DAX -0,15 % 26.163,33 Pkt 11:36:38 MDAX -0,30 % 32.463,09 Pkt 14:43:15 Euro Stoxx 50 +0,57 % 6.513,72 Pkt 10:45:00 Dow Jones +0,39 % 54.294,64 Pkt 15:58:01 S&P 500 -0,17 % 7.723,55 Pkt 22:41:45 Nasdaq -0,54 % 26.440,51 Pkt 16:43:56 Nikkei -0,93 % 65.683,26 Pkt 08:45:03 Gold +2,08 % 4.334,30 USD 11:41:37 Silber -0,01 % 62,09 USD 10:49:52 Brent +0,05 % 79,49 USD 11:55:40 WTI -0,21 % 75,06 USD 10:49:39 Bitcoin -0,05 % 64.565,22 USD 13:37:22 EUR/USD +0,10 % 1,15430 USD 12:24:56 EUR/GBP +0,01 % 0,85740 GBP 12:25:05 EUR/CHF +0,13 % 0,93420 CHF 12:25:06 EUR/JPY +0,18 % 182,187 JPY 12:25:01

Bundesverfassungsgericht ermahnt Bundestag zu zeitnaher Wahlprüfung

Nation

Der Bundestag arbeitet Einsprüche gegen die vergangene Bundestagswahl nicht schnell genug ab. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Nach der vergangenen Bundestagswahl hatte es 1.041 Einsprüche gegen die Wahl gegeben - einer davon kam vom Beschwerdeführer. Diesen Einspruch hat das Bundesverfassungsgericht heute verworfen. Was die Entscheidung aber bemerkenswert macht: Die Richterinnen und Richter fordern vom Bundestag deutlich mehr Tempo. Bisher nur 450 Einsprüche bearbeitet Der Bundestag ist für die Wahlprüfung an erster Stelle zuständig - und hat bisher nur 450 Einsprüche erledigt. Warum, das erschließe sich nicht, so Karlsruhe. Der Vorgänger-Bundestag hatte in ähnlicher Zeit schon über etwa 2.000 Einsprüche entschieden. Die Wahlprüfung dürfe ihren Zweck nicht verfehlen, nämlich die Legitimation des Parlaments abzusichern, so das Gericht. Das geschieht, indem geprüft wird, ob bei der Wahl alles korrekt abgelaufen ist und ob damit das Parlament ordnungsgemäß zusammengesetzt ist. Der Bundestag sei in der Pflicht, dieser Aufgabe zeitnah und sachgerecht nachzukommen. Nach den letzten beiden Bundestagswahlen war die Zahl der Einsprüche insgesamt deutlich angestiegen. Die damit verbundenen Herausforderungen müsse das Parlament aber bewältigen, mahnt Karlsruhe. Von Anfang an zu langsam Insgesamt stellt das Bundesverfassungsgericht dem aktuellen Bundestag in Sachen Wahlprüfung kein gutes Zeugnis aus. Obwohl der nämlich im März 2025 erstmals zusammengetreten sei, seien die Mitglieder des Wahlprüfungsausschusses erst drei Monate später - im Juni - gewählt worden. Einen zwingenden Grund dafür erkennt das Gericht nicht, heißt es in der Entscheidung. Dass die Legitimation des Parlaments geprüft werde, könne nicht von den Mehrheitsverhältnissen und Koalitionsverhandlungen abhängen und nicht davon, ob überhaupt eine Regierungsbildung gelingt. Falsche Prioritäten? Zum "Faktor Zeit" merken die Richterinnen und Richter an, dass der Wahlprüfungsausschuss in einer seiner frühen Sitzungen zunächst noch verbliebene Einsprüche aus Deutschland gegen die Europawahl 2024 erledigt hat. Ob schon da die Einsprüche zur Bundestagswahl Vorrang hätten haben müssen, lässt Karlsruhe offen - fügt zur Begründung aber aus heutiger Sicht an: "Denn jedenfalls ist ein Jahr später nicht ersichtlich, dass der Deutsche Bundestag hinreichende Anstrengungen unternommen hätte, die Verzögerungen in der Einspruchsbearbeitung aufzuholen."

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