DAX -0,24 % 26.140,13 Pkt 18:00:00 MDAX -0,40 % 32.431,12 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,39 % 6.502,56 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,37 % 53.885,10 Pkt 23:23:20 S&P 500 -0,34 % 7.709,96 Pkt 00:32:46 Nasdaq -0,89 % 26.348,35 Pkt 23:15:59 Nikkei -1,20 % 64.892,50 Pkt 04:00:40 Gold +1,73 % 4.319,20 USD 04:05:36 Silber +0,68 % 62,52 USD 04:05:34 Brent +1,20 % 83,48 USD 04:05:35 WTI +3,84 % 78,11 USD 04:05:38 Bitcoin +0,28 % 64.441,73 USD 04:15:40 EUR/USD -0,28 % 1,15250 USD 04:14:54 EUR/GBP -0,19 % 0,85640 GBP 04:15:39 EUR/CHF +0,42 % 0,93620 CHF 04:15:39 EUR/JPY +0,16 % 182,438 JPY 04:15:40

„Bunte“ muss Gegendarstellung von Karl-Theodor zu Guttenberg veröffentlichen

Unterhaltung

Das Landgericht Offenburg hat den Burda Verlag zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung von Karl-Theodor zu Guttenberg auf der Titelseite der Zeitschrift Bunte verurteilt. Anlass war eine Schlagzeile über dessen Beziehung zur amtierenden Wirtschaftsministerin Reiche in der Ausgabe vom 16. Juli 2026: „Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg: Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach“. In der nächsten für den Druck noch nicht abgeschlossenen Ausgabe muss das Magazin nun mit großer Überschrift „Gegendarstellung“ Guttenbergs Klarstellung abdrucken: „In Bunte vom 16.07.2026 heißt es auf der Titelseite über mich: ‚Katherina Reiche & Karl-Theodor zu Guttenberg: Liebes-Aus! Woran ihre Beziehung jetzt zerbrach‘. Hierzu stelle ich fest: Meine Beziehung ist nicht zerbrochen.“ Das Gericht wertete die Berichterstattung als Tatsachenbehauptung. Eine Woche nach der ursprünglichen Veröffentlichung hatte die Bunte zwar bereits mit „Wir sind weiterhin ein Paar“ getitelt. Das genügte nach Auffassung der Kammer jedoch nicht, weil die spätere Veröffentlichung keinen ausreichenden Bezug zur ursprünglichen Titelseitenmeldung herstellte. Den juristischen Weg hatte Guttenberg über seinen Medienanwalt Christian Schertz verfolgt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Burda Verlag.

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