BILD enthüllt Zoff-Klausel bei unserem WM-Kapitän: Der spektakulärste Handball-Transfer des Jahres
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Er ist weltweit einer der besten Kreisläufer im Handball. Er ist Kapitän der deutschen Nationalmannschaft. Johannes Golla (28) ist wenige Monate vor Beginn der WM 2027 in Deutschland aber auch die aktuell meistdiskutierte Figur seiner Sportart.
Golla trat zum 1. Juli seinen Job beim neuen Klub MT Melsungen (Vertrag bis 2031) in der Opel Handball-Bundesliga an. Bereits drei Monate später will er schon wieder weg – zu seinem Ex-Verein SG Flensburg-Handewitt. Diese Knall-Nachricht der noch jungen Saison enthüllten BILD und SPORT BILD exklusiv am 1. Oktober. Gollas Wechselfehler ist nun ein Fall für Juristen.
Der schmutzigste Handball-Transfer des Jahres
Im Melsungen-Vertrag von Golla, der nach BILD-Informationen bereits im Herbst 2023 (!) unterschrieben wurde, ist eine Ausstiegs-Klausel verankert, sie liegt BILD exklusiv vor. Es sind sechs Klubs, bei deren Interesse der Passus aktiv werden könnte: FC Barcelona, Industria Kielce, Paris Saint-Germain, SG Flensburg-Handewitt, Rhein-Neckar Löwen und THW Kiel.
Laut Klausel „beträgt die Transferentschädigung, die der Arbeitgeber von einem der oben genannten Clubs erhält, 500.000,00 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer“, die „genannte Möglichkeit kann frühestens zum 30.06.2028 eintreten“. Wenn Melsungen sich nicht für einen internationalen Wettbewerb qualifiziert, sinkt die Summe sogar auf 375.000 Euro.
In der Klausel steht außerdem: „Der Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Spieler wird dann zum 30.06. einer jeden Saison aufgehoben, sofern eine schriftliche Transfervereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem aufnehmenden Club bis spätestens 31.01. der dann aktuellen Saison zum Abschluss gebracht und vom aufnehmenden Verein unterzeichnet wurde“.
Diese Passagen sorgen für unterschiedliches Rechtsverständnis. Die MT Melsungen glaubt, dass der Vertrag frühestens 2028 für 2029 gekündigt werden kann. Andererseits könnte angenommen werden, dass die Klausel aktiviert werden kann, wenn ein Verein zum 31. Januar das geforderte Angebot bringt – in „einer jeden Saison“. Heißt: Gollas Klausel könnte schon für den kommenden Sommer aktiviert werden.
Denkbar ist auch, dass findige Arbeitsrechtler aus dem missverständlichen Wortlaut einen Formfehler konstruieren würden. Formfehler in zeitlich befristet geschlossenen Arbeitsverträgen können zur Folge haben, dass aus der Befristung eine Nicht-Befristung und damit ein Vertrag mit vier Wochen Kündigungsfrist zum Monatsende wird.
Dazu passt, was in der Branche seit zehn Tagen gemunkelt wird: Golla soll seinen MT-Kontrakt bereits Ende September schriftlich gekündigt haben, zu welchem Termin (31.10.26 oder 30.6.27) ist allerdings unbekannt. Inzwischen wird in der Handball-Szene auch noch die Information gestreut, dass es einen zweiten Vertrag mit geändertem Klausel-Wortlaut geben solle.
Golla selbst hat in einem Instagram-Post mentale Probleme benannt: „Menschen, die mich gut kennen, haben längst gesehen, dass es mir nicht gut geht und dass es mittlerweile nicht mehr ‚nur’ Heimweh ist, sondern meine mentale Gesundheit ernsthaft gefährdet ist.“
Besonders pikant: Golla soll angeblich von dem Anwalt Dr. Jan Frederik Reese, einem Mitglied des Wirtschaftsbeirats der SG Flensburg-Handewitt, beraten worden sein. Golla und Noch-Arbeitgeber MT Melsungen treten am Mittwoch (20.45 Uhr, live bei Dyn) in der Champions League bei HBC Nantes (Frankreich) an.