Bundesnetzagentur plant neue Extra
Startseite Wirtschaft Bundesnetzagentur plant neue Extra-Gebühr für Solar-Besitzer – aus Gründen der Fairness Von: Richard Strobl Uns auf Google folgen Auf Betreiber von privaten Solaranlagen kommt eine neue Zusatz-Gebühr zu. PV-Besitzer sollen laut Bundesnetzagentur stärker an den Netzkosten beteiligt werden. Berlin – Im Entwurf der neuen Netzentgeltsystematik (AgNes) der Bundesnetzagentur ist ein zusätzlicher Grundpreisaufschlag für sogenannte „Prosumer“ vorgesehen. „Prosumer“ setzt sich aus den englischen Begriffen Producer (Produzent) und Consumer (Verbraucher) zusammen. Gemeint sind damit Haushalte, die Strom sowohl aus dem Netz beziehen als auch selbst erzeugen und verbrauchen. PV-Besitzer zahlen durch den Plan deutlich mehr. Die Netzagentur hatte den Plan bereits angekündigt. Jetzt sind aber Details bekannt. Der Aufschlag soll dem Papier nach zwischen 70 und 90 Prozent des regulären jährlichen Grundpreises betragen. Er wird demnach ab dem Jahr 2029 fällig, sobald jemand neben dem Netzbezug auch eigenerzeugten Strom hinter demselben Anschluss verbraucht. Ob dabei auch ins Netz eingespeist wird, spielt dabei keine Rolle, wie die Bundesnetzagentur auf Nachfrage des Münchner Merkur bestätigt hat. Ausgenommen bleiben lediglich reine Balkonkraftwerke. Zuerst berichtete t-online. Neue Extra-Gebühr für PV-Betreiber soll kommen: So viel zahlt man dann wohl mehr Geht man von einem Grundpreis von 12,5 Euro im Monat und 150 Euro jährlich aus, liegt der Aufpreis zwischen 105 und 135 Euro. Statt 150 Euro zahlen „Prosumer“ in diesem Beispiel also im schlechtesten Fall 285 Euro im Jahr statt bisher 150. Begründet wird die neue Extra-Gebühr mit Fairness. Schließlich gebe es immer mehr Verbraucher, die durch eine eigene Solaranlage ihren Strombedarf in sonnenreichen Zeiten selbst decken können. Zu anderen Zeitpunkten greifen sie aber auf das Netz zurück. Das Stromnetz müsse also so ausgelegt sein, dass es alle Haushalte auch in sonnenarmen Stunden zuverlässig versorgen könne – unabhängig davon, ob jemand eine Solaranlage besitzt. Weil „Prosumer“ im bisherigen System aber über den verbrauchsabhängigen Arbeitspreis abgerechnet werden, zahlen sie durch ihren geringeren Netzbezug faktisch weniger zu den Netzkosten, obwohl das Netz für sie in vollem Umfang bereitgehalten wird. „Eine geringere, mengenbezogene Nutzung des Netzes hat nicht zur Folge, dass auch Kosten im Netz eingespart werden“, heißt es in dem Entwurf. Bundesnetzagentur will PV-Betreiber mehr zahlen lassen: „Kosten müssen sozialisiert werden“ Da die Netzkosten größtenteils feste Infrastrukturkosten seien und kaum von der durchgeleiteten Strommenge abhingen, sinke der Kostenbeitrag von Solar-Haushalten, ohne dass das Netz dadurch tatsächlich günstiger würde. Diese Lücke müssten sonst die übrigen Netzkunden schultern. „Prosumer entlasten sich durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage finanziell, die gleichbleibenden, strukturbedingten Kosten aus dem Netz müssen jedoch sozialisiert werden.“ Anschaffungs- und Betriebskosten der Solaranlagen spielen in dieser Begründung keine Rolle. Die Bundesnetzagentur verweist zudem auf EU-Recht, das eine kostenorientierte Beteiligung sogenannter „aktiver Kunden“ an den Netzkosten ausdrücklich vorschreibt. Den Einwand, viele Solar-Haushalte würden etwa über Wärmepumpen ohnehin schon mehr zahlen, lässt die Behörde nicht gelten: Der Betrieb einer PV-Anlage bedeute nicht zwingend auch, dass man eine Wärmepumpe habe. Zudem würden Wärmepumpen und Speicher die Netze ebenfalls zusätzlich belasten. Stammt die neue Regelung von Katherina Reiche? Nein, nicht direkt. Die Bundesnetzagentur gehört zwar zum Geschäftsbereich des Bundeswirtschaftsministeriums, geleitet wird sie aber von Klaus Müller. Katherina Reiche ist als Ministerin letztlich die politische Vorgesetzte, sie leitet die Behörde aber nicht selbst. Explizit sieht man keine „diskriminierende Behandlung“ von sogenannten „Prosumern“. Vielmehr werde durch den Aufschlag verhindert, dass Strombezieher, die keine PV-Anlage haben, diskriminiert werden. Die Behörde betont außerdem, der Aufschlag solle keinen Anreiz gegen den Bau von Solaranlagen setzen: Der finanzielle Vorteil durch Eigenverbrauch bleibe trotz Aufschlag erhalten. „Insgesamt überwiegen also die Vorteile eines Eigenverbrauchs auch bei Einführung eines Grundpreisaufschlags“, heißt es in dem Entwurf. Ab April 2028 müssen Stromlieferanten die Prosumer-Eigenschaft zudem auf der Stromrechnung ausweisen. Gleichzeitig gibt es seit August weniger Geld für eingespeisten Strom aus PV-Anlagen. (Verwendete Quellen: Beschlussentwurf der Bundesnetzagentur, t-online, strom-report) (rjs) Transparenzhinweis: Im Vergleich zu einer früheren Version dieses Artikels wurde die Beispielrechnung für die jährlichen Kosten im Nachhinein angepasst. Auch die Antwort der Bundesnetzagentur, ob auch PV-Besitzer, die nicht einspeisen, den Aufpreis zahlen, wurde nachträglich eingefügt.