Bundesregierung will "begleitetes Trinken" für Jugendliche verbieten
Ein Glas Sekt für den Enkel bei Opas rundem Geburtstag oder auch ein Bier bei der Jugendweihe - über Generationen war das üblich. Doch die Gefahren durch die Droge Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Nun reagiert auch der Gesetzgeber: Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der das sogenanntes begleitete Trinken von 14- und 15-Jährigen unter Aufsicht von Erwachsenen verbietet. Das Kabinett billigte damit einen entsprechenden Vorschlag von Familienministerin Karin Prien von der CDU. Als Nächstes berät der Bundestag darüber. "Die Ausnahmeregelung im Jugendschutzgesetz, die den Verzehr oder Erwerb alkoholischer Getränke durch 14- und 15-jährige Jugendliche in Begleitung einer personensorgeberechtigen Person erlaubt, wird gestrichen", heißt es im Entwurf. Die Ausnahme schwäche den Schutz junger Menschen vor den erheblichen gesundheitlichen und sozialen Folgen des Alkoholkonsums und stehe in Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung hinsichtlich einer besseren Suchtprävention, begründet die Ministerin ihren Vorschlag weiter. Grundsätzlich gilt Altersgrenze von 16 Jahren Grundsätzlich gilt bereits eine Altersgrenze von 16 Jahren für den öffentlichen Konsum und Kauf von Bier, Wein, Sekt oder daraus hergestellten Mischgetränken. Ausnahme ist bisher, wenn "Jugendliche von einer personensorgeberechtigten Person begleitet werden", heißt es im Jugendschutzgesetz - also etwa von den Eltern. Andere alkoholische Getränke wie etwa Schnaps dürfen ohnehin nur an Erwachsene verkauft oder von ihnen konsumiert werden.