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BYD kann Software nicht updaten und muss nun das Auto zurückkaufen

Technologie

Kein Ölwechsel, keine Steuerkette, keine Getriebeprobleme: Elektroautos gelten eigentlich als Traum aller Autofahrer, die sich über hohe Wartungskosten ärgern. Rainer Müller (Name geändert) hatte auch das im Sinn, als er im Mai diesen Jahres einen vollelektrischen BYD Atto 3 kaufte. Ein Feature des Stromers: Over-the-air-Updates, also eine Software-Aktualisierung, ohne dass man dafür in die Werkstatt muss. Doch da begannen die Probleme.

„Das war weniger Werkstatt, sondern mehr 'Jugend forscht'“

Denn das Update für die Fahrzeug-Software, etwa die Infotainment-Systeme, ließ sich nicht per Fernabfrage installieren. Nach mehreren Versuchen gab Müller entnervt auf und bekam schließlich einen Termin in der Werkstatt. Mehrfach hätten die Servicemitarbeiter versucht, das Update mittels USB-Stick aufzuspielen, aber ohne Erfolg. „Das war weniger eine Werkstatt, sondern eher wie 'Jugend forscht'“, erzählt Müller im Gespräch mit FOCUS online. Seinem Eindruck nach würden „Leute auf die Autos losgelassen, die davon offenbar keine Ahnung haben“.

Mehrmals musste er noch in die Werkstatt fahren und bekam schließlich ein Ersatzfahrzeug gestellt. Irgendwann teilte ihm die Werkstatt mit, dass ein Steuergerät des Fahrzeugs ausgetauscht werden müsse. Das war aber nicht vorrätig und konnte angeblich wochenlang auch nicht per Luftfracht importiert werden. Nach neun Wochen war Müllers Auto immer noch in der Werkstatt. Schließlich hatte der E-Auto-Fan die Nase voll, nahm sich einen Rechtsanwalt und trat vom Kaufvertrag zurück.

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BYD akzeptierte Rücktritt vom Kaufvertrag

Müller hatte seinen BYD Atto 3 Evo, ein je nach Version bis zu 449 PS starkes Elektro-SUV, erst im Mai für 38.575 Euro inklusive Überführungskosten gekauft. BYD zeigte sich kulant und akzeptierte den Rücktritt vom Kaufvertrag. In den kommenden Tagen soll der Wagen wieder abgeholt werden, Müller bekommt den Kaufpreis erstattet.

Ob für die wenigen gefahrenen Kilometer noch eine Nutzungsentschädigung abgezogen wird, weiß Müller noch nicht. Das wäre zwar möglich und auch rechtlich in Ordnung, allerdings ist das Auto quasi neu. Bis zum Oktober hatte er gerade einmal 2000 Kilometer zurückgelegt, davon rund ein Drittel für die Fahrten zur Werkstatt.

Auf Anfrage von FOCUS online teilte BYD mit, dass dem Hersteller weitere Fälle dieser Art nicht bekannt seien. „Kommt es in Einzelfällen zu technischen Beanstandungen, arbeiten wir gemeinsam mit unseren Servicepartnern an einer schnellen und verlässlichen Lösung. Dafür beliefern wir unsere Servicepartner seit diesem Jahr über Nacht mit Ersatzteilen und schulen ihre Techniker kontinuierlich in unserem eigenen Trainingszentrum. Dass BYD hierbei sehr erfolgreich ist, zeigt unter anderem die jüngste Auszeichnung als 'Bester Newcomer' beim Aftersales Award des VDIK“, so die deutsche Dependance des Herstellers.

Software-Fehler können ein Rückgabe-Grund sein

Während sich BYD im vorliegenden Fall kulant zeigte, offenbart das Ganze ein generelles Problem, das letztlich alle Hersteller betrifft: Waren es früher vor allem mechanische oder elektronische Probleme, mit denen sich Autobesitzer herumschlagen mussten, sind es heute zusätzlich Software-Probleme. Auch bei der bekannten J.D. Power Kundenzufriedenheitsstudie wurde klar, dass es vor allem die Bedienung neuer Fahrzeuge ist, die viele Käufer frustriert. Im letzten Report für den US-Markt zeigte sich, wie oft „Over-the-air-Updates“ (OTA) Probleme machen. So gaben zum Beispiel bei OTA-Updates 58 Prozent der Befragten an, dass die Probleme dadurch nicht gelöst wurden, nur 27 Prozent berichteten von einer Verbesserung der Fahrzeug-Funktionen. Nach immerhin 14 Prozent der Updates seien sogar mehr Probleme aufgetreten als vorher, berichten die Befragten.

Ein Zurück gibt es allerdings nicht. Nicht nur China-Hersteller, sondern alle Autobauer schwenken hin zu einem „Software-defined vehicle“, bei dem Autos im Idealfall für viele Updates nicht mehr in die Werkstatt müssen. Wenn es denn funktioniert. Müllers Anwalt Marco Rogert aus Düsseldorf sagt dazu gegenüber FOCUS online:

„Moderne Fahrzeuge sind längst nicht mehr nur Fortbewegungsmittel, sondern zunehmend softwaregesteuerte Produkte. Wenn ein Softwareupdate dazu führt, dass wesentliche Funktionen nicht mehr zuverlässig zur Verfügung stehen, kann darin ein erheblicher Sachmangel liegen. Autokäufer müssen solche Einschränkungen nicht dauerhaft hinnehmen. Unser aktueller BYD-Fall zeigt, dass sich Verbraucherrechte auch bei softwarebedingten Mängeln erfolgreich durchsetzen lassen – bis hin zur Rückabwicklung des Kaufvertrags.“

Für Autobauer heißt das: Immer mehr Software im Fahrzeug hat Vorteile, entbindet sie aber nicht von der Haftung und Gewährleistung. Und Rainer Müller? Der hat sich jetzt einen Mercedes GLC bestellt. Ebenfalls elektrisch, aber deutlich teurer als der BYD.

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