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Beschwerde erfolgreich: Landgericht Hamburg untersagt vorerst Zugriff auf „Zeit“-Aufnahmen

Nation

Das Landgericht Hamburg hat den Zugriff auf die in der Zeit-Redaktion sichergestellten Tonbandaufnahmen mit den Block-Kindern vorläufig untersagt. Die Strafkammer habe am Mittwoch einen Beschluss erlassen, wonach die Tonaufzeichnungen derzeit nicht verwendet werden dürften, teilte die Gerichtspressestelle mit. Gegen die Sicherstellung hatten eine Journalistin der Zeit und der „Zeit“-Verlag Beschwerde eingelegt. Die Entscheidung sei auf Antrag der Beschwerdeführer getroffen worden.

Das Landgericht hatte die Tonaufzeichnungen am 12. Oktober sicherstellen lassen. Nach Androhung von Durchsuchungen hatte die Journalistin die Aufnahmen herausgegeben. Nach Angaben der Zeit waren sie zuvor versiegelt worden.

Die aktuelle Entscheidung begründet das Gericht damit, dass das öffentliche Interesse in Anbetracht der betroffenen Grundrechtspositionen der Beschwerdeführer, also der Journalistin und der Zeit, nicht überwiege und den Beschwerdeführern andernfalls schwere Nachteile drohen könnten.

Ende September waren Auszüge aus den Gesprächen im Podcast „Zeit Verbrechen: House of Block“ veröffentlicht worden. Vor allem die Äußerung der an Silvester 2023/24 entführten Tochter von Christina Block hatten für Unmut bei der Verteidigung der angeklagten Unternehmerin gesorgt. In dem Podcast schildert die damals 13-Jährige ihre Entführung vom Wohnort des Vaters in Dänemark. Vor Gericht hatte sie nicht als Zeugin aussagen wollen. Die Tonaufzeichnungen haben nach Einschätzung des Gerichts potenzielle Beweisbedeutung.

Vor der Strafkammer am Landgericht läuft seit Juli 2025 ein Prozess gegen Christina Block und sechs weitere Angeklagte. Die Unternehmerin bestreitet, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Rückholung ihrer Kinder erteilt zu haben.

Eine endgültige Entscheidung über die Rechmäßigkeit der Sicherstellung vor dem Oberlandesgericht steht noch aus.

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