Bundesliga: Bundeskartellamt hat Entscheidung zur 50+1-Regel getroffen!
TTS-Player überspringen↵Artikel weiterlesen Eine Abschaffung der 50+1-Regel kommt für das Bundeskartellamt nicht in Betracht! Das geht aus einer Stellungnahme der Behörde hervor, welche die 50+1-Regel und ihre Anwendungspraxis überprüft hat. Die DFL hatte die Behörde um eine Einschätzung gebeten. Grundsätzlich sieht das Bundeskartellamt derzeit keinen Anlass, gegen die Anwendung der 50+1-Regel vorzugehen. „Eine Untersagung würde dazu führen, dass die derzeit bestehenden Partizipationsmöglichkeiten in den Vereinen ausgeschaltet und die Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga vollständig für Investoren geöffnet würden. Hierfür sieht das Bundeskartellamt kein öffentliches Interesse.“ Die 50+1-Regel besagt, dass der Stammverein bei einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft immer mindestens 50 Prozent plus eine Stimme der Stimmrechte behalten muss. Für Vereine wie Bayer Leverkusen und den VfL Wolfsburg gibt es Sonderrechte. Auch RB Leipzig und Hannover 96 bilden Sonderfälle. Hausaufgaben für die DFL Einige Hausaufgaben gibt das Bundeskartellamt der DFL allerdings mit. Präsident Andreas Mundt: „Bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderklubs sehen wir Nachbesserungsbedarf.“ Wörtlich heißt es in der Mitteilung: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden.“ Bayer Leverkusen betont in einer Stellungnahme: „Ziel war und bleibt eine faire, praktikable und möglichst langfristige Lösung für den gesamten deutschen Profifußball, die zugleich den historisch gewachsenen Strukturen und den Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt.“ Die Bayer AG, die alle Anteile an der Fußball-GmbH besitze, werde „die finale, rechtlich nicht bindende Stellungnahme des Bundeskartellamts zur 50+1-Thematik sorgfältig prüfen“. Sie fügt hinzu, dass sie sich ausdrücklich alle Optionen offenhalte, „um die Rechte und Interessen des Unternehmens und seiner Anteilseigner im Hinblick auf die Bayer 04 Fußball GmbH zu wahren“.