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BILD klärt auf: Wie viel Billig-Sprit darf ich aus Polen mitbringen?

Wirtschaft

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Wer in Frankfurt (Oder), Görlitz oder Aachen wohnt, kennt die Versuchung: Jenseits der Grenze kostet Benzin oft über zehn Cent weniger pro Liter als in Deutschland. Bei einem 60-Liter-Tank können so schnell bis zu 30 Euro Ersparnis zusammenkommen. Da liegt die Idee nahe: Auto volltanken, noch ein paar Kanister einladen und vielleicht gleich noch die Eltern mit günstigem Sprit versorgen. BILD sagt, was erlaubt und verboten ist.

In der EU gilt doch der freie Warenverkehr, oder?

Ja, innerhalb der EU gilt zwar der freie Warenverkehr. Wer im Ausland tankt , darf mit vollem Tank problemlos nach Deutschland zurückfahren. Auch zusätzlicher Kraftstoff in Reservebehältern ist erlaubt. Allerdings zieht der Zoll eine klare Linie: Bis zu 20 Liter Kraftstoff in Reservebehältern pro Fahrzeug werden für den Eigenbedarf grundsätzlich nicht beanstandet. Die Grenze gilt pro Auto und nicht pro Mitfahrer. Vier Personen im Wagen dürfen also nicht automatisch viermal 20 Liter mitbringen.

Die entscheidende Frage ist aber nicht nur die Menge, sondern der Verwendungszweck. Der Zoll stellt ausdrücklich darauf ab, dass der Kraftstoff für den Eigenbedarf bestimmt sein muss. Soll der Sprit an Eltern, Freunde oder Nachbarn weitergegeben werden, gilt das laut Zoll nicht mehr als Eigenbedarf. Das gilt sogar dann, wenn der Kraftstoff verschenkt werden soll und kein Geld fließt.

Werde ich überhaupt erwischt?

Wer größere Mengen transportiert oder verdächtig wirkt, muss mit einer Kontrolle rechnen. Die Zollbeamten führen mobile Kontrollen an Grenzen und im Inland durch. Deshalb empfiehlt der Zoll ausdrücklich, Tankquittungen aufzubewahren.

Was darf ich transportieren?

Viele Verbraucher glauben, oberhalb von 20 Litern sei der Transport generell verboten. Das stimmt so nicht. Hier muss zwischen Steuerrecht und Gefahrgutrecht unterschieden werden. Achtung, jetzt wird's komplizierter: Steuerlich werden bei Reisen innerhalb der EU lediglich bis zu 20 Liter „Reservekraftstoff für den Eigenbedarf“ grundsätzlich akzeptiert. Aus Sicht des Gefahrgutrechts dürfen Privatpersonen unter bestimmten Voraussetzungen aber deutlich größere Mengen transportieren: bis zu 240 Liter Kraftstoff, verteilt auf geeignete Behälter mit höchstens 60 Litern Fassungsvermögen.

Und was passiert, wenn der Zoll mich erwischt?

Dann kassiert der Zoll die deutsche Energiesteuer nach. Sie beträgt derzeit 65,45 Cent je Liter Benzin und 47,04 Cent je Liter Diesel. Bei 20 Litern Benzin entspräche das bereits rund 13 Euro Energiesteuer, bei 20 Litern Diesel gut 9 Euro. Es wird nicht so einfach gehen, dass ich nachzahle und dann ist gut. Die Bewertung erfolgt im Einzelfall.

Auch mehrfaches Pendeln über die Grenze ist nicht ausdrücklich verboten. Es gibt keine Tages- oder Wochenhöchstgrenze. Allerdings wird es mit jeder zusätzlichen Kanistertour schwieriger zu erklären, dass der Kraftstoff tatsächlich ausschließlich für den eigenen Bedarf bestimmt ist. Genau darauf achtet der Zoll besonders.

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