Betrügerische Doctolib-Mails: Diese Nachrichten sind eine Falle
Die Methoden von Kriminellen sind so raffiniert geworden, dass niemand mehr vor Betrug gefeit ist. Wir klären über gängige und neue Maschen auf. +++ Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert +++ Betrügerische Doctolib-Mails: Diese Nachrichten sind eine Falle Update vom 14. August: Aktuell werden massenhaft gefälschte E-Mails im Namen der Online-Terminplattform Doctolib verschickt. Die Nachrichten versprechen ein kostenloses Erste-Hilfe-Set nach einer kurzen Umfrage – doch dahinter verbirgt sich eine Betrugsmasche. Wie das Verbraucherportal Mimikama berichtet, läuft die Phishing-Welle bereits seit Mitte Juli in laufend neuen Varianten. Die betrügerischen Nachrichten tragen Betreffzeilen wie "Ihre KOSTENLOSE Doctolib-Belohnung läuft heute ab" oder "Ihr Erste-Hilfe-Set wartet". Nach dem Klick auf den Link gelangen Empfänger auf täuschend echt wirkende Webseiten, die das Design von Doctolib imitieren. Dort wird eine angebliche Umfrage präsentiert, nach deren Abschluss das vermeintlich kostenlose Set für null Euro angeboten wird; angeblich fallen lediglich Versandkosten an. Genau hier liegt die Falle: Am Ende des Bestellvorgangs werden nicht nur Adresse und Kontaktdaten abgefragt, sondern auch vollständige Kreditkarteninformationen inklusive Kartennummer, Ablaufdatum und Sicherheitscode. Die Cyberkriminellen nutzen typische Druckmittel wie künstliche Verknappung und zeitlich begrenzte Angebote, um Nutzer zu übereilten Entscheidungen zu verleiten. Die tatsächlichen Absenderadressen der Mails passen aber nicht zu Doctolib. Während als Anzeigename oft "Doctolib" erscheint, verweisen die echten E-Mail-Adressen auf fremde Domains, private Accounts oder technisch auffällige Absender – ein Detail, das auf Smartphones häufig erst nach dem Öffnen der Nachricht sichtbar wird. Mehrere eindeutige Warnsignale entlarven die betrügerischen E-Mails: Absenderadresse stimmt nicht mit den offiziellen Doctolib-Domains überein, etwa no-reply@doctolib.de oder no-reply@email.doctolib.com Unerwartetes Angebot eines kostenlosen Produkts ohne vorherige Registrierung oder Teilnahme Zeitdruck durch angeblich ablaufende Fristen oder begrenzte Verfügbarkeit Abfrage von Kreditkartendaten für ein vermeintlich kostenloses Geschenk Fehlende Verifizierungszeichen wie der blaue Haken bei Gmail oder Yahoo Doctolib selbst weist darauf hin, dass das Unternehmen niemals per E-Mail nach Passwörtern, Bankdaten oder anderen vertraulichen Informationen fragt. Wer nur die Mail geöffnet hat, sollte diese löschen oder als Spam melden. Bei Eingabe von Kreditkartendaten muss die Karte sofort über die Bank oder den Sperrnotruf gesperrt werden. Betroffene sollten außerdem ihre Kontobewegungen kontrollieren, unberechtigte Abbuchungen reklamieren und Screenshots sowie Mails als Beweismittel sichern. (red) +++ Autokauf im Internet: Polizei warnt vor professioneller Betrugsmasche Update vom 10. August: Die Polizei Pforzheim warnt aktuell vor einer Betrugsmasche, bei der angebliche Unfallfahrzeuge zu Schnäppchenpreisen angeboten werden. Die Kriminellen fordern eine Anzahlung, bevor das Auto besichtigt oder übergeben wird – doch weder die Fahrzeuge noch die vermeintlichen Verkäufer existieren. Aktuell kursieren etwa vermeintliche Angebote aus Insolvenzmassen mit gefälschten Gerichtsbeschlüssen oder Kataloge einer großen Autohandelsgruppe aus Süddeutschland. Die Anzahlungen, die Opfer leisten, bewegen sich häufig im Bereich mehrerer Tausend Euro. Betroffen sind nicht nur private Käufer, sondern zunehmend auch professionelle Autohändler. Die Kriminellen nutzen Künstliche