DAX -0,56 % 25.983,04 Pkt 18:00:00 MDAX -0,39 % 31.715,53 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 -0,35 % 6.422,06 Pkt 18:00:00 Dow Jones -1,08 % 52.769,52 Pkt 21:58:16 S&P 500 -0,66 % 7.641,07 Pkt 21:58:13 Nasdaq -0,88 % 26.059,49 Pkt 21:58:16 Nikkei +1,36 % 66.216,79 Pkt 08:45:03 Gold +2,06 % 4.582,10 USD 21:48:04 Silber +3,71 % 68,18 USD 21:47:50 Brent +2,11 % 93,55 USD 21:48:05 WTI +0,93 % 86,63 USD 21:48:11 Bitcoin +4,86 % 72.629,61 USD 21:58:08 EUR/USD +0,88 % 1,16810 USD 21:57:53 EUR/GBP +0,19 % 0,85680 GBP 21:58:17 EUR/CHF -0,57 % 0,93480 CHF 21:58:16 EUR/JPY +0,61 % 185,818 JPY 21:58:17

Carlsen vs. OpenAI: ChatGPT erstellt ganze Druckvorlagen für „NEINhorn“-Plagiate

Nation

Der Carlsen Verlag hat Klage gegen OpenAI eingereicht, weil der KI-Chatbot ChatGPT auf Anfrage Geschichten des urheberrechtlich geschützten „NEINhorns“ erstellt und wohl „in unrechtmäßiger Weise“ mit den Kinderbüchern trainiert wurde. Das hat der Hamburger Verlag am Donnerstag öffentlich gemacht und kritisiert, dass sich die von ChatGPT erzeugten Illustrationen vom Original von Autor Marc-Uwe Kling und Illustratorin Astrid Henn kaum unterscheiden ließen. Der KI-Chatbot mache sogar „eigeninitiativ Vorschläge für weitere rechtsverletzende Texte und Illustrationen“. Darin würden auch nicht erwähnte Charaktere und Handlungsorte aufgenommen. ChatGPT biete sogar „ganze Druckvorlagen für illustrierte Geschichten, samt Umschlaggestaltung, Impressum, einer gefakten ISBN und Verlagslogo“. Weiterlesen nach der Anzeige „Klauen und damit durchkommen?“ Angesichts der „äußerst detailgetreuen Kopien“ müsse davon ausgegangen werden, dass die Originalwerke aus der Kinderbuchreihe „in unrechtmäßiger Weise zum Training der Sprach- und Bildmodelle von OpenAI genutzt wurden und nun als ‚Memorisierung’ in diesen Modellen enthalten sind, sodass sie jederzeit über ChatGPT abrufbar sind“, schreibt Carlsen. OpenAI werde aufgefordert, die unlizenzierte Nutzung geschützter Werke zu unterlassen, mögliche Missstände offenzulegen und die volle Verantwortung für gesetzeswidrige Handlungen zu übernehmen, erklärt Christian Schumacher-Gebler, der CEO der deutschen Bonnier-Gruppe, zu der Carlsen gehört. Insbesondere müsse entstandener Schaden ersetzt werden. Eingereicht wurde die Klage am Landgericht München I, das ist für OpenAI kein unbekanntes. „Jedem, der sich illegal auch nur einen einzigen Film, ein Buch oder ein Hörbuch runterlädt, droht eine empfindliche Strafe. Aber OpenAI klaut einfach alle Kunst und Kultur der ganzen Welt und glaubt, damit durchzukommen?“, fragt Marc-Uwe Kling in der Stellungnahme. Sein kleines Einhorn hätte dazu jedenfalls eine klare Antwort. Astrid Henn verweist darauf, dass ihre Illustrationen oft das Ergebnis monatelanger Arbeit sind. Wenn die unerlaubt für das Training von KI verwendet würden, „mit dem Ziel, dass die KI meine Arbeit, also mein Eigentum, für jedermann nutzbar macht“, dann sei das Diebstahl. Das unterscheide sich für sie nicht davon, wenn Firmengeheimnisse gestohlen werden, die dann im Darknet verkauft werden. Das gerade einmal sieben Jahre alte NEINhorn ist bereits ein Kinderbuchklassiker. In humorvoller Weise erzählt das gleichnamige Buch davon, wie wichtig es ist, nein zu sagen. Inzwischen gibt es zwei weitere Teile, in denen andere Charaktere auftauchen, die für bestimmte Worte bekannt sind, darunter die KönigsDOCHter, der NAhUND und der WASbär. Zudem haben die Zeichnungen einen hohen Wiedererkennungswert, was bei den KI-generierten Nachahmungen besonders deutlich sein soll. Für Carlsen ist die Debatte um KI und Kinderbücher keine neue, vor einem Jahr hatte der Verlag klargestellt, dass er gegen „menschenverachtende, rassistische, gewaltverherrlichende und pornografische Verwendungen der Conni-Figur“ in damals beliebten KI-Memes rechtlich vorgehen würde.

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