Bücher illegal für KI-Training genutzt: Gericht genehmigt 1,5-Mrd.-USD-Vergleich von Anthropic
Anthropic konnte nach seiner Verurteilung wegen der Beschaffung urheberrechtlich geschützter Werke aus illegalen Quellen einen Vergleich mit den Klägern erzielen. Dieser gilt mit 1,5-Milliarden-US-Dollar als die bislang höchste bekannte Zahlung in einem US-Urheberrechtsverfahren. Angestrebt wurde er bereits im September 2025. Seinerzeit hatte der inzwischen pensionierte Richter William Alsup die Übereinkunft zwischen Anthropic und den Klägerparteien vorläufig genehmigt. Das Verfahren gilt als das erste bedeutende Urheberrechtsverfahren gegen ein KI-Unternehmen in den USA und damit als richtungsweisend. Zahlreiche weitere Klagen gegen Unternehmen der KI-Branche warten hingegen noch auf eine gerichtliche Entscheidung. Training ja, aber nur mit legal erworbenen Inhalten Ausgangspunkt des Verfahrens waren die Autoren Andrea Bartz, Charles Graeber und Kirk Wallace Johnson, deren Werke sowohl im Books3- als auch im LibGen-Datensatz enthalten waren, die Anthropic für das Training seiner KI nutzte. Beide Datensätze umfassten Millionen von Büchern, darunter zahlreiche illegal verbreitete Werke. Anthropic-Mitgründer Ben Mann soll diese Datensätze heruntergeladen haben, obwohl ihm bewusst gewesen sein soll, dass die Inhalte nicht rechtmäßig beschafft worden waren. Richter Alsup hatte bereits im Juni des vergangenen Jahres geurteilt, dass durch die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training eines Large Language Models (LLM) generell etwas Neues entstehe, das Vorgehen transformativ sei und somit unter die „Fair-Use“-Regel falle. Verurteilt wurde Anthropic dennoch, da das Unternehmen rund sieben Millionen urheberrechtlich geschützte Werke aus illegalen Quellen beschafft und in einer zentralen digitalen Bibliothek gespeichert hatte. Das Strafmaß stand zum damaligen Zeitpunkt noch nicht fest, über die Höhe des Schadenersatzes sollte in einem gesonderten Verfahren im Dezember 2025 entschieden werden. Nach der damaligen Einschätzung des Rechtsprofessors James Grimmelmann wären Strafen zwischen 750 und 30.000 US-Dollar pro geschütztem Werk denkbar gewesen. Nach Auffassung des Gerichts und der Klägerparteien hätten sich die potenziellen Schadenersatzforderungen auf mehrere Hundert Milliarden US-Dollar belaufen können, Anthropic entschied sich jedoch noch vor Prozessbeginn für einen Vergleich. Große Zustimmung zum Vergleich, aber auch Kritik Wie Reuters nun berichtet, haben Anthropic zufolge inzwischen mehr als 91 Prozent der vom Vergleich erfassten Autoren und Verlage ihren Anteil an der Entschädigung beantragt. Während das KI-Unternehmen insbesondere die aus seiner Sicht richtungsweisende Fair-Use-Entscheidung des Gerichts hervorhebt, spricht auch die Klägerseite von einem historischen Erfolg. Der federführende Anwalt Justin Nelson bezeichnete die Einigung als den größten bekannten finanziellen Ausgleich in der Geschichte des US-Urheberrechts und kündigte eine zeitnahe Auszahlung an die anspruchsberechtigten Autoren an. Dennoch stieß der Vergleich auch auf vereinzelte Kritik. Einige Autoren halten die Entschädigungen für zu niedrig und werfen den Anwälten unverhältnismäßig hohe Honorare vor. Zudem kritisieren sie, dass bestimmte Rechteinhaber zu Unrecht von dem Vergleich ausgeschlossen worden seien. Die inzwischen mit dem Verfahren betraute Richterin Araceli Martinez-Olguin vom US-Bezirksgericht in San Francisco wies diese Einwände allerdings zurück. Nach ihrer Auffassung berücksichtigten die Kritiker die erheblichen Prozessrisiken nicht ausreichend. Zudem reduzierte das Gericht die geforderten Honorare von 187,5 Millionen US-Dollar auf etwas mehr als 101 Millionen US-Dollar. Anders als hierzulande gibt es in den USA keine gesetzliche Gebührenordnung. Anwälte sind daher bei der Preisgestaltung weitgehend frei und berechnen ihre Leistungen in der Regel auf Grundlage von Stundenhonoraren, Pauschalen, Erfolgshonoraren oder einer Kombination dieser Modelle. Einige Verlage und Autoren führen Klagen fort Darüber hinaus haben sich einige Verlage und Autoren bewusst gegen eine Teilnahme an dem Vergleich entschieden und führen ihre eigenen Verfahren gegen Anthropic fort. Diese Klagen sind weiterhin anhängig.