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Bundesgerichtshof: Obi scheitert vor BHG und verliert gegen Hornbach

Allgemein

Streit der Baumarktketten

Bundesgerichtshof stoppt Obi

Von t-online, jb

17.09.2026 - 11:08 UhrLesedauer: 1 Min.

Kann eine Kette eine Farbe für den Handel reservieren? Nach der Schlappe vor dem Patentgericht landet der Orange-Streit nun beim Bundesgerichtshof.

Die Baumarktkette Obi wollte die Farbe Orange für sich beanspruchen. Dementsprechend hatte der Konzern sie 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln angemeldet. Die Konkurrenten Hornbach und Globus, die ebenfalls ein orangefarbenes Logo besitzen, wollten dies nicht hinnehmen. Und so musste der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun darüber entscheiden, ob ein Konzern eine Farbe für sich reservieren kann oder nicht (Az. I ZB 58/25).

Das Urteil

Die Richter stellten klar: Für die "Hausfarbe" Orange erhält Obi keinen Markenschutz. Sie erklärten, dass der Farbton lediglich ein Hinweis auf Baumarktketten im Allgemeinen und nicht auf einen speziellen sein kann.

Für Obi bedeutet das Urteil, dass die Farbmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) nun gelöscht werden muss. Die Baumarktkette darf zwar weiterhin den Farbton benutzen, sie darf ihn jedoch nicht für sich alleine beanspruchen.

Geschützte Farben

Es gibt jedoch Konzerne, die ihre Farbe rechtlich haben schützen lassen. Dazu zählen beispielsweise die Deutsche Telekom (Magenta), Milka (Lila) und Beiersdorf (Nivea-Blau). Gerichte bestätigten, dass nur diese Produktkategorie die Farbe nutzen darf.

Obi verlor bereits vor dem Patentgericht

Bereits im vergangenen Jahr verhandelte das Bundespatentgericht über den Fall. Die dortigen Richter entschieden gegen Obi: Es fehle an der nötigen Unterscheidungskraft, zudem lasse sich die Farbe Orange nicht eindeutig und ausschließlich dem Baumarktbetreiber zuordnen. Auch andere Baumarktketten setzen auf Orange- oder Rottöne. Und auch der Bundesgerichtshof tendierte in einer ersten Einschätzung im Mai zur selben Meinung.

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