DAX +1,94 % 26.086,94 Pkt 16:26:02 MDAX +1,12 % 30.837,29 Pkt 16:26:11 Euro Stoxx 50 +0,78 % 6.216,16 Pkt 16:26:00 Dow Jones -0,04 % 52.357,82 Pkt 16:41:11 S&P 500 +0,05 % 7.726,66 Pkt 16:41:11 Nasdaq -0,80 % 26.265,51 Pkt 16:41:09 Nikkei +1,10 % 64.659,47 Pkt 07:45:03 Gold -0,37 % 4.036,70 USD 16:31:08 Silber -1,60 % 52,60 USD 16:31:02 Brent -5,06 % 109,49 USD 16:31:04 WTI -2,51 % 100,20 USD 16:31:08 Bitcoin +0,33 % 81.536,54 USD 16:41:06 EUR/USD +0,33 % 1,11670 USD 16:40:44 EUR/GBP -0,16 % 0,83480 GBP 16:41:12 EUR/CHF +0,04 % 0,92270 CHF 16:41:11 EUR/JPY +0,24 % 176,208 JPY 16:41:12

BGH kippt Preiserhöhung bei Amazon Prime

Wirtschaft

Kunden von Amazon Prime werden bei bestimmten Waren kostenlos beliefert. Außerdem können sie Filme oder Dokus streamen und dabei auf eine spezielle Datenbank zugreifen. Das Angebot ist sehr beliebt. Schätzungsweise 17 Millionen Kunden nutzen Amazon Prime mittlerweile in Deutschland. Vor vier Jahren, im September 2022, erhöhte Amazon die Preise.

Die monatliche Gebühr stieg von 7,99 Euro auf 8,99 Euro. Auch die Jahresgebühr wurde angehoben - ohne die Kunden um Zustimmung zu bitten. Amazon habe die Preiserhöhung damals mit gestiegenen Kosten für das Unternehmen gerechtfertigt, so Iwona Husemann, Rechtsreferentin bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

"Amazon hat sich hier auf Klauseln berufen und gesagt: 'Wir dürfen das. Wir haben eine Preisanpassungsklausel, deswegen dürfen wir Preise anpassen. Und wir müssen euch gar nicht fragen, ob ihr da zustimmt, weil wir noch eine zweite Klausel haben.' Da wird die Zustimmung fingiert", so Husemann. "Und da haben wir gesagt: Das geht so nicht."

Verbraucherschützer klagten

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen verklagte Amazon. Sie hält die Klauseln für rechtswidrig, da sie lückenhaft und missverständlich seien. So sei aus den Klauseln nicht klar und eindeutig hervorgegangen, wie der Kunde auf eine Preiserhöhung reagieren kann, sprich: Welche Rechte er dann geltend machen könne, so Rechtsanwalt Peter Wassermann, der die Verbraucherzentrale vor dem Bundesgerichtshof (BGH) vertreten hat.

"Reicht es aus, dass der sagt 'Ich akzeptiere sie nicht', sodass der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen weitergeführt wird? Oder muss er kündigen mit der Konsequenz, dass das Vertragsverhältnis endet, oder er die Leistungen nur zu den geänderten Bedingungen beziehen kann? Das geht aus dem Zusammenhang der Klauseln nicht eindeutig hervor", sagt Wassermann.

BGH: Preiserhöhung war rechtswidrig

Der BGH ist dieser Argumentation gefolgt. Amazon, so die Richter, habe nicht klar und verständlich genug formuliert, welche Rechte ein Kunde hat, wenn die Preise angehoben werden. Das bedeutet: Die Preiserhöhungen vor vier Jahren waren nicht zulässig, sie waren rechtswidrig. Die Folge ist, dass alle Kunden von Amazon Prime, die vor vier Jahren mit der Preiserhöhung konfrontiert wurden und sich darauf einließen, Geld zurückverlangen können. Wie viel, hängt unter anderem davon ab, ob sie Monats- oder Jahresbeiträge zahlen.

Wenn Kunden Rückzahlungsansprüche geltend machen wollen, haben sie laut Iwona Husemann von der Verbraucherzentrale NRW zwei Möglichkeiten. "Sie können einmal individualrechtlich ihren Anspruch geltend machen. Da müssen sie allerdings die Verjährung beachten. Sie können nur drei Jahre zurückgehen und die Ansprüche der vergangenen drei Jahre individuell gegen Amazon geltend machen. Die zweite Möglichkeit, die besteht, ist, dass sie sich der Sammelklage anschließen, die wir als Verbraucherzentrale eingereicht haben. Die geht dann zurück bis zur Preiserhöhung."

Verbraucherschützer raten zur Sammelklage

Husemann rät den Kunden, sich der Sammelklage anzuschließen. Dies sei für Betroffene die unkomplizierteste Lösung. Dafür müssen sich Kunden in ein spezielles Klageregister eintragen.

Nach Informationen der Nachrichtenagentur dpa hat Amazon angekündigt, den Prime-Beitrag vorübergehend für Kunden anzupassen, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seither unverändert besteht. "Wir werden die entsprechenden Mitglieder vor ihrem nächsten Zahlungstermin zum aktuellen Stand informieren", teilte eine Amazon-Sprecherin mit. Schon gezahlte Gebühren seien Gegenstand eines gesonderten Verfahrens.

Aktenzeichen: III ZR 205/25

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