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Bundestag beschließt neues Heizungsgesetz - was sich jetzt ändert

Allgemein

„Der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte“, heißt es im Gesetzentwurf. Reiche sagte, auch in Zukunft werde die Wärmepumpe eine dominierende Technologie bleiben. Bisher aber gebe es eine Zurückhaltung bei Investitionen. Das sind die zentralen Gesetzesänderungen Künftig sollen neben einer Wärmepumpe, einem Fernwärmeanschluss, hybriden Heizungsmodellen oder einer Biomasseheizung weiterhin auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – Voraussetzung ist, dass diese ab 1. Januar 2029 einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Dies soll den Übergang zum klimafreundlichen Heizen ebnen. Geplant ist eine „Bio-Treppe“: Ab Januar 2029 sollen mindestens 10 Prozent klimafreundliche Brennstoffe genutzt werden, ab Januar 2030 mindestens 15 Prozent, ab Januar 2035 mindestens 30 Prozent und ab Januar 2040 mindestens 60 Prozent. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll in Höhe von bis zu einem Prozent starten – Details sind aber unklar. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, entfällt. Die Bundesregierung soll nun bis Anfang Dezember ein Gesetz vorlegen, damit Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sind. Warum die Reform umstritten ist Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, ab 2045 klimaneutral zu wirtschaften. Das bedeutet, dass dann keine zusätzlichen Treibhausgase in die Atmosphäre geblasen werden dürfen. Um dies zu erreichen, dürfen dann eigentlich keine fossilen Brennstoffe wie Öl, Gas oder Kohle mehr genutzt werden – zumindest nicht ohne Speicherung des entstehenden Kohlendioxids. Der Wärmesektor gilt beim Klimaschutz als ein „Sorgenkind“. Konkret in der Kritik steht etwa, dass die „Bio-Treppe“ bisher bis 2040 nur einen Anteil von 60 Prozent Erneuerbaren in neu installierten Heizungen vorsieht. Und: Die Bundesregierung wolle ein Gesetz verabschieden, ohne die Kosten und Verfügbarkeiten „grüner“ Gase zu kennen. Außerdem: Biogas sei gar nicht in ausreichenden Mengen verfügbar, sagte der AfD-Politiker Marc Bernhard. Das Bundesverfassungsgericht hatte am Donnerstag eine Klage der Linke-Bundestagsfraktion zurückgewiesen. Die Linke wollte eine Verabschiedung der Gesetzesänderungen vor der parlamentarischen Sommerpause, die am Wochenende beginnt, stoppen. Erwartet werden Klagen gegen das beschlossene Gesetz. Umweltverbände wie die Deutsche Umwelthilfe haben das geplante neue Gesetz bereits als verfassungsrechtlich „höchst zweifelhaft“ bezeichnet. Diese dürften vor allem auf eine drohende „Klimalücke“ zielen – die Kritik: Die Neuregelungen führten dazu, dass Ziele bei der Verringerung klimaschädlicher CO₂-Emissionen schwieriger zu erreichen seien. Verwiesen wird auf ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das 2021 im Kern feststellte: Einschneidende Schritte zur Senkung von CO₂-Emissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation auf die lange Bank geschoben werden. Es ist aber offen, wie das Gericht zu Klagen gegen das neue Heizgesetz urteilt. Was auf Mieter und Vermieter zukommt Die Koalition vereinbarte, dass Kostenrisiken für Netzentgelte, CO₂-Preis und Biogas hälftig zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden. Hintergrund ist die Befürchtung, Vermieter könnten auch künftig vergleichsweise preiswerte Gasheizungen einbauen und Mieter dann auf den Kosten sitzenbleiben. Viele Verbände warnen vor einer „Kostenfalle“ bei neuen Gasheizungen. Langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO₂-Preise und Gasnetzentgelte. Dazu könnten Biogase die Heizkosten verteuern.

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