Besitzer sollen ordentlich draufzahlen
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Solar-Streit um höhere Gebühren: Besitzer sollen ordentlich draufzahlen – Verbände schlagen Alarm
Von: Patrick Huljina
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Auf Solaranlagenbesitzer könnten deutliche Aufschläge zukommen. Verbände appellieren an die Bundesnetzagentur, ihre Pläne zu überdenken.
München – Haushalte mit einer größeren Solaranlage sollen ab 2029 einen höheren Grundpreis fürs Stromnetz zahlen. Gegen diese Pläne der Bundesnetzagentur haben sich nun elf Verbände aus Energie-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sowie dem Handwerk ausgesprochen. In einem gemeinsamen Appell, der der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorab vorlag, warnen sie vor erheblichen Nachteilen für den Ausbau der Solarenergie.
Die Verbände wollen mit ihrem Appell erreichen, dass dieser sogenannte Prosumer-Aufschlag nicht erhoben wird. Er könnte die Wirtschaftlichkeit bestehender und neuer Solaranlagen erheblich verschlechtern und den Solarausbau deutlich ausbremsen, heißt es.
Solar-Aufschlag ab 2029 droht: Prosumer sollen mehr bezahlen
Der Begriff „Prosumer“ setzt sich aus „Producer“ und „Consumer“ zusammen. Gemeint sind damit Stromerzeuger, die einen Teil ihres Stroms selbst verbrauchen. Nach dem Entwurf der Bundesnetzagentur sollen sie einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis des Netzentgelts zahlen. Ausgenommen sind Haushalte mit einer Steckersolaranlage, dem sogenannten Balkonkraftwerk.
Die Regelung soll im Rahmen der Reform „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ (AgNes) ab dem 1. Januar 2029 gelten. Die Bundesnetzagentur begründet dies damit, dass Prosumer sich „auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“.
Nicht das erste Mal: Debatte über faire Netzkosten schwelt schon länger
Die Pläne der Bundesnetzagentur sorgen nicht zum ersten Mal für hitzige Diskussionen. Bereits als die Behörde die ersten Details ihrer Netzentgelt-Reform und der geplanten Extra-Gebühr für Solar-Besitzer vorstellte, begründete sie den Schritt mit dem Prinzip der Verteilungsgerechtigkeit.
Die Behörde argumentiert, dass Solaranlagenbetreiber zwar weniger Strom aus dem Netz beziehen, aber weiterhin auf die volle Netzkapazität angewiesen sind – die fixen Vorhaltekosten blieben bislang überproportional an Haushalten ohne eigene Solaranlage hängen. Zudem stehen PV-Besitzern weitere Einschnitte bevor: Neben den Netzentgelten plant die Bundesregierung bereits ab 2027 schrittweise Änderungen bei der festen Einspeisevergütung, was die Verunsicherung in der Branche zusätzlich verstärkt.
Geplanter Solar-Aufschlag in der Kritik: „Wer investiert, darf dafür nicht bestraft werden“
Nach Angaben der Verbände würde der Prosumer-Aufschlag unabhängig davon anfallen, wie viel selbst erzeugter Strom verbraucht wird. Auch bestehende PV-Anlagen wären erfasst. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) rechnet mit einer zusätzlichen Belastung von bis zu 165 Euro im Jahr. Die Bundesnetzagentur hatte dagegen Mehrkosten von voraussichtlich unter 100 Euro genannt.
BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig sagt: „Wer in eine eigene Solaranlage oder einen Batteriespeicher investiert, darf dafür nicht mit zusätzlichen Gebühren bestraft werden.“ Ein pauschaler Aufschlag sei das falsche Instrument: „Eine kleine Solaranlage mit wenigen Kilowatt Leistung darf nicht genauso behandelt werden wie eine zehnmal größere Anlage“, sagte er bereits im September dem Portal solarserver.de.
Die Verbände verweisen in ihrem Appell auf ein Rechtsgutachten, das der BSW in Auftrag gab. Demnach verstößt die Regelung unter anderem gegen europarechtliche Vorgaben zur verursachungsgerechten Netzfinanzierung. Der BSW hält den Aufschlag zudem für unvereinbar mit der Elektrizitäts-Binnenmarktrichtlinie und der Erneuerbare-Energien-Richtlinie.
Verbände schlagen Alarm: „Keine neuen finanziellen Hürden“
Statt Aufschlägen für Prosumer wünschen sich die Verbände eine „faire und verursachungsgerechte Verteilung“ der Netzkosten. Falls Solaranlagenbetreiber dennoch stärker beteiligt werden müssten, sollte sich dies an der tatsächlich vereinbarten Einspeisekapazität orientieren. Bestehende Anlagen sollten zudem Bestandsschutz genießen, so die Forderung.