Intelligenz, um gefälschte Webseiten und Händlerprofile zu erstellen – komplett mit Logos, Impressum und Kontaktdaten. Die Ermittlungen gestalten sich schwierig, da sich die Täter oft im Ausland aufhalten und das Geld über mehrere Konten zur Geldwäsche weitergeleitet wird. Dank Künstlicher Intelligenz sind die betrügerischen Anzeigen und E-Mails heute sprachlich nicht mehr von echten Angeboten zu unterscheiden. Folgende Warnsignale solltest du beachten: Ungewöhnlich günstige Preise für Fahrzeuge, besonders bei angeblichen Unfallwagen oder Insolvenzmassen Forderung nach Anzahlungen vor Besichtigung oder Übergabe des Fahrzeugs Angebote mit Lieferung per Transportfahrzeug, bei denen vorab gezahlt werden soll Vermeintliche Rechtsanwaltskanzleien oder Gerichtsbeschlüsse im Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen Kataloge mit Sonderangeboten von bekannten Handelsgruppen, die unaufgefordert zugeschickt werden Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät: Wer bereits Geld überwiesen hat, sollte sofort die Bank und die Polizei einschalten. Die Bank kann möglicherweise das Geld zurückhalten, Ermittler können Empfängerkonten sperren lassen. Bei Kreditkartenzahlungen existieren Rückbuchungsverfahren. Allerdings stehen die Chancen schlecht, das Geld zurückzubekommen – die Plattformen erstatten nach eigenen Angaben keine Beträge. Generell gilt: Niemals Geld überweisen, bevor das Fahrzeug persönlich besichtigt wurde. Um Verbraucher zu schützen, haben Autoscout24, mobile.de, Kleinanzeigen und der ADAC gemeinsam mit der Polizei die "Initiative Sicherer Autokauf im Internet" gegründet. Die Plattformen setzen zudem technische Sicherheitsmechanismen und KI-gestützte Prüfprozesse ein, um verdächtige Aktivitäten zu erkennen. (dpa/red) +++ Vorsicht vor falschem Bußgeldbescheid: Betrüger setzen auf Zeitdruck Update vom 06. August: Derzeit verschicken Betrüger gefälschte Bußgeldbescheide im Namen eines angeblichen Bundesportals. Die betrügerischen E-Mails tragen den Betreff "Wichtige Verwaltungsmitteilung Deutschland" und sollen Empfänger zur Zahlung vermeintlich offener Bußgelder bewegen. In den Nachrichten wird behauptet, es läge ein Geschwindigkeitsverstoß vor, für den nach mehreren Mahnungen bereits ein erhöhter Bußgeldbetrag fällig sei. Die Betrüger verweisen zur Begleichung auf ein in der E-Mail verlinktes Verwaltungsportal und setzen ihre Opfer mit einer Frist von nur 24 Stunden unter Druck. Die Cyberkriminellen locken dabei mit einer angeblichen Gutschrift bei fristgerechter Zahlung und drohen zugleich mit einer weiteren Erhöhung des Bußgelds, falls das Geld ausbleibt. Mit dieser Kombination aus vermeintlichem Vorteil und Drohkulisse versuchen sie, Verbraucher zu unüberlegten Handlungen zu verleiten. So erkennst du die gefälschten Bußgeldbescheide laut Verbraucherzentrale Unseriöse Absenderadresse, die nicht von einer echten Behörde stammt Unpersönliche Anrede wie "Sehr geehrter Nutzer" statt namentlicher Nennung Unrealistisch kurze Zahlungsfrist von 24 Stunden Versprechen finanzieller Vorteile als Lockmittel Aufforderung zur Zahlung über einen Link in der E-Mail Verbraucher sollten solche betrügerischen Nachrichten ignorieren und unbeantwortet in den Spam-Ordner verschieben. Wer tatsächlich einen Bußgeldbescheid erwartet, sollte ausschließlich die zuständige Behörde direkt kontaktieren oder offizielle Verwaltungsportale aufrufen. (red) +++ Falsche AOK-Mails locken mit Rückzahlung Update vom 01. August: Kriminelle versenden derzeit gefälschte E-Mails im Namen der Krankenkasse AOK. Die betrügerischen Nachrichten versprechen eine Beitragsrückerstattung in Höhe von 324,90 Euro und