DAX +0,15 % 25.410,84 Pkt 18:00:00 MDAX +0,67 % 30.287,68 Pkt 18:00:00 Euro Stoxx 50 +0,79 % 6.116,23 Pkt 18:00:00 Dow Jones -0,96 % 52.361,58 Pkt 21:43:41 S&P 500 +0,17 % 7.676,77 Pkt 21:43:43 Nasdaq +0,62 % 26.169,38 Pkt 22:04:56 Nikkei -0,80 % 62.189,65 Pkt 07:45:03 Gold +0,57 % 4.030,90 USD 21:54:50 Silber +0,12 % 54,02 USD 21:53:55 Brent -1,34 % 110,20 USD 21:50:53 WTI -1,88 % 101,33 USD 21:54:53 Bitcoin -0,28 % 79.802,10 USD 22:04:55 EUR/USD -0,37 % 1,11790 USD 22:04:46 EUR/GBP +0,02 % 0,83730 GBP 22:04:52 EUR/CHF +0,48 % 0,92440 CHF 22:04:46 EUR/JPY +0,16 % 175,880 JPY 22:05:00

China fordert Beschlagnahmung von rund 61.900 BTC aus milliardenschwerem Betrugsfall

Technologie

Die chinesische Staatsbürgerin Zhimin Qian soll zwischen 2014 und 2017 in China ein groß angelegtes Schneeballsystem betrieben haben, bei dem sie vermeintlich lukrative Finanzprodukte an Anleger verkaufte und so mehr als 40 Milliarden Yuan (etwa 5,7 Milliarden US-Dollar) einsammelte.

Mit den Geldern wurden anschließend unter anderem Bitcoin, Immobilien, Schmuck und weitere Vermögenswerte erworben.

Laut britischen Strafverfolgungsbehörden wurden durch den Betrug mehr als 128.000 Menschen geschädigt.

Qian floh 2017 mit gefälschten Dokumenten aus China nach Großbritannien, wo sie versuchte, die illegal erworbenen Vermögenswerte mithilfe von Komplizen unter anderem durch Immobilienkäufe zu waschen.

Die britischen Behörden nahmen 2018 Ermittlungen auf und konnten Qian nach jahrelangen Untersuchungen und in Zusammenarbeit mit chinesischen Strafverfolgungsbehörden schließlich im April 2024 in York festnehmen.

Im September 2025 bekannte sich Qian vor einem britischen Gericht schuldig, Kryptowährungen erworben und besessen zu haben, die sie sich mit kriminell erlangten Geldern beschaffte. Im November 2025 wurde sie deshalb wegen Geldwäsche zu 11 Jahren und 8 Monaten Haft verurteilt.

Eine mögliche vorzeitige Entlassung kommt nach den veröffentlichten Angaben frühestens im November 2030 infrage. Die Verurteilung bezog sich auf den Erwerb und Besitz kriminell erlangter Kryptowährungen, nicht jedoch auf den ursprünglichen Anlegerbetrug in China.

Im Zuge ihrer Untersuchungen stellten die britischen Behörden laut eigenen Angaben mehr als 61.000 BTC sicher, die derzeit einen Marktwert von etwa 5 Milliarden US-Dollar haben.

Da auch die Ansprüche der Betrugsopfer berücksichtigt werden müssen, stellt sich die bislang ungeklärte Frage, ob die Geschädigten Eigentumsansprüche an den Bitcoin selbst und damit auch an deren Wertsteigerung geltend machen können oder lediglich Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe ihrer ursprünglichen Verluste haben. In der britischen Berichterstattung war in diesem Zusammenhang von rund 640 Millionen Pfund (mehr als 850 Millionen US-Dollar) die Rede. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine abschließend gerichtlich festgestellte Gesamtsumme aller Ansprüche.

Obwohl sich die Vermögenswerte unter britischer Kontrolle befinden und das Verfahren vor einem britischen Gericht geführt wird, hat der High Court of England and Wales am 12. Oktober 2026 entschieden, dass die geltend gemachten Eigentumsansprüche der chinesischen Betrugsopfer an den beschlagnahmten Bitcoin nach chinesischem Recht beurteilt werden müssen.

Die Anwendung chinesischen Rechts bedeutet allerdings nicht, dass das Gericht bereits entschieden hat, die Bitcoin an China oder die chinesischen Betrugsopfer herauszugeben. Eine abschließende Entscheidung über die Eigentumsansprüche und die Verteilung der Bitcoin muss gesondert geklärt werden und steht noch aus.

