Besoldung beschlossen: Bis zu 18.374 Euro Nachzahlung für Beamte in SH
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat das Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für 2025 bis 2027 beschlossen. Die Modellrechnung kommt für die Besoldungsgruppe B 9 auf 18.374,46 Euro brutto Nachzahlung, für A 6 in der Einstiegsstufe auf 3.976,80 Euro.
Wie hoch die Beispiel-Nachzahlung ausfällt
Die Tabelle zeigt beispielhafte Brutto-Nachzahlungen beim Grundgehalt für Vollzeit und durchgehenden Anspruch von Januar 2025 bis Oktober 2026:
Alle Beträge brutto. Eigene Berechnung für Vollzeit und bei durchgehendem Anspruch über 22 Monate bei unveränderter Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe.
Was das beschlossene Gesetz für die Besoldung vorsieht
Der Kieler Landtag hat das Anpassungsgesetz Mitte September verabschiedet. Rückwirkend zum Januar 2025 steigen die Grundgehälter in den meisten Besoldungsgruppen um 3,2 Prozent, mindestens um 125 Euro im Monat. In den höheren Gruppen sind es bis zu 4,58 Prozent. Ab Januar 2026 kommen für alle 4 Prozent dazu, 2027 weitere 3,8 Prozent.
Auslöser ist ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 zur Berliner Besoldung. Das Land Schleswig-Holstein rechnet laut Finanzministerium für 2025 und 2026 mit Mehrausgaben von rund 463 Millionen Euro. Für den Zeitraum Januar 2025 bis Oktober 2026 gibt es für Beamt:innen und Pensionäre eine Nachzahlung.
Warum B 9 in der Beispielrechnung mehr als viermal so viel wie A 6 erhält
Die rund 18.000 Euro Nachzahlung in der höchsten besetzten Besoldungsgruppe (B 9) liegen damit gut viereinhalbmal so hoch wie für Beamt:innen in A 6 Stufe 2. Der große Unterschied entsteht dadurch, dass die Prozentsätze auf sehr unterschiedliche Grundgehälter treffen. 3,2 Prozent mehr bringen in W 3 für das Jahr 2025 rund 251 Euro im Monat, in A 6 greift der Mindestbetrag von 125 Euro.
Für 2025 fallen zudem die Erhöhungen in einigen Besoldungsgruppen höher aus, um die neuen verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Besoldung zu erfüllen. Das Land begründet dies mit einem höheren Anpassungsbedarf: In R 1 steigt das Grundgehalt um 3,26 Prozent, in R 8 um 4,48 Prozent. Zusammen mit der weiteren Erhöhung für 2026 ergibt sich gegenüber dem bisherigen Grundgehalt ein monatliches Plus von rund 1.129 Euro in B 9 und 248 Euro in A 6, Einstiegsstufe 2.
Die Nachzahlung soll mit den Novemberbezügen kommen
Der genaue Nachzahlungsbetrag hängt unter anderem von Erfahrungsstufe, Arbeitszeit, Anspruchszeitraum, Familienzuschlägen, Zulagen und einem möglichen Ruhestandseintritt ab. Auch die Versorgungsbezüge werden entsprechend der individuellen Ansprüche angepasst.
Das Dienstleistungszentrum Personal Schleswig-Holstein kündigt die Nachzahlung in Form einer Einmalzahlung mit den Bezügen für November 2026 an. Wer seit Januar 2025 durchgehend Anspruch hatte, kann die Differenz für bis zu 22 Monate erhalten. Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht nötig.