fordern Empfänger auf, diese über einen Link zu bestätigen. Als Begründung für die angebliche Rückzahlung nennen die Betrüger eine Neuberechnung der Beitragszahlungen sowie die Berücksichtigung eines langjährigen Versichertenstatus. Die Kriminellen behaupten, eine Überweisung auf das hinterlegte Girokonto sei nicht möglich gewesen. Stattdessen solle die Rückerstattung über die mit dem Konto verbundene Karte angefordert werden. Die Betrüger zielen auf die Kontodaten ihrer Opfer ab. Die Betrüger setzen ihre Opfer dabei unter Zeitdruck, indem sie behaupten, die Auszahlung könne nur innerhalb von sieben Tagen beantragt werden. Über den beigefügten Link gelangen Betroffene auf ein gefälschtes Kundenportal, das Seriosität vortäuschen soll. Die E-Mails weisen mehrere charakteristische Warnsignale auf: Unpersönliche Anrede ohne Nennung des Namens Unseriöse Absenderadresse, die nicht zur offiziellen AOK-Domain gehört Versprechen einer Geldrückerstattung als Lockmittel Aufforderung zur Bestätigung über einen externen Link Künstliche Verknappung durch kurze Fristsetzung Verwendung von Bearbeitungsnummern zur Vortäuschung von Authentizität Die Verbraucherzentrale rät, solche betrügerischen Nachrichten unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinesfalls auf Links zu klicken. Wer tatsächlich bei der AOK versichert ist, sollte mögliche Rückerstattungen ausschließlich über die offizielle App, das echte Kundenportal oder die bekannte Internetseite der Krankenkasse überprüfen. Keinesfalls sollten persönliche Daten oder Kontoinformationen über verdächtige E-Mails preisgegeben werden. (red) +++ Sparkassen-Kunden im Visier von Betrügern Update vom 30. Juli: Kriminelle versenden derzeit gefälschte E-Mails im Namen der Sparkassen. Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser aktuellen Phishing-Welle, bei der Kundinnen und Kunden zur Bestätigung ihrer Online-Banking-Daten aufgefordert werden. Die betrügerischen Nachrichten tragen den Betreff "Verifizierung erforderlich" und behaupten, eine Aktualisierung der hinterlegten Daten sei notwendig. Über einen beigefügten Link sollen Empfänger eine angebliche Sicherheitsprüfung durchführen. Besonders perfide: Die Cyberkriminellen erzeugen künstlichen Zeitdruck. Sie behaupten, eine Online-Bestätigung sei nur bis zum 2. August möglich – danach müssten Betroffene persönlich in einer Filiale erscheinen. Die gefälschten E-Mails weisen mehrere charakteristische Warnsignale auf: Unseriöse Absenderadressen Unpersönliche Anrede wie "Hallo" Aufforderung zur Datenbestätigung über einen Link Künstliche Fristen zur Druckerzeugung Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, sollten solche Nachrichten ignoriert und in den Spam-Ordner verschoben werden. Sparkassen-Kunden sollten ausschließlich die offizielle App, das reguläre Online-Banking oder die bekannte Internetseite ihrer Sparkasse nutzen, um den Kontostatus zu prüfen. Keinesfalls sollten sie auf Links in verdächtigen E-Mails klicken oder persönliche Daten preisgeben. (red) +++ Urlauber aufpassen: Fiese Betrugsmasche unter dem Namen von "Booking.com" Update vom 24. Juli: Kriminelle nutzen echte Buchungsdaten von Plattformen wie "Booking.com", um Reisende kurz vor dem Urlaub zu täuschen. Trudelt per Messenger eine Nachricht des bereits gebuchten Hotels ein, in der steht, die Zahlung sei fehlerhaft gewesen und müsse wiederholt werden, dann ist höchste Vorsicht geboten. Davon berichtet das IT-Fachmagazin "c't". Denn dahinter könnte ein ausgeklügelter Betrugsversuch stecken, der auf echten Buchungsdaten basiert. Es gelte: Keinesfalls auf Links in derartigen Nachrichten klicken. Im Zweifel direkt