Britische Finanzbeamte hoffen, dass ein erheblicher Teil des Wertzuwachses der digitalen Assets letztlich dem britischen Staatshaushalt zugutekommen könnte. Bereits zuvor hatte Großbritannien Vorbereitungen für die Verwertung beschlagnahmter Kryptowährungen getroffen.

Allerdings erhebt nun auch die chinesische Justiz im Rahmen eines eigenen Einziehungsverfahrens konkrete Ansprüche auf die Vermögenswerte aus dem Betrugsfall, die insbesondere zur Entschädigung der Opfer verwendet werden sollen.

In China wird Zhimin Qian weiterhin wegen des ursprünglichen Anlagebetrugs strafrechtlich verfolgt. Dort gilt sie im Verfahren als „flüchtige Tatverdächtige“, obwohl sie seit 2024 in Großbritannien inhaftiert ist und inzwischen zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

In dem chinesischen Verfahren sind Verluste von mehr als 102.000 Anlegern beziehungsweise Betrugsopfern in Höhe von insgesamt knapp 20 Milliarden Yuan (etwa 3 Milliarden US-Dollar) dokumentiert.

Obwohl Qian sich nicht in chinesischer Haft befindet und dort noch nicht strafrechtlich verurteilt wurde, ist es nach chinesischem Recht unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Einziehung von Vermögenswerten mutmaßlich flüchtiger Beschuldigter in einem gesonderten Verfahren zu beantragen.

So reichte die zweite Abteilung der Volksstaatsanwaltschaft Tianjin einen entsprechenden Antrag auf Beschlagnahmung der Assets ein, der am 28. September 2026 vom Zweiten Mittleren Volksgericht Tianjin offiziell zur Bearbeitung angenommen wurde.

Am 13. Oktober wurde eine entsprechende Bekanntmachung veröffentlicht, mit der unter anderem Betroffenen und anderen Anspruchsberechtigten eine sechsmonatige Frist eingeräumt wurde, sich am Verfahren zu beteiligen und ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der Einziehungsantrag umfasst laut der Bekanntmachung folgende Vermögenswerte:

exakt 61.896,41552945 Bitcoin (BTC),

jeweils rund 72.746 Bitcoin Cash (BCH), Bitcoin Gold (BTG) und Bitcoin Satoshi Vision (BSV),

mehr als 3,6 Millionen XRP,

über 70 Millionen Dogecoin (DOGE),

Bargeld in US-Dollar, Euro und britischen Pfund im Gesamtwert von umgerechnet rund 216.000 US-Dollar,

Schecks im Wert von rund 127.662 britischen Pfund (rund 171.100 US-Dollar),

Bankguthaben und Anlagevermögen im Wert von insgesamt rund 969.400 britischen Pfund (etwa 1,3 Millionen US-Dollar),

ein Feingoldbarren und Goldschmuck (Halskette, Armband und zwei Ringe).

Die nahezu identischen Mengen der drei Bitcoin-Abspaltungen deuten darauf hin, dass diese Kryptowährungen durch die Hard Forks entstanden sein könnten. Die rund 70 Millionen DOGE wurden laut der Bekanntmachung des chinesischen Gerichts von den britischen Justizbehörden bereits veräußert und die Erlöse auf einem verzinsten Konto hinterlegt.

Nach Ablauf der Beteiligungsfrist soll das chinesische Gericht über den Einziehungsantrag verhandeln. Eine endgültige Entscheidung über die Einziehung liegt somit noch nicht vor.

Doch selbst wenn das chinesische Gericht die Einziehung anordnet, bedeutet dies nicht, dass Großbritannien die Vermögenswerte automatisch herausgeben muss. Auch das britische Urteil zur Anwendung chinesischen Rechts auf die Eigentumsansprüche der Geschädigten bedeutet nicht, dass damit zugleich ein Einziehungsanspruch des chinesischen Staates anerkannt wurde.

Sowohl Großbritannien als auch China streben eine Entschädigung der Betrugsopfer an. Da deren ursprüngliche Verluste jedoch deutlich unter dem heutigen Wert der sichergestellten Bitcoin liegen, bleibt die entscheidende Frage, wem die Vermögenswerte beziehungsweise deren Wertsteigerung letztlich zustehen.

Die Eigentumsverhältnisse sind weiterhin ungeklärt – und damit auch, ob und in welchem Umfang China oder Großbritannien am Ende von der enormen Wertsteigerung der Bitcoin profitieren könnten.

← Zurück zu News

Bereit für Ihre kostenlose E-Mail?

512 MB Speicher, modernes Webmail und ein News-Portal — kostenlos starten.

Jetzt kostenlos registrieren