Berufungsgericht rollt Fall Marius Borg Høiby komplett neu auf
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Erfolg für Mette-Marits Sohn: Berufungsgericht rollt Fall Marius Borg Høiby komplett neu auf
Von: Susanne Kröber
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Das Berufungsgericht gibt Marius Borg Høiby eine zweite Chance – und stellt sich damit gegen die Staatsanwaltschaft. Was bedeutet das für den Fall?
Oslo – Das größte Berufungsgericht Norwegens hat entschieden: Marius Borg Høiby (29), der Sohn von Königin Mette-Marit (53), bekommt eine vollständig neue Verhandlung. Das norwegische Nachrichtenportal Nettavisen und der öffentlich-rechtliche Rundfunk NRK berichten übereinstimmend, dass die Berufung des 29-Jährigen in vollem Umfang zur Verhandlung zugelassen wurde – sowohl die Schuldfrage als auch das Strafmaß werden damit neu bewertet.
Im Juni dieses Jahres hatte das Osloer Bezirksgericht Marius Borg Høiby in 34 von 40 Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt – wegen zweier Vergewaltigungen, Misshandlung in einer nahen Beziehung, Körperverletzung sowie mehrerer Verstöße gegen ein Kontaktverbot seiner Ex-Freundin gegenüber. Zwei weitere Vergewaltigungsvorwürfe hatte das Gericht damals nicht als erwiesen angesehen. Marius Borg Høiby hat die Vorwürfe der Vergewaltigung und Misshandlung von Beginn an bestritten.
Marius Borg Høiby: Berufungsgericht gibt grünes Licht für einen völligen Neustart im Prozess
Sein Verteidiger Petar Sekulic zeigt sich laut NRK wenig überrascht von der Entscheidung: „Wie erwartet wurde die gesamte Berufung zugelassen.“, sagt er gegenüber dem Sender. Das Berufungsgericht sei offenbar zu einer anderen Einschätzung gelangt als die Staatsanwaltschaft, die sich öffentlich gegen eine neue Verhandlung ausgesprochen hatte. Staatsanwalt Sturla Henriksbø war zunächst nicht für eine Stellungnahme erreichbar.
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Auch Mitverteidigerin Ellen Holager Andenæs äußert sich gegenüber dem norwegischen Privatsender TV 2 zufrieden: „Es ist erfreulich, dass der Fall erneut verhandelt wird.“ Allerdings bleibt ein konkreter Termin für die Berufungsverhandlung vorerst offen. Das Gericht teilt in einer Pressemitteilung mit: „Das Berufungsgericht wird unverzüglich mit den Vorbereitungen für das Verfahren beginnen. Der Termin für die Berufungsverhandlung steht noch nicht fest, und es lässt sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht sagen, wann die Berufungsverhandlung stattfinden wird.“