beim Hotel oder der Unterkunft anrufen. Was steckt hinter dem Betrug? Die Angreifer haben sich selbst über erfolgreiche Phishing-Angriffe Zugang zu den Konten verschafft, über die die Hotels ihre Buchungen auf den Plattformen abwickeln und verwalten. Und dort lagern viele sensible Informationen: vollständige Gästenamen, Reisezeiträume oder eben auch Telefonnummern. Fehlerhafte Zahlung soll über Link beglichen werden Mit diesen Daten täuschen die Betrüger die Identität des Hotels vor und fordern die Reisenden auf, eine angeblich fehlerhafte Zahlung über einen mitgeschickten Link zu begleichen. Da die Nachrichten auf realen Buchungsdaten beruhen, wirken sie täuschend echt. Sie werden von den Kriminellen gezielt kurz vor Reisebeginn, also zu einem Zeitpunkt, an dem das Stresslevel vermutlich hoch und die Aufmerksamkeit gegenüber Ungereimtheiten geringer ist. Die verknüpften Links führen auf gefälschte Zahlungsseiten, auf denen Kreditkartendaten abgegriffen werden. Viele betroffene Gäste erhielten oder erhalten die Betrugs-Nachrichten zeitgleich mit Phishing-Warnungen der Buchungsplattform, was die Lage zusätzlich unübersichtlich macht. Fünf Tipps zum persönlichen Schutz Skepsis bei Messenger-Zahlungsaufforderungen: Seriöse Hotels forderten Zahlungen grundsätzlich über die offiziellen Kanäle der Plattform oder direkt vor Ort. Buchung selbst prüfen: Alle relevanten Informationen lassen sich jederzeit über die offizielle App oder Webseite der Buchungsplattform einsehen. Verdächtige Nachrichten melden: Wer eine fragwürdige Nachricht erhält, sollte diese umgehend dem Kundenservice der Plattform melden. Im Zweifel direkt anrufen: Ein kurzer Anruf beim Hotel über eine selbst recherchierte Nummer klärt rasch, ob die Nachricht echt ist. Sofort reagieren: Wer bereits auf einen Link geklickt und Zahlungsdaten eingegeben hat, sollte die betreffende Kreditkarte sofort sperren lassen und Anzeige erstatten. (dpa/bearbeitet von ali) +++ Spotify-User aufgepasst: Falsche Mails im Umlauf Update vom 21. Juli: Nutzerinnen und Nutzer des Streamingdienstes Spotify erhalten derzeit betrügerische E-Mails. Die Verbraucherzentrale warnt vor dieser aktuellen Phishing-Welle, die unter dem Betreff "Zahlung für Spotify Premium fehlgeschlagen" versendet wird. In den gefälschten Nachrichten wird behauptet, die Zahlung für das Premium-Abonnement habe nicht verarbeitet werden können. Als mögliche Ursachen werden abgelaufene Kreditkarten, abgelehnte Transaktionen oder fehlendes Guthaben genannt – allerdings ohne konkrete Details zur betroffenen Zahlungsmethode zu nennen. Solche pauschalen Angaben sind typisch für Phishing-Versuche. Besonders perfide: Obwohl in der E-Mail ausdrücklich steht, dass das Konto "weiterhin aktiv" sei, wird gleichzeitig suggeriert, dass eine sofortige Aktualisierung der Zahlungsdaten erforderlich sei, um Unterbrechungen zu vermeiden. Diese widersprüchliche Aussage soll Empfänger unter Druck setzen und zu unüberlegtem Handeln verleiten. Diese Warnsignale deuten auf den betrügerischen Charakter der Nachrichten hin: fehlende persönliche Anrede unseriöse Antwortadresse verdächtige Links in der E-Mail Drohung mit Kontoeinschränkung trotz gegenteiliger Aussage Die Verbraucherzentrale empfiehlt, solche Aufforderungen komplett zu ignorieren und die betrügerischen Nachrichten unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben. Wer tatsächlich ein Spotify-Abonnement besitzt, sollte ausschließlich über die offizielle App oder die bekannte Website prüfen, ob dort ähnliche Hinweise zu finden sind. Keinesfalls sollten Nutzer auf Links in verdächtigen E-Mails klicken oder persönliche Zahlungsdaten über solche