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Bleiben Beamte von Attestpflicht verschont? Ministerium äußert sich

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Startseite Politik Attestpflicht ab dem ersten Tag: Bleiben Beamte verschont? Ministerium äußert sich Von: Stephanie Munk Uns auf Google folgen Die Merz-Regierung plant die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Doch Beamte könnten von der Reform ausgenommen sein. Update vom 10. Juli, 9:30 Uhr: Das Bundesinnenministerium hat sich auf Anfrage des Münchner Merkur zu einer möglichen Attestpflicht für Beamte schon ab dem ersten Krankheitstag geäußert. Eine Sprecherin teilt mit, dass Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte laut Bundesbeamtengesetz ihre Dienstunfähigkeit bislang aufgrund von Krankheit „auf Verlangen“ nachweisen müssen. „Nach geltendem Bundesrecht kann der Dienstvorgesetzte demnach die Vorlage eines ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Krankheitstag verlangen“, heißt es aus dem Ministerium von Alexander Dobrindt (CSU) weiter. Ob eine Attestpflicht ab dem ersten Tag, wie es die Merz-Regierung für Angestellte plant, auch für Bundesbeamte künftig zur Pflicht werden soll oder weiterhin im Ermessen des Dienstherrn liegen wird, bleibt damit allerdings offen. Merz plant Attestpflicht ab erstem Tag – wohl brisante Sonderregel für Beamte Erstmeldung vom 9. Juli: Es klingt nach einer klaren Ansage der schwarz-roten Koalition unter Kanzler Friedrich Merz (CDU): Wer krank ist, muss künftig bereits ab dem ersten Tag ein ärztliches Attest vorlegen. So hat es die Bundesregierung in ihrem Reformpaket vereinbart, das mehr als 30 Punkte umfasst und Deutschland wieder auf Vordermann bringen soll. Jedoch: Die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag könnte ausgerechnet bei Beamten ins Leere laufen. Das Problem liegt im Gefüge der Gesetzgebung bei der Attestpflicht. Um die neue Krankschreibungs-Pflicht ab dem ersten Tag rechtlich geltend zu machen, müsste das Entgeltfortzahlungsgesetz geändert werden. Dieses Gesetz gilt jedoch nur für Arbeitnehmer – also Arbeiter, Angestellte und Personen in Berufsausbildung. Beamte sind darin nicht erfasst. Für sie gelten eigene Regelwerke auf Bundes- und Landesebene. Ob Bund und Länder ihre beamtenrechtlichen Regelungen an die geplanten Änderungen bei der Attestpflicht anpassen werden, ist bislang unklar, wie Recherchen des Münchner Merkur ergaben. Beamte könnten von Attestpflicht ab erstem Tag verschont bleiben – bisher oft nur „auf Verlangen“ In Bayern etwa regelt die Urlaubs- und Mutterschutzverordnung die Attestpflicht für Landesbeamte. Unter Paragraf 16 der Verordnung heißt es: „Sind Beamte mehr als drei Kalendertage dienstunfähig erkrankt, ist spätestens am darauffolgenden Arbeitstag ein ärztliches Zeugnis vorzulegen, wenn die Dienstunfähigkeit fortbesteht. Der Dienstvorgesetzte kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses auch früher verlangen.“ Gegenüber dem Münchner Merkur von Ippen.Media hieß es aus dem zuständigen bayerischen Finanzministerium zur geplanten Attestpflicht ab dem ersten Tag: „Sofern sich Änderungen der für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geltenden Regelungen ergeben, wird eine systemkonforme Übertragung für den Beamtenbereich geprüft.“ Zunächst müsse aber „die konkrete Ausgestaltung der bundesgesetzlich diskutierten Regelung“ abgewartet werden. In Berlin regelt Paragraf 59 des Landesbeamtengesetzes das Fernbleiben vom Dienst. Dort steht sogar, dass Dienstunfähigkeit infolge Krankheit nur „auf Verlangen“ nachzuweisen ist – also nicht automatisch und nicht zwingend ab dem ersten Tag. Auch für Bundesbeamte schreibt das Bundesbeamtengesetz vor, dass der Nachweis „auf Verlangen“ zu erbringen ist. Das betrifft Beamte beim Zoll, bei der Bundespolizei oder in den Bundesministerien. Beamtenbund gegen Krankschreibung ab erstem Tag – „ärgerlicher Misstrauensbeweis“ Der Deutsche Beamtenbund (dbb) teilte auf Anfrage des Münchner Merkur mit, man halte von der geplanten Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag „generell nichts, weder für Tarifbeschäftigte, noch für Beamte“. Details zu den konkreten Umsetzungsplänen der Bundesregierung habe man beim Beamtenbund nicht. Vorsitzender Volker Geyer formulierte seine klare Ablehnung der Pläne auch in einer Pressemitteilung: Die geplante Krankschreibung ab dem ersten Tag sei „ein ärgerlicher Misstrauensbeweis gegenüber den Beschäftigten“. Die Berliner Zeitung fragte beim Bundesarbeitsministerium nach, ob die geplante Attestpflicht tatsächlich nur für Beschäftigte gelten soll, die unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen – und damit nicht für Beamte. Die Antwort des Ministeriums fiel knapp aus: „Im Beschluss des Koalitionsausschusses vom 1. Juli heißt es: ‚Wir führen eine verpflichtende Vorlage der AU-Bescheinigung ab dem ersten Tag der Erkrankung ein.