Boykott: Länder im Kriegszustand dürfen keinen ESC mehr ausrichten – Rundfunkunion erlässt neue Regeln
Der Eurovision Song Contest (ESC) soll künftig nur in Ländern mit stabiler Sicherheitslage stattfinden. Das legt das neue Regelwerk der Europäischen Rundfunkunion (EBU) fest. Das Siegerland komme automatisch nicht mehr als Gastgeber infrage, „falls ein bewaffneter Konflikt, eine heikle geopolitische Lage oder eine sonstige Situation die Sicherheit oder Stabilität des betreffenden Staates oder der unmittelbaren Region erheblich beeinträchtigt“, teilte die EBU weiter mit. Bei Bedarf könne die EBU eine unabhängige Sicherheitsbewertung der Region des Gewinners in Auftrag geben. Sollte das siegreiche Mitglied als nicht geeignet für die Ausrichtung eingestuft werden, werde die EBU einen alternativen gastgebenden Rundfunksender bestimmen. Die Organisation nennt kein konkretes Beispiel. Allerdings belegte Israel beim diesjährigen ESC in Wien Platz zwei. Beim Gewinn des Song Contests wäre Israel das nächste Gastgeberland gewesen. Das Land ist am Iran-Krieg beteiligt. Beim Gesang legt die EBU noch einmal fest, dass Auftritte des Frontsängers oder der Frontsängerin live sein müssen und nicht durch vorproduzierte Stimmen unterstützt werden dürfen. „Diese Präzisierung soll die Integrität jedes Auftritts wahren und sicherstellen, dass das Publikum bei jedem vorgetragenen Lied den Lead-Gesang live hört“, so die EBU.