DAX -0,22 % 25.099,00 Pkt 18:00:00 MDAX -0,05 % 31.965,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +1,14 % 6.280,94 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,52 % 51.947,25 Pkt 23:26:43 S&P 500 -1,16 % 7.411,98 Pkt 23:26:35 Nasdaq -2,78 % 24.975,82 Pkt 23:15:59 Nikkei -2,73 % 64.611,15 Pkt 08:45:03 Gold +0,08 % 4.070,80 USD 22:59:59 Silber +0,43 % 58,91 USD 22:59:55 Brent 0,00 % 96,78 USD 22:59:55 WTI 0,00 % 89,31 USD 22:59:59 Bitcoin +0,21 % 64.443,67 USD 07:23:55 EUR/USD -0,32 % 1,13750 USD 23:29:21 EUR/GBP 0,00 % 0,85320 GBP 06:49:20 EUR/CHF +0,06 % 0,92970 CHF 06:49:20 EUR/JPY +0,08 % 186,245 JPY 23:29:21

BGH stärkt Online-Kündigung im Fitnessstudio

Nation

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen In Deutschland haben rund 11,7 Millionen Menschen eine Fitnessstudio-Mitgliedschaft oder einen Vertrag. Solche Vereinbarungen sorgen immer wieder für Streit. Jetzt gibt es ein wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Die Studios dürfen Online-Kündigungen nicht erschweren oder durch eine spezielle Gestaltung der Bestätigungsseite gar verhindern. Der I. Zivilsenat entschied: Die Bestätigungsseite bei Online-Kündigung der Studios darf keine Informationen zu Kündigungsalternativen enthalten. Es sei rechtswidrig, wenn diese Seite nicht nur ein Formular zur Eingabe der für die Kündigung erforderlichen Angaben und eine Schaltfläche zur Bestätigung der Kündigung, sondern auch Informationen zu Kündigungsalternativen, wie zum Beispiel das Pausierenlassen des Vertrags, enthält. Die Richter: „Die Bestätigungsseite dient allein der Erfassung der für die Kündigung erforderlichen Angaben und der Abgabe der Kündigungserklärung.“ ( AZ: I ZR 200/25 ) In dem Verfahren hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (Vzbv) gegen die Fitnesskette FitX aus Essen geklagt – nach eigenen Angaben der zweitgrößte Fitnessanbieter in Deutschland. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands: „Das Urteil ist eine gute Nachricht für Verbraucher. Es stellt klar: Wer auf den Kündigungsbutton klickt, muss auch wirklich kündigen können – ohne Ablenkung, ohne Umwege, ohne Tricks.“ Darum ging es: Nach dem Anklicken der Schaltfläche „Vertrag kündigen“ wurden FitX-Kunden auf eine Bestätigungsseite weitergeleitet, auf der prominent auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, den Vertrag beitragsfrei pausieren zu lassen, statt ihn zu kündigen. Der Vzbv betonte, das entspreche nicht den gesetzlichen Vorschriften. Laut Gesetz müssen Schaltflächen und Bestätigungsseite „ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein“. Oberlandesgericht gab FitX zunächst Recht Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte die Klage im September 2025 mit Blick auf den Hinweis aufs Pausieren abgewiesen. Zwar müsse die Bestätigungsseite unkompliziert und ohne besonderen Aufwand auffindbar und bedienbar sein, so die Richter. Es sei aber nicht ausgeschlossen, dass auch Wege zur Vermeidung einer Kündigung aufgezeigt werden könnten. Da der Hinweis aufs Pausieren nicht aufdringlich sei und die Verbraucher nicht wesentlich vom Kündigungsprozess ablenke, entspreche die Seite den gesetzlichen Anforderungen. Eine FitX-Sprecherin erklärte vor der mündlichen Verhandlung im Mai, die Vertragspause sei keine beliebige Werbealternative, sondern in den Geschäftsbedingungen von FitX klar geregelt. „Für Mitglieder, die ihren Vertrag nicht beenden, sondern nur vorübergehend pausieren möchten, ist dieser Hinweis daher eine sachliche Information über eine bestehende Vertragsoption. Die Kündigungsmöglichkeit wird dadurch weder ersetzt noch ausgeschlossen.“

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