Berlinerin boykottiert alle Rabatte per Handy aus Prinzip
Der KURIER hat kürzlich über das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm berichtet: Supermärkte dürfen Rabatte an eine App koppeln, auch wenn ältere Menschen dadurch leer ausgehen. Im Prozess ging es um elf Cent bei einem Fruchtjoghurt. Wie sich das im Alltag anfühlt, hat uns danach eine Leserin geschrieben.
Zwei Regeln gegen den Ärger
Andrea gehört zu den Menschen ohne Smartphone. „Da ich mich immer sehr über diese Apps geärgert habe, habe ich zwei Strategien für mich entwickelt“, schreibt sie uns in einem Leserbrief.
Die erste: Sie meidet solche Märkte für ihre Einkäufe fast vollständig. Die zweite greift, wenn sie doch einmal hineingeht. Dann kauft sie grundsätzlich kein Produkt, das gerade mit App beworben wird.
„Bei einem Joghurt zum Beispiel ist mir das auch relativ egal“, schreibt sie. „Ich muss nicht gerade den Artikel jetzt kaufen, nur weil er beworben wird.“ Und doch fügt sie hinzu: Ein paar Cent zu sparen wäre bei ihrem engen Budget viel wert, dann könnte sie sich vielleicht einmal etwas leisten, das sonst gestrichen ist.
Bei Obst und Gemüse tut es weh
Konsequent ist sie trotzdem. „Bei Frischware Obst und Gemüse tut es jedoch richtig weh, aber ich bleibe konsequent“, schreibt Andrea. „Dann gibt es eben keinen Salat aus diesem Markt.“
Dazu stellt sie einen Satz, der viel über ihren Alltag verrät: Früher habe sie auch nicht immer das essen können, worauf sie gerade Appetit hatte. Und sie gesteht noch etwas. Im Stillen hoffe sie jedes Mal, dass mehr Leute auf dieselbe Idee kommen und der Markt auf seiner Ware sitzen bleibt.
Die Rechnung mit dem Smartphone
Einen Rat hat Andrea offenbar schon öfter gehört. Sie solle sich doch einfach ein Smartphone kaufen. Ihre Antwort darauf hat sie uns mitgeschickt, und sie ist eine simple Rechnung: Ihr Gesprächsumsatz mit der Prepaid-Karte liege bei etwa zehn Euro im Jahr. Wer ihr also ein Smartphone finanziere und zusätzlich die monatlichen Fixkosten übernehme, dem nehme sie das Gerät gern ab.
„Aber so hätte ich mehr monatliche Kosten, als ich durch App-Rabatte geschenkt bekomme“, schreibt sie. Zumal sie dann konsequent das essen müsste, was gerade rabattiert wird.
„Von mir aus könnten Rabatte generell abgeschafft werden“
Andreas Kritik hört beim Smartphone nicht auf. Sie hält vom ganzen System wenig. Preise würden schrittweise erhöht, um nach einiger Zeit wieder etwas gesenkt und dann lautstark als Rabatt angepriesen zu werden, schreibt sie. Nur um Kunden auszutricksen und zum Einkauf zu verleiten.
Genauso sieht sie es bei den Füllmengen. 80 Gramm, 85, 90, 95, 100, 125 – wer sich am Kilopreis orientieren wolle, komme mit der Lesebrille oft nicht mehr aus. „Man bräuchte noch eine extra Lupe.“
Damit hat sie einen Punkt, der über ihren Einzelfall hinausgeht. Der Grundpreis pro Kilo oder Liter muss auf dem Regalschild stehen, das schreibt die Preisangabenverordnung vor. Wie groß er gedruckt sein muss, steht dort nicht.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt wegen Diskriminierung gegen Lidl und dessen App-Rabatte, weil Menschen ohne Smartphone den vollen Preis zahlen – verhandelt wird vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht, während parallele Verfahren gegen Netto und Penny bereits gescheitert sind und nun beim Bundesgerichtshof liegen.