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Block-Prozess: Staatsanwaltschaft beschlagnahmt Aufnahmen der "Zeit"

Nation

Stand: 12.10.2026 19:13 Uhr

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Tonaufzeichnungen der Gespräche, die im Zusammenhang mit dem Podcast "House of Block" entstanden sind, beschlagnahmt. Die "Zeit" spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit und geht dagegen vor.

Ist es ein Verstoß gegen die Pressefreiheit oder eine legitime Ermittlungsmaßnahme? Das Hamburger Landgericht hat die Durchsuchung der Wohnung einer Autorin der "Zeit" und der Redaktionsräume angeordnet, um Aufzeichnungen eines Interviews zu erlangen. Dabei geht es um Gespräche mit den Kindern der Hamburger Familie Block wenige Tage nach deren Entführung beim Vater in Dänemark Silvester 2023.

Aufzeichnungen entstanden kurz nach der Entführung

Die "Zeit"-Autorin war im Januar 2024 bei der Familie in Dänemark zu Besuch. Kurz nachdem die Kinder zum Vater zurückgebracht worden waren. Ihre Gespräche hat sie aufgezeichnet. Ausschnitte davon wurden nun in ihrem Podcast "House of Block" veröffentlicht. Am Montagmorgen standen die Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft und des Landeskriminalamtes bei der Autorin vor der Tür. Zur Durchsuchung kam es nicht, weil die Autorin die Aufzeichnungen direkt herausgab.

"Zeit" wehrt sich gegen Beschlagnahmung

Auch die Redaktionsräume der "Zeit" suchte die Staatsanwaltschaft auf. Die Tonaufzeichnungen seien versiegelt herausgegeben und der Beschlagnahmung widersprochen worden, teilte die "Zeit" mit. Dabei sei auf den besonderen Schutz von Presseunternehmen verwiesen worden. "Zur Pressefreiheit gehört insbesondere der Quellenschutz, der für unabhängig berichtende Medien entscheidend ist. Wir werden uns deshalb mit allen rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen", sagten die ZEIT-Chefredakteure Giovanni di Lorenzo und Jochen Wegner.

Die "Zeit" selbst wird nicht beschuldigt

Das Gericht argumentiert, die angedrohte Durchsuchung und Beschlagnahmung des Interview-Materials solle unter anderem zur Überprüfung der Glaubwürdigkeit von Zeugen dienen. Die Strafkammer habe zur Erforschung der Wahrheit in einem Prozess die Beweisaufnahme auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Die "Zeit" selbst werde im Verfahren nicht beschuldigt. "Das Gespräch mit den Kindern und dem Vater wurde von der "Zeit"-Journalistin so zeitnah nach der Tat geführt, dass die Aufzeichnungen ein sehr gutes Beweismittel sein könnten", sagte Gerichtssprecherin Marayke Frantzen zum NDR.

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