Bis zu 90 Prozent mehr: Das kommt 2029 auf Solar-Besitzer zu
Ab 2029 sollen Haushalte mit eigener Solaranlage einen höheren Grundpreis fürs Stromnetz zahlen. Die Bundesnetzagentur hat dazu am 6. August 2026 ihren Festlegungsentwurf veröffentlicht. Die Zahl, die durch die Schlagzeilen geht, lautet: bis zu 90 Prozent Aufschlag. Das klingt nach einer fast verdoppelten Stromrechnung. Ist es aber nicht. Der Aufschlag bezieht sich nur auf einen kleinen, festen Teil Ihrer Rechnung. In Euro rechnet die Behörde mit einer Mehrbelastung von unter 100 Euro im Jahr. Die Solarbranche hält bis zu 155 Euro für möglich.
Harald M. Depta ist DEKRA-zertifizierter Experte für Photovoltaik, Ladeinfrastruktur, Elektromobilität und elektrisches Fuhrparkmanagement. Er ist Teil unseres Expertennetzwerks EXPERTS Circle.
Was die 90 Prozent beim Strompreis wirklich bedeuten
Ihr Strompreis besteht aus zwei Teilen. Der Arbeitspreis richtet sich nach dem Verbrauch und liegt heute bei rund 30 Cent je Kilowattstunde. Der Grundpreis ist ein fester Betrag pro Jahr, unabhängig davon, wie viel Sie verbrauchen. In diesem Grundpreis stecken auch Netzkosten. Genau auf diesen Netzanteil des Grundpreises zielt der geplante Aufschlag von 70 bis 90 Prozent, nicht auf die gesamte Rechnung. Die “90 Prozent” in der Schlagzeile meinen also den Aufschlag auf einen Teilbetrag, nicht 90 Prozent mehr auf alles.
Wer betroffen ist, definiert der Entwurf klar. Als Prosumer gilt, wer in der Niederspannung Strom bezieht und zugleich hinter demselben Netzanschluss selbst erzeugt, etwa mit einer Photovoltaikanlage. Balkonkraftwerke sind ausdrücklich ausgenommen. Sie zahlen den erhöhten Grundpreis nicht.
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Warum Bundesnetzagentur den Prosumer-Grundpreis erhöhen will
Der Hintergrund ist eine Lücke im heutigen System. Netzkosten stecken bisher vor allem im Arbeitspreis, also im verbrauchten Strom. Wer viel eigenen Solarstrom nutzt, bezieht weniger aus dem Netz und zahlt dadurch weniger fürs Netz. Das Netz steht aber trotzdem bereit, nachts, im Winter, bei schlechtem Wetter. Diese Fixkosten trägt zunehmend, wer keine Anlage hat. Die Bundesnetzagentur nennt das eine Schieflage und verweist darauf, dass die bisherige Regelung Ende 2028 ausläuft.
Wie sich der höhere Grundpreis auf Ihre Stromrechnung auswirkt
Rechnen Sie mit einem konkreten Beispiel. Zahlen Sie heute 100 Euro im Jahr für den betroffenen Grundpreisanteil, kommen bei 70 bis 90 Prozent Aufschlag 70 bis 90 Euro dazu. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Netzbetreiber ab und fällt regional unterschiedlich aus. Die Behörde will die Mehrbelastung unter 100 Euro im Jahr halten. Die Solarbranche rechnet in Einzelfällen mit bis zu 155 Euro.
Dem steht Ihre Ersparnis gegenüber. Jede Kilowattstunde, die Sie selbst erzeugen und sofort verbrauchen, spart rund 30 Cent Arbeitspreis. Wer im Jahr 2.000 Kilowattstunden selbst nutzt, spart damit etwa 600 Euro.
Selbst am oberen Rand der Schätzungen steht ein Aufschlag von 155 Euro einer Ersparnis von mehreren Hundert Euro gegenüber. Diese Rechnung verschiebt sich durch den Aufschlag, sie kippt aber nicht. Der Eigenverbrauch bleibt der eigentliche Hebel, und der bleibt bestehen, egal wie die Reform ausgeht. Wer seinen Eigenverbrauch mit einem Speicher oder gesteuerten Verbrauchern erhöht, verbessert seine Rechnung zusätzlich.
Was Photovoltaik-Besitzer jetzt zum Aufschlag wissen sollten
Wichtig für die Einordnung: Es handelt sich um einen Entwurf, nicht um geltendes Recht. Verbände und Betroffene können bis zum 18. September 2026 Stellung nehmen. Die endgültige Festlegung will die Bundesnetzagentur bis Ende 2026 treffen. Wirken soll die neue Systematik ab 2029.
Ab dem 1. April 2028 müssen Netzbetreiber ihre Prosumer erkennen und an die Stromlieferanten melden. Bis dahin ändert sich für Sie nichts. Auch die genaue Höhe kann sich im laufenden Verfahren noch verschieben.
Wann die neue Regelung kommt
Sie müssen nicht warten und auch nichts überstürzen. Eine Handlung kostet Sie nichts: Schauen Sie auf Ihre letzte Stromrechnung und trennen Sie Arbeitspreis und Grundpreis. So sehen Sie, wie groß der Betrag überhaupt ist, auf den sich der geplante Aufschlag bezieht. Meist ist er kleiner, als die Schlagzeile vermuten lässt. Und wenn Sie ohnehin über eine Anlage nachdenken: Fragen Sie Ihren Installateur nicht nur nach der Anlagengröße, sondern gezielt nach Ihrer realistischen Eigenverbrauchsquote. Diese Zahl entscheidet über Ihre Wirtschaftlichkeit, deutlich stärker als der geplante Aufschlag.
Kleines Kraftwerk