Bundesfinanzhof: Verkauf von Zahngold aus Krematorien ist Betriebseinnahme
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat den Verkauf von Metallresten aus Krematorien als steuerlich relevante Betriebseinnahme eingestuft. Das gilt auch bei einer Verwendung der Erlöse für karitative Zwecke.
Die Entscheidung betrifft Zahngold, Schmuckmaterial und medizinische Prothesen, die nach einer Einäscherung übrig bleiben. Geklagt hatte eine Stadt, die die Metallreste an eine Metallscheideanstalt verkaufte.
Die Stadt verbuchte die Einnahmen auf einem gesonderten Konto und verwendete sie für soziale und karitative Zwecke. Der BFH stellte klar, dass die Verwendung der Beträge für die steuerliche Einordnung keine Rolle spielt. Betriebseinnahmen seien alle Geld- oder Geldwertzugänge, die durch den Betrieb veranlasst seien.
Der Bundesfinanzhof mit Sitz in München ist das höchste Steuergericht in Deutschland.