Nachrichten preisgeben. (red) +++ Betrüger geben sich als AOK aus – gefälschte Mails fordern zum Austausch der Gesundheitskarte auf Update vom 15. Juli: Kriminelle versenden derzeit E-Mails im Namen der AOK und fordern Versicherte zum Austausch ihrer Gesundheitskarte auf. Die betrügerischen Nachrichten tragen den Betreff "Wichtige Information zu Ihrer Gesundheitskarte" und es wird behauptet, dass vor Januar 2023 ausgestellte Karten aus Sicherheitsgründen ersetzt werden müssten. Die Betrüger setzen die Empfänger gezielt unter Druck: Erfolge der Austausch nicht bis zum 15. Juli 2026, könne die Gesundheitskarte ab dem 1. August 2026 nicht mehr genutzt werden. Für den vermeintlichen Austausch wird auf einen in der E-Mail enthaltenen Link verwiesen – ein klassisches Phishing-Manöver, wie die Verbraucherzentrale warnt. Die Masche ist Teil einer Serie von Betrugsversuchen, bei denen sich Kriminelle als Krankenkasse ausgeben. Wie die AOK mitteilt, versendet die Krankenkasse grundsätzlich niemals solche Informationen oder Aufforderungen per E-Mail. Betroffene sollten solche Nachrichten unbeantwortet in den Spam-Ordner verschieben und keinesfalls auf Links klicken. Mehrere Merkmale entlarven die E-Mails als Fälschung unpersönliche Anrede wie "Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter" unseriöse Absenderadresse, die nicht der offiziellen AOK-Domain entspricht Verweis auf eine angebliche gesetzliche Umstellung ohne konkrete Details künstlich erzeugte Dringlichkeit durch Fristsetzung Androhung einer Einschränkung der Gesundheitskarte Aufforderung zur Bestätigung über einen Link Wer bei der AOK versichert ist, sollte ausschließlich über die offizielle App oder die offizielle Website prüfen, ob dort ähnliche Aufforderungen vorliegen. Bei Unsicherheit empfiehlt die AOK, direkt Kontakt über die bekannten offiziellen Kanäle aufzunehmen – niemals jedoch über Links oder Kontaktdaten aus verdächtigen E-Mails. (red) +++ Vorsicht vor Betrugsmasche mit falschen Insolvenz-Schnäppchen Update vom 14. Juli: Angebliche Restposten aus einer Insolvenzmasse zum unschlagbaren Preis angeboten bekommen? Selbst wenn die Schreiben seriös wirken und den Absender einer real existierenden Anwaltskanzlei tragen, sollten Angeschriebene skeptisch sein. Denn derzeit macht diese perfide E-Mail-Masche die Runde: Betroffene sollen für das Angebot in Vorkasse gehen, die Ware wird aber niemals geliefert, das Geld ist weg. Die Verbraucherzentrale Hessen gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Tipps, wie sie den Betrug entlarven: Anwaltsverzeichnis prüfen: Existiert die angebliche Kanzlei wirklich? Anhand des Bundesweit Amtlichen Anwaltsverzeichnisses können Sie es überprüfen. Vergleichen Sie dabei die Kontaktdaten mit denen auf dem Briefkopf – weichen die Daten ab, sollten die Alarmglocken schrillen. Im Zweifel unter den angegebenen Kontaktdaten des Verzeichnisses nachfragen. Insolvenzverfahren verifizieren: Ist der angebliche Insolvenzverkauf wirklich plausibel? Nur wenn für ein entsprechendes Unternehmen tatsächlich ein Insolvenzverfahren eröffnet und ein Verwalter bestellt wurde, kann das überhaupt sein. Das offizielle Insolvenzportal gibt darüber Auskunft. Bei Unklarheiten sollten Angeschriebene direkt beim zuständigen Insolvenzgericht nachfragen, das dort angegeben ist. Grundsätzlich sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher bei solchen Angeboten keinesfalls auf eine Zahlung per Vorkasse einlassen, empfehlen die Verbraucherschützer. Wer bereits Zahlungsdaten herausgegeben hat, sollte den Fall umgehend seiner Bank melden. Außerdem sollte Strafanzeige bei der Polizei gestellt werden – das geht auch bequem online. (dpa/bearbeitet von ali) +++ Betrüger geben sich als Finanzministerium aus und versprechen angebliche "Sommer-Klimabeihilfe" Update vom 6. Juli: Kriminelle versenden derzeit E-Mails im Namen des Bundesministeriums der Finanzen und versprechen eine sogenannte "Sommer-Klimabeihilfe". Die angebliche staatliche Sonderzahlung soll finanzielle Belastungen durch wetterbedingte Einflüsse ausgleichen. Tatsächlich handelt es sich jedoch um einen Phishing-Versuch, mit dem Betrüger an sensible persönliche Daten gelangen wollen, wie die Verbraucherzentrale warnt. Die gefälschten Nachrichten tragen den Betreff "Wichtiger Hinweis: Sommer-Klimabeihilfe (Juni/Juli 2026) – Frist beachten" und behaupten, für die steuerfreie Auszahlung sei zunächst ein Abgleich der Meldedaten sowie der steuerlichen Identifikationsnummer erforderlich. Über einen beigefügten Link sollen Empfänger ihre Daten verifizieren – angeblich erfolge die Gutschrift dann innerhalb weniger Werktage. Doch hinter der vermeintlichen Behörden-Mail steckt eine Falle: Wer dem Link folgt und seine Informationen preisgibt, liefert diese direkt an Cyberkriminelle. Die erbeuteten Daten können für Identitätsdiebstahl, betrügerische Vertragsabschlüsse oder Zahlungsbetrug missbraucht werden. Eine solche staatliche Leistung existiert nicht – echte Behörden fordern Bürgerinnen und Bürger niemals per E-Mail zur Verifizierung sensibler Steuerdaten über externe Links auf. Mehrere Merkmale entlarven die E-Mail als Fälschung: Unseriöse Absenderadresse, die nicht von einer offiziellen Behörden-Domain stammt Aufforderung zur Verifizierung persönlicher Daten über einen Link Versprechen einer nicht existierenden staatlichen Geldleistung Zeitdruck durch angebliche Fristen Die Verbraucherzentrale empfiehlt, solche Nachrichten unbeantwortet in den Spam-Ordner zu verschieben und keinesfalls auf enthaltene Links zu klicken. Informationen zu tatsächlichen staatlichen Leistungen sollten ausschließlich über die offiziellen Internetseiten der zuständigen Behörden geprüft werden. Wer bereits Daten eingegeben hat, sollte umgehend seine Passwörter ändern, Konten und Karten sperren lassen sowie Strafanzeige bei der Polizei erstatten. (red) +++ Falsche BKA-Mails im Umlauf: Betrüger drohen mit Haft Update vom 4. Juli: Für eine Phishing-Kampagne missbrauchen Kriminelle derzeit den Namen des Bundeskriminalamtes (BKA). Sie versenden E-Mails, in denen den Empfängern schwere Straftaten im Internet vorgeworfen werden, warnt die Verbraucherzentrale Sachsen. Nach Angaben der Verbraucherschützer sind die Nachrichten oft von einem angeblichen Oberstabsfeldwebel gezeichnet und würden täuschend echt wirkende Dateianhänge mit BKA-Briefkopf enthalten. In den Mails drohen die Täter mit Haftbefehlen, Einträgen in Straftäter-Register und der Weitergabe an die Medien. Um das angebliche Verfahren abzuwenden, sollen die Betroffenen innerhalb von 72 Stunden antworten. Die Antwort per E-Mail soll eine Stellungnahme sowie eine Kopie des Reisepasses umfassen. Die Betrüger versuchten so, an sensible Daten zu gelangen, erklären die Verbraucherschützer. "Die Täter erzeugen bewusst massiven Druck und spielen mit der Angst vor dem Gesetz", heißt es von der Verbraucherzentrale. "Wer auf diese Erpressung eingeht und seinen Pass oder Ausweis verschickt, öffnet Tür und Tor für gravierenden Identitätsdiebstahl." Keine deutsche Ermittlungsbehörde verschicke jedoch Vorladungen per ungesicherter E-Mail oder fordere auf diesem Weg Ausweisdokumente an, stellen die Verbraucherschützer klar. Klarer Ratschlag: Nicht antworten und Nachricht löschen Die Verbraucherzentrale rät deshalb