BND-Reform: Agenten dürfen im Notfall sogar schießen - was sich ändert.
TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Berlin – Für unsere Auslandsagenten wird dieser Tag historisch: Aus den reinen Daten- und Informationssammlern des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen echte Agenten werden – mehr James Bond als Fritze Schlapphut! Das Bundeskabinett hat am Vormittag den „Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ beschlossen, ab 12 Uhr werden Kanzleramtschefin Nina Warken (47, CDU) und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) das Gesetzespaket vorstellen. Und das hat es in sich – auch das Recht zum aktiven Eingreifen, zum längeren Speichern von Daten aus dem Ausland und im absoluten Ausnahme- und Notfall auch die Erlaubnis zum Schießen! „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ – was sperrig klingt, soll Bremsen lösen und beim BND auch Ketten sprengen. Denn: Bisher war es dem Dienst und seinen Agenten untersagt, selbst aktiv einzugreifen, wenn konkrete Gefahren entdeckt wurden und eine Eingriffsmöglichkeit bestand. Nun sollen Agenten – im Verteidigungsfall – als absolute Ausnahme sogar schießen, also töten dürfen! Im Gesetz heißt es in Paragraf 129 Absatz 4, dass „kinetische Mittel“ eingesetzt werden dürfen. Gemeint ist damit: Schießen oder auch das Abfeuern sonstiger Geschosse. Aber: Es darf nicht gezielt getötet werden. Heißt: keine Auftragsmorde, keine Killerkommandos. Nur eine Art Notabwehr. Auch das soll der BND nach BILD-Informationen künftig dürfen: eingreifen, um Attentate in Deutschland oder Angriffe auf Bündnispartner zu verhindern. Das kann das Austauschen von Bomben gegen Attrappen sein oder das Löschen von Computerdaten. Beispiel: Mehrfach wusste der BND, wo Raketen aus dem Iran für die Terrormiliz Hisbollah lagerten, hatte auch Zugang. Doch der Agent vor Ort durfte die für Angriffe auf Israel bestimmten Raketen rechtlich nicht unschädlich machen. In mehreren Fällen befahlen es aber die jeweiligen BND-Chefs – auf eigenes Risiko und rechtlich nicht abgesichert. Das soll sich nun ausdrücklich ändern. Außerdem soll der BND im Ausland mehr Abhör- und Hacking-Rechte und Zugriff auf deutlich mehr Daten (z.B. Smarthomes) bekommen. Daten, die der Dienst gewinnt oder bekommt, sollen auch ungesichtet sechs Monate aufbewahrt werden können. Ziel dieser Art der Vorratsdatenspeicherung: auch nachträglich noch an Informationen zu gelangen. Ausdrücklich geht es immer um Daten aus dem Ausland von ausländischen Mächten und Tätern.