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Bis Ende September: Finanzämter bekommen Einblick in eure Konten

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Bis Ende September: Finanzämter bekommen Einblick in eure Konten

Von: Raphael Strecker

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Ein fester Termin im Herbst betrifft alle Menschen mit Konten oder Depots im Ausland. Deutschland tauscht dann Daten mit mehr als 100 Staaten aus.

Dortmund – Wer ein Konto oder Depot im Ausland hat, sollte jetzt genau hinschauen. Am 30. September tauschen deutsche Behörden automatisch Kontodaten mit 118 Staaten aus. Betroffen sind Menschen, die in Deutschland Steuern zahlen, aber auch Geld im Ausland liegen haben – ihre Daten können dann direkt beim zuständigen Finanzamt landen.

Finanzamt erhält keinen Live-Zugriff auf alle Konten in Deutschland

Einen pauschalen Zugriff auf sämtliche Girokonten in Deutschland bedeutet der Stichtag nicht. Beim internationalen Datenaustausch geht es um gesetzlich festgelegte Informationen zu meldepflichtigen Finanzkonten. Betroffen sind primär grenzüberschreitende Fälle, bei denen jemand steuerlich in einem anderen Staat ansässig ist als dort, wo das Konto geführt wird.

Rechtliche Grundlage ist das Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz, kurz FKAustG. Es setzt den internationalen Common Reporting Standard (CRS) in deutsches Recht um. Für den Austausch am 30. September zählt der Meldezeitraum des Kalenderjahres 2025 (mehr Finanz-Themen bei RUHR24).

Datenaustausch zwischen Banken und Finanzamt: So läuft es ab

In Deutschland fungiert das Bundeszentralamt für Steuern als zentrale Schnittstelle. Deutsche Banken, Sparkassen, Depotbanken, Versicherungen und andere meldepflichtige Finanzinstitute übermitteln ihre Daten zunächst an diese Bundesbehörde. Für den Meldezeitraum 2025 galt dafür grundsätzlich der 31. Juli 2026 als Frist.

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Das BZSt gibt die erhaltenen Informationen anschließend an die Steuerbehörden der jeweiligen Partnerstaaten weiter. Umgekehrt empfängt die Behörde auch Daten aus dem Ausland. Diese leitet sie für das Besteuerungsverfahren an die zuständige deutsche Landesfinanzbehörde weiter. Ausgewertet wird letztlich im Finanzamt vor Ort.

Wichtig für das Verständnis: Banken melden nicht direkt an das Finanzamt. Der Weg führt immer über das Bundeszentralamt für Steuern als zentrale Sammelstelle.

Diese Kontodaten übermitteln die Finanzbehörden

Übermittelt werden nicht nur Name und Steuer-Identifikationsnummer. Die Behörden erfahren auch, bei welchem Institut ein Konto oder Depot geführt wird, wie hoch der Kontostand am Jahresende war und welche Zinsen, Dividenden oder sonstigen Erträge angefallen sind:

Name, Adresse und Ansässigkeitsstaat des Kontoinhabers

Geburtsdatum und Geburtsort

Steuer-Identifikationsnummer und Kontonummer

Kontostand beziehungsweise Kontowert zum Jahresende

Zinsen, Dividenden und sonstige Einkünfte

Bei Depots kann der Austausch zusätzlich bestimmte Bruttoerlöse aus Veräußerungs- oder Rückkaufsfällen erfassen. Details dazu regelt Paragraf 8 des FKAustG.

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Auslandskonto und Steuererklärung: Das sollten Betroffene jetzt prüfen

Wer ein Konto oder Depot im Ausland führt, sollte vor dem Stichtag einige Punkte checken:

Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit bei der Bank kontrollieren und bei Bedarf aktualisieren

Kapitalerträge aus dem Ausland in der eigenen Steuererklärung korrekt angeben

Unterlagen zu mehreren Wohnsitzen oder einem Umzug ins Ausland sorgfältig aufbewahren

Bei größeren Anlagen im Ausland im Zweifel fachkundigen steuerlichen Rat einholen

So lassen sich böse Überraschungen vermeiden, bevor der automatische Austausch am 30. September Fakten schafft.

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