‘ Die genaue gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.“ Eine Anfrage des Münchner Merkur beim Bundesinnenministerium blieb zunächst unbeantwortet. Bundesbehörden mit hohen Fehltagen – trotzdem könnten Beamte von Attestpflicht ausgenommen sein Pikant ist dabei, dass die Fehltage in den Bundesbehörden deutlich höher liegen als in der Privatwirtschaft, wie der Business Insider unter Berufung auf das Bundesinnenministerium berichtete. Laut den aktuellsten Zahlen aus dem Jahr 2023 habe die Bundesverwaltung im Schnitt 20,9 Krankheitstage ausgewiesen – fast sechs Tage mehr als der durchschnittliche Angestellte, der 2023 nur 15,3 Fehltage hatte. Anders sieht es allerdings offenbar speziell bei Beamten in Bayern aus: „Die durchschnittlichen Fehlzeiten der Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern liegen regelmäßig deutlich unterhalb der von Krankenkassen veröffentlichten Krankheitstage für die bei ihnen gesetzlich versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, teilt eine Presseprecherin des Finanzministeriums mit. Im Jahr 2023 seien bayerische Beamte durchschnittlich 11,6 Tage krank gewesen. Attestpflicht ab ersten Tag könnte vor allem bei Lehrern für Ungleichgewicht sorgen Besonders ins Gewicht würde die Ungleichbehandlung im Bildungsbereich fallen, wo teils Beamtinnen und Beamte und teils Angestellte im öffentlichen Dienst arbeiten. Für letztere würde die Attestpflicht unmittelbar gelten, da sie unter das Entgeltfortzahlungsgesetz fallen. Kurzzeiterkrankungen von einem bis drei Tagen machen hier außerdem laut Zahlen der AOK einen überdurchschnittlich hohen Anteil der Fehltage aus. Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag würde den Bildungsbereich also besonders hart treffen. Kritik an der geplanten Attestpflicht ab dem ersten Tag kommt deshalb von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW). Die stellvertretende Vorsitzende Doreen Siebernik erklärt in einer Pressemitteilung: „Damit unterstellt die Koalition den Beschäftigten pauschal, blau zu machen, statt wirklich krank zu sein. Das stört ohne Not die gelebte Vertrauensbasis in vielen Betrieben.“ Ärzte sehen Attestpflicht ab ersten Tag als Problem – Praxen „wohl komplett überlaufen“ Auch aus der Ärzteschaft kommt Widerstand gegen die neue Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Stefan Reschke, Facharzt für Allgemeinmedizin mit Hausarztpraxen in Walldorf und Reilingen im Rhein-Neckar-Kreis, sieht laut SWR ein „Riesenproblem“: „Wenn alle Patienten ab dem ersten Tag eine Krankschreibung brauchen und zu uns in die Praxis kommen, werden wir komplett überlaufen sein.“ Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg rechnet mit rund drei Millionen zusätzlichen Arztbesuchen pro Jahr allein in Baden-Württemberg. Denn auch die telefonische Krankschreibung will die Merz-Regierung kippen. Ähnlich sieht es ver.di-Landesbezirksleiterin Maike Schollenberger: „Die vorgeschlagene Regelung ist ein klassisches Eigentor: Statt weniger Krankmeldungen wird es mehr und vor allem längere geben. Ärztinnen und Ärzte werden sich künftig um jeden Schnupfen kümmern müssen“, sagte sie dem SWR. Unternehmer begrüßen geplante Attestpflicht – „können uns keinerlei Missbrauch mehr leisten“ Demgegenüber begrüßt der Dachverband der Unternehmer in Baden-Württemberg (UBW) die Pläne. „Wir können uns keinerlei Missbrauch mehr leisten und diesen auch nicht länger dulden“, wird ein Sprecher von ZDF heute zitiert. Die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag sei ein „wichtiges gesellschaftliches Signal“. Man brauche in Deutschland wieder eine „positivere Einstellung zu Arbeit und Leistung“. (Quellen: eigene Recherche, dbb.de, Berliner Zeitung, Öffentlicher Dienst News, SWR, Pressemitteilung Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, ZDF, frühere Berichterstattung) (smu)

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