DAX +0,66 % 25.629,24 Pkt 18:00:00 MDAX -0,82 % 31.980,52 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,21 % 6.358,01 Pkt 18:00:00 Dow Jones +1,73 % 52.485,03 Pkt 23:22:18 S&P 500 +2,37 % 7.489,72 Pkt 23:22:12 Nasdaq +3,81 % 25.373,85 Pkt 23:15:59 Nikkei +4,03 % 64.362,02 Pkt 08:45:03 Gold +1,43 % 4.107,00 USD 22:59:54 Silber +0,34 % 57,79 USD 22:59:48 Brent 0,00 % 90,12 USD 20:28:19 WTI 0,00 % 84,67 USD 22:59:59 Bitcoin +0,72 % 63.216,15 USD 11:18:20 EUR/USD +0,52 % 1,15270 USD 23:29:53 EUR/GBP -0,31 % 0,85510 GBP 23:29:53 EUR/CHF -0,23 % 0,93060 CHF 23:29:53 EUR/JPY -3,08 % 181,491 JPY 23:29:53

BILD-Leser entsetzt: Brief ohne Marke: Post verlangt 55 Euro Strafporto

Wirtschaft

TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Der BILD-Bericht über 55,10 Euro Strafporto für einen unfrankierten Maxibrief sorgt für Wirbel. Mehrere Leser meldeten sich in der Redaktion: Kann mir das auch passieren? Und eine Frage bleibt: Darf die Deutsche Post so einfach 50 Euro Schadenersatz plus Nachporto verlangen? Da gibt es unterschiedliche Meinungen. Noch einmal kurz der Fall, über den BILD berichtete: Fotograf Stefan Emmer aus Bottrop (NRW) wollte sich bei der Deutschen Post/DHL-Gruppe über die Zustellung eines beschädigten Einschreibens beschweren. In seiner Filiale fragte er: Kann ich einen unfrankierten Umschlag mit der Aufschrift „Postsache“ verwenden, weil der Brief ja an den Kundenservice des Konzerns gehen sollte? „Müsste gehen“, war die Antwort an Emmer. Das Problem: Die Post sieht das ganz anders: „Das war Portobetrug.“ Der Konzern schickte eine Rechnung am Emmer: 50 Euro Schadensersatz plus zweimal das Porto für den Maxibrief (regulär und Strafaufschlag). Macht 55,10 Euro. Wann ist es Portobetrug, wann ein Versehen? Jetzt die berechtigte Frage, die viele Leser interessiert: Wann ist es Portobetrug, wann ist es ein Versehen? Eine DHL-Sprecherin sagt zu BILD: „Wer versehentlich einen Brief nicht oder nicht ausreichend frankiert, muss nicht automatisch eine Schadenersatzforderung befürchten. Jeder Fall wird von uns individuell geprüft. Dabei schauen wir uns die konkreten Umstände an und mögliche Hinweise darauf, ob es sich um ein Versehen oder um eine bewusste Umgehung des Portos handelt.“ Offenbar sind die Täter erfinderisch. DHL teilte dazu mit: „Schadenersatzforderungen erheben wir nur dann, wenn sich Fälle wiederholen oder wir Anhaltspunkte für ein bewusstes Täuschen erkennen, zum Beispiel bei gefälschten Briefmarken oder der Wiederverwendung entwerteter Briefmarken. Unsere Technologie kann das mittlerweile klar identifizieren.“ BILD-Leser Emmer sagt: Er habe sich auf die Auskunft der Filiale verlassen. Nach seiner Schilderung spricht mehr gegen einen klaren Vorsatz: Er hat keine gefälschte Briefmarke verwendet. Er hat seine Identität nicht verschleiert. Er wollte sich ausgerechnet bei der Post beschweren und hat den Brief an die Post selbst geschickt. Das könnte man auch als Irrtum denn als gezielten Betrugsversuch interpretieren. BILD-Anwältin Nicole Mutschke schaute sich den Fall an und urteilt: „Herr Emmer durfte den Vermerk ‚Postsache‘ nicht eigenmächtig verwenden. Für die zusätzlichen 50 Euro genügt aber nicht ohne Weiteres die Feststellung, dass der Kunde bewusst keine Briefmarke aufgeklebt hat. Die Deutsche Post muss Umstände darlegen, aus denen sich ergibt, dass er ein als geschuldet erkanntes Porto gerade umgehen und die Beförderungsleistung erschleichen wollte.“ Sprich: Die Post müsste beweisen, dass Emmer absichtlich das Porto sparen wollte. Auch hat die Expertin Zweifel, was die Höhe der Forderung angeht: „Ob ein zusätzlicher Bearbeitungsschaden von 50 Euro tatsächlich plausibel ist, könnte ein Gericht überprüfen.“ Wegen des geringen Streitwertes gibt es in dieser Frage aber noch keine höchstrichterliche Entscheidung.

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