Berliner soll bewusstlose Frauen vergewaltigt und gefilmt haben
Die Berliner Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mann erhoben, der mehrere bewusstlose Frauen vergewaltigt und die Taten gefilmt haben soll. Das teilte sie am Dienstag mit. Der 68-Jährige sitzt den Angaben zufolge seit Anfang März in Untersuchungshaft. Laut Anklage soll er die Frauen mit einem Mix aus verschiedenen Schlafmitteln und Alkohol bewusstlos gemacht haben. Laut Anklage lernte er sie über Online-Dating-Plattformen kennen. Die Opfer hätten nichts von den Taten gewusst und erst im Rahmen der Ermittlungen davon erfahren. Die Polizei wurde den Angaben zufolge erst durch Videos aufmerksam, die der Mann mit einem Bekannten aus Niedersachsen geteilt hatte. Gegen diesen wurde wegen ähnlicher Vorwürfe ermittelt. In der Folge durchsuchte die Polizei auch die Wohnung des 68-Jährigen in Berlin und beschlagnahmte verschiedene Datenträger. Bei deren Auswertung stieß ein Sachverständiger im Februar 2026 auf zahlreiche Videos von Sexualstraftaten, wie es hieß. Anfang März 2026 wurde die Wohnung erneut durchsucht und der Mann kam in Untersuchungshaft. Der Mann äußert sich laut Staatsanwaltschaft bislang nicht zu den Vorwürfen. Die Ermittler gehen davon aus, dass es insgesamt 58 Betroffene gibt. 10 mutmaßliche Opfer wurden bislang nicht identifiziert, wie der Behördensprecher sagte. 30 weitere Frauen sind demnach inzwischen namentlich bekannt, die Ermittlungen laufen in ihren Fällen aber noch. In drei weiteren Fällen habe sich bislang kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Angeklagt sind 22 Fälle von 14 Frauen. Vorgeworfen werden dem Mann Vergewaltigungen im besonders schweren Fall in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Alle Taten sollen zudem in Tateinheit mit einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild begangen worden sein. Im Fall einer Frau, die 36 Mal in den Jahren 2010 bis 2014 von dem 68-Jährigen vergewaltigt worden sein soll, musste das Verfahren laut Staatsanwaltschaft wegen Verjährung eingestellt werden. Das Landgericht Berlin muss entscheiden, ob es die Anklage zulässt und wann es zum Prozess kommen soll. Die Staatsanwaltschaft strebt nach eigenen Angaben neben der Verurteilung des Mannes auch eine Anordnung der Sicherungsverwahrung nach einer Haftstrafe an.