetz untersagt seit 2005 das Tragen religiöser Symbole in weiten Teilen des öffentlichen Dienstes. Betroffen waren bislang vor allem kopftuchtragende muslimische Lehrerinnen. Gegen das Gesetz wurde schon mehrfach erfolgreich wegen Diskriminierung geklagt. Das Bundesverfassungsgericht wie auch das Bundesarbeitsgericht hatten ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen untersagt. Es komme auf eine konkrete Störung des Schulfriedens an. Im März hatte das Verwaltungsgericht Bremen entschieden, dass ein Polizeianwärter seinen religiösen Turban, den sogenannten Dastar, vorläufig auch bei Tätigkeiten mit öffentlichem Bürgerkontakt zur Uniform tragen darf. Der Mann hatte gegen ein entsprechendes Trageverbot geklagt, weil er sich in seiner Religions-, Ausbildungs- und Berufsfreiheit verletzt sah. Das Gericht befand, dass das Verbot nicht auf einer ausreichenden rechtlichen Grundlage beruhte. Bis zu einer endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren darf er den Turban deshalb im Dienst tragen.