dringend, sich nicht von solchen Schreiben einschüchtern zu lassen – auch wenn sie noch so offiziell wirken mögen. Betroffene sollten keinesfalls antworten, keine Anhänge öffnen oder Links anklicken und niemals persönliche Dokumente übermitteln. Es empfehle sich stattdessen, die Nachrichten umgehend zu löschen oder Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. (dpa/bearbeitet von mak) +++ Verbraucherportal warnt: Viele neue Fake-Shops mit Klimaanlagen Update vom 3. Juli: Wo das Angebot knapp wird und Preise steigen, sind Betrüger meist nicht weit, wie etwa aktuell bei Klimageräten nach der Hitzewelle Ende Juni. Seitdem ist die Nachfrage insbesondere nach mobilen Klimaanlagen stark angestiegen – und der Sommer ja noch längst nicht vorbei. Das ruft fragwürdige Online-Shops auf den Plan, die schnelles Geld wittern. Sie locken Kundinnen und Kunden etwa mit irreführenden Werbeversprechen ("Raumfahrttechnologie"), frei erfundenen Medienberichten, KI-Videos und Fake-Gütesiegeln an, warnt das Verbraucherschutzportal "Watchlist Internet". Irreführende Versprechen führen nur zu einem Ventilator Oft werde mit einer "günstigen Klimaanlage ohne Installation" geworben, einem "revolutionären Klimagerät", das die Branche angeblich geheim halten wolle – und das zu Preisen zwischen 70 und 140 Euro. Was aber dann – wenn überhaupt – zu Hause ankommt, sei mehr als ernüchternd: Es handele sich meist um einfache Geräte mit einem normalen Ventilator darin, die nicht annähernd in der Lage sind, eine nennenswerte Kühlleistung zu erbringen. Ein Fall für Chargeback oder Käuferschutz Auf Kundenservice oder einen durchsetzbaren Widerruf dürfen Käuferinnen und Käufer laut "Watchlist Internet" bei den zweifelhaften Händlern nicht hoffen. Die Experten raten ohnehin von einer Rücksendung ab, wenn man die Kosten dafür tragen soll. Empfehlungen der Redaktion Enkeltrick: So schützen Sie ältere Angehörige Betrug bei Urlaubsbuchungen: Wann Sie auf jeden Fall stutzig werden sollten Aktueller Bericht: Zwei Drittel der Deutschen von Betrugsversuchen betroffen Besser wendet man sich – je nach genutzter Zahlart – an seine Bank und beantragt einen Kreditkarten-Chargeback, weil "eine falsche oder nicht vertragsgemäße Ware" geliefert worden ist. Oder man nutzt den Käuferschutz des genutzten Zahlungsdienstes und beantragt eine Rückerstattung. Anhand dieser Merkmale können Sie problematische und unseriöse Anbieter identifizieren: Übertriebene Werbeversprechen: Angeblich revolutionäre High-End-Klimaanlagen, die Räume in Minuten herunterkühlen, dabei quasi keinen Strom verbrauchen und das für um die 100 Euro. Kann das wirklich sein? Nein! Emotionalisierende Werbung: Beispielsweise die erfundene "Hintergrundgeschichte" eines Ingenieurs aus München, der seine Mutter angeblich bei Extremhitze beinahe verloren hätte, weil sie sich die Reparatur ihrer Klimaanlage nicht leisten konnte – woraufhin er besagtes revolutionäres und günstiges Klimagerät entwickelt habe, das die Branche nun unbedingt geheim halten wolle. Sitz im Ausland: Impressum prüfen, um herauszufinden, wer das Produkt verkauft. Wenn mit deutscher Qualität geworben wird, das Unternehmen aber im Ausland sitzt, könnte es sich um Dropshipping handeln, also Verkauf von Produkten ohne eigene Lagerbestände. Negative Bewertungen: Im Netz nach Erfahrungsberichten auf vertrauenswürdigen Plattformen suchen und insbesondere die negativen Bewertungen lesen. Auch der Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen hilft, Shopping-Seiten besser einzuschätzen. Die Verbraucherschützer informieren auf ihren Seiten auch über die Seriosität von Gütesiegeln. (dpa/bearbeitet von mak) +++