Bundespolizeigesetz: Bundestag beschließt neues Bundespolizeigesetz
Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz verabschiedet. Es sieht für die Bundespolizei zusätzliche Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus und Schleuserkriminalität sowie zur Beantragung von Abschiebehaft oder Gewahrsam für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor.
Die Bundespolizeireform ermöglicht es Beamten, künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einzusetzen. Zugleich darf sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren. Die Bundespolizei soll so vor allem Bahnhöfe und Bahnanlagen bewachen, aber auch das Regierungsviertel in Berlin und das Verfassungsgericht in Karlsruhe. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in der Vergangenheit bereits angekündigt, die Drohnenabwehr der Bundespolizei deutlich auszubauen.
An Bahnhöfen soll die Bundespolizei künftig nicht nur Tatverdächtige feststellen und an die Landespolizei übergeben können, sondern auch selbst Tatverdächtige festnehmen, Hausdurchsuchungen in die Wege leiten oder abhören können. Ausreisepflichtige Migranten soll sie künftig in Abschiebehaft nehmen können, ohne sie an die Landespolizei übergeben zu müssen. Erlaubt sein sollen künftig auch »stichprobenartige und anlasslose Kontrollen« in Waffen- und Messerverbotszonen auf Bahnhöfen oder in Zügen.
Panne bei der ersten Abstimmung
Im Sommer war bereits über das Gesetz abgestimmt worden, eine einfache Mehrheit stimmte dafür. Erst im Nachhinein fiel auf, dass in diesem Gesetz die sogenannte Kanzlermehrheit vorgesehen war, also die Mehrheit aller Mitglieder des Bundestages. Deshalb musste die Abstimmung wiederholt werden. In einer von Union und SPD beantragten namentlichen Abstimmung stimmten 322 Abgeordnete für das Gesetz, 134 dagegen. 118 Parlamentarier enthielten sich.