Bis 2027 droht Förderstopp: Regierung verzögert wichtige EEG-Reform
Die Zeit drängt – noch allerdings ist es nirgendwo zu sehen. Bis zum Sommer wollte die Bundesregierung eigentlich eines der wichtigsten Gesetze der deutschen Energiewende neu reformiert haben, doch die Novelle des sogenannten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) war auch in der letzten Woche auf der Tagesordnung des Bundeskabinetts abwesend. Bis zum 1. Januar 2027 muss das Gesetz in Kraft getreten sein, wenn die deutsche Energiewende nicht ins Stolpern geraten soll. Bei der Opposition im Bundestag ist man bereits sauer. So sauer, dass die Grünen jetzt Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) für diesen Mittwoch in den Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zitieren wollen. „Die Arbeitsverweigerung von Katherina Reiche bedroht milliardenschwere Investitionen und Tausende Arbeitsplätze“, sagte Grünen-Energiepolitiker Michael Kellner am Sonntag. „Die Uhr tickt.“ EEG: Mehr Marktwirtschaft, sagt Brüssel Aber worum geht's? Das EEG steuert im Grunde die gesamte deutsche Energiewende. Nicht nur regelt es Förderungen wie die Einspeisevergütung für Solaranlagen, es legt auch Ausbauziele fest und bestimmt die Regeln, nach denen neue Projekte Förderzuschläge erhalten. Kleines Kraftwerk Seit die EEG-Förderung vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert wird, braucht sie eine sogenannte beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission. Diese läuft Ende 2026 aus. Für eine Verlängerung erwartet Brüssel, dass Deutschland sein Fördersystem an die neuen europäischen Vorgaben anpasst, die stärker auf marktorientierte Instrumente setzen – und nicht nur auf eine rein staatliche Förderung. ANZEIGE ANZEIGE „Fadenriss bei der Energiewende“ Bis zur Sommerpause müsse das Kabinett eine EEG-Reform auf den Weg bringen, hatte Reiche in der Vergangenheit gemahnt. Die parlamentarische Sommerpause hat allerdings bereits begonnen und dauert bis Ende August. Selbst wenn die Reform also das Kabinett passieren sollte, blieben nach der Sommerpause nur noch vier Monate Zeit, um das Gesetz durch den Bundestag zu bringen, es von Brüssel prüfen zu lassen und im Anschluss das erhoffte Okay zu erhalten. Das wird knapp, fürchtet man in der Branche. „Die erneute Verschiebung ist ausgesprochen misslich“, sagt Ursula Heinen-Esser, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energien (BEE). Massive Schäden und ein „Fadenriss bei der Energiewende“ drohten, hieß es in einer Stellungnahme des Verbands. Denn: Sollte sich das neue EEG-Gesetz verzögern, dürfte der Bund ab dem 1. Januar keinerlei Förderinstrumente und Ausschreibungen mehr für neue Projekte bewilligen. Laufende Vergütungen und bereits bewilligte Projekte wären nicht betroffen, aber die zuständige Bundesnetzagentur dürfte keine neuen Förderansprüche bewirken, solange die Rechtslücke besteht. Andernfalls würde Deutschland rechtswidrige Beihilfen auszahlen, der Ärger aus Brüssel wäre groß. Das große Kredit-Problem Gerade für große Wind- und Solarparks wäre das ein Problem. Zwar sind diese meist nicht mehr auf die Förderung angewiesen, weil Wind- und Solarprojekte mehrheitlich auch so wirtschaftlich sind. Die Banken jedoch, die wiederum die Projekte finanzieren, bestehen bei der Finanzierung häufig auf die sogenannte Marktprämie – als Sicherheit. Fällt diese weg, werden Kredite teurer, wenn sie überhaupt noch vergeben werden. Besonders würde das die Windenergiebranche treffen. Einen neuen Windpark zu bauen, ist teuer – die oft mittelständischen Projektentwickler sind daher auf Kredite angewiesen. Auch die Ausschreibung von geförderten Flächen für die Windenergie wird im EEG geregelt. Rechtsexperten zufolge müsste der Bund diese Ausschreibungen erstmal anhalten. Die Folge wäre also ein weitgehender Finanzierungs-Stopp, der dann zu einem Bau-Stopp führen würde. Alte Projekte würden noch abgearbeitet, neue aber nicht mehr aufgenommen. Kein vollständiger Stopp Zwar würden einige Projekte durchaus noch gebaut werden, darauf weisen auch Branchenvertreter hin: etwa wenn große finanzstarke Konzerne der Bauherr sind, die keinen Bankkredit benötigen. Oder wenn der Windpark schon einen Abnahmevertrag für seinen Strom vorweisen kann, der bei der Bank als Sicherheit hinterlegt wird. Oder wenn die Wirtschaftlichkeit eines Projekts derart offensichtlich ist, dass die Bank weniger Sicherheiten benötigt. Die meisten Projekte wären nach Einschätzung von Experten jedoch unmittelbar betroffen. Das wird auch zum Problem für die Klimaziele: Bis 2030 sollen 80 Prozent der in Deutschland erzeugten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, bis dahin sollen 145 Gigawatt Windkraft und 215 Gigawatt Solarenergie installiert sein. Ein vorübergehender Förderstopp, so die Sorge, könnte zu verschobenen Investitionen, geringeren Ausschreibungsmengen und letztlich einem Rückstand beim Erreichen der Ausbauziele führen – und das womöglich um mehrere Jahre. „… dann wird es kritisch“ Aber warum macht die Regierung dann nicht mehr Tempo bei der EEG-Novelle? Der Grund könnten regierungsinterne Unstimmigkeiten sein: Das CSU-geführte Landwirtschaftsministerium hatte das Gesetz bereits im Mai blockiert, weil es die dort festgelegten Ausschreibungsmengen für Biogas als zu gering ansah. Und Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) sowie das sozialdemokratische Umweltministerium hatten bereits ihren Widerstand gegen die Pläne Reiches angekündigt, die Einspeisevergütung für neue private Solaranlagen bereits ab 2027 mit dem neuen EEG zu streichen. Die Reformpläne Reiches sind umstritten – auch ein geplantes Netzpaket steckt noch in der ressortinternen Abstimmung fest. Doch die Zeit wird immer knapper. „Ein paar Wochen kriegen wir ohne Förderung schon überbrückt“, sagt ein Vertreter der Windenergiebranche. „Wenn aus den paar Wochen aber mehrere Monate werden – dann wird es kritisch.“