Bordell-Affäre: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Volksbank-Vorstand
Der Verteidiger des Volksbank-Vorstands bestätigte das Ermittlungsverfahren auf Anfrage. Da man noch keine Akteneinsicht habe, könne man sich zu den Vorwürfen, die er „unzutreffend“ nannte, aber nicht äußern. Weil die Volksbank ihren Sitz in Köln hat, hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verfahren an die Staatsanwaltschaft in Köln weitergeleitet. Dort prüfen sie gerade, ob sie zuständig sind. Die Volksbank Köln Bonn erklärte auf Anfrage, die laufenden Ermittlungsverfahren richteten sich nicht gegen die Bank. Hintergrund der Ermittlungen ist ein Wirtschaftskrimi, in dessen Mittelpunkt das Bordell „Pascha“ in Köln steht. Das war während der Corona-Pandemie in die Insolvenz geschlittert. Der damalige Eigentümer wollte die Immobilie daraufhin verkaufen und geriet über einen Rechtsanwalt an eine Familie aus der chinesischen Sonderverwaltungszone Macao. Diese sollte das prägnante rosa Gebäude in Köln für insgesamt elf Millionen Euro kaufen. Weil Teile der Summe bei einer Überweisung in Hongkong angeblich blockiert wurden, fehlten allerdings fünf Millionen Euro. Genau da kam Rechtsanwalt B. ins Spiel. Der nämlich hatte offenbar einen guten Draht zu einem Vorstandsmitglied der Volksbank Köln Bonn, die 2021 einen Kredit in Höhe von fünf Millionen Euro gewährte. Recherchen von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung aus dem Juli 2026 warfen aber die Frage auf, ob es bei dieser Kreditvergabe sauber zuging. Denn in einer „Übersicht“, die sich der Anwalt B. per Mail schickte, stand, der Volksbanker „will 1 % Pascha + 1 % Alexander Hotel.“ Man besorge für den Banker „bis Ende November 75 000 bar.“ Eine weitere Mail geht in eine ähnliche Richtung. Damals schickte Anwalt B. eine Rechnung über 52 500 Euro an einen Geschäftspartner. Darin ging es eigentlich um „Leistungserbringung Vermittlung Finanzierung“ einer Firma „bei der Volksbank Köln“. Anwalt B. schrieb in der Mail auch, dass das „übrigens die Abrechnung“ für den Volksbank-Vorstand sei. Dahinter setzte er einen Zwinkersmiley. Ende 2021 hielt B. in einem Telefonat mit seiner Ehefrau, das Ermittler abhörten, zusätzlich fest, dass sie mit dem Banker 150 000 Euro verdient hätten. Die Volksbank beauftragt einen Sonderprüfer Kurz nach der Veröffentlichung der Recherchen hatte die Volksbank den Vorstand beurlaubt und einen Prüfer damit beauftragt, den Fall genauer zu untersuchen. „Die externe Sonderprüfung durch eine unabhängige Kanzlei befasst sich mit der Aufklärung des Sachverhalts, der einer möglichen persönlichen Vorteilnahme zugrunde liegt. Es gibt keinen avisierten Termin zur Vorlage der Ergebnisse“, teilte eine Sprecherin mit. Nach Abschluss der Sonderprüfung und Bewertung der Ergebnisse durch den Aufsichtsrat werde man dazu informieren. Auf eine aktuelle Anfrage schrieb der Anwalt des Bank-Vorstands, dass man sich zu den „unzutreffenden“ Vorwürfen nicht im Detail äußern könne, da man bisher keine Akteneinsicht gehabt hätte. Noch im Juli wies der Banker alle Vorwürfe der Vorteilsnahme zurück. Er habe von B. „keinerlei persönliche Zahlungen – weder in bar noch auf anderem Weg – erhalten.“ Er habe zudem „keine Geldzahlungen ('Kickbacks')“ an B. oder andere geleistet. Er könne sich nicht erklären, „wie B. ‚mit mir‘ 150 000 Euro verdient haben soll“, so der Manager. Die Ermittler waren auf den ganzen Fall zufällig aufmerksam geworden. Tatsächlich ermittelt die Staatsanwaltschaft seit 2024 wegen der Luxus-Schleuseraffäre. In deren Zentrum steht der Vorwurf, dass ein Netzwerk von Personen wohlhabende Ausländer aus unter anderem China und Oman nach Deutschland geschleust und ihnen deutsche Aufenthaltstitel besorgt haben soll. Im Gegenzug sollen sie hohe Geldzahlungen erhalten haben. Bereits 2024 durchsuchten mehr als 1000 Beamte diverse Objekte in ganz Deutschland, später nahm die Polizei bei weiteren Razzien auch Verdächtige fest. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft in Hunderten Fällen, unter anderem wegen banden- und gewerbsmäßigem Einschleusen von Ausländer sowie Bestechung. Als einer der Hauptverdächtigen in der Affäre gilt Rechtsanwalt B. aus Köln. Sein Anwalt antwortete auf eine aktuelle Anfrage trotz mehrfacher Versuche nicht. Auf eine frühere Anfrage hin teilte er aber mit Blick auf das Schleuser-Verfahren mit, es liege keine Anklage in dieser Sache vor, die Ermittlungen seien „nicht mal ansatzweise“ abgeschlossen. Für seinen Mandanten gelte die Unschuldsvermutung. Der Betreiber des „Paschas“ teilte damals mit, man sei „in diesen Sumpf unschuldig hineingezogen“ worden.