Christa Pike: Papst Leo XIV. soll um Aussetzung der Todesstrafe gebeten haben
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Gescheiterte Hinrichtung Papst Leo bat offenbar um Aussetzung der Todesstrafe für Christa Pike
Die verurteilte Mörderin Christa Pike lebt – trotz zweier Giftspritzen. Laut einem Bericht bewegt der Fall auch den Vatikan: Demnach sprach sich der Papst schon vor den Hinrichtungsversuchen für eine Begnadigung aus.
02.10.2026, 12.33 Uhr
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Papst Leo XIV. soll sich für die Aussetzung der Hinrichtung von Christa Pike eingesetzt haben. Das berichtete die italienische Tageszeitung »La Repubblica« . Der Vatikan habe das Gesuch deutlich vor dem gescheiterten Hinrichtungsversuch eingereicht. Eine Reaktion habe es nicht gegeben.
Die 50-Jährige sollte am Mittwochabend mit einer Giftspritze hingerichtet werden. Doch nachdem ihr nach Angaben der Behörden die im Protokoll vorgesehenen zwei Dosen des Mittels Pentobarbital verabreicht worden waren, lebte sie weiter.
Zeugen berichteten, sie hätten Pike noch lange atmen und nach Luft ringen gehört. Einer ihrer Anwälte sagte später, er habe sie nach der ersten Dosis sogar noch sprechen und singen gehört. Schließlich wurde Pike in eine medizinische Einrichtung außerhalb des Gefängnisses gebracht. Wie Pikes Prognose ist und welche gesundheitlichen Folgen sie davontragen könnte, ist weiter unklar.
Vatikan setzt sich schon lange gegen Hinrichtungen ein
Der Heilige Stuhl lehnt die Todesstrafe grundsätzlich ab. In ähnlichen Fällen hatte der Vatikan daher bereits zuvor darum gebeten, Hinrichtungen nicht zu vollstrecken. Solche Gesuche blieben häufig ohne direkte Reaktion oder wurden nicht öffentlich bekannt.
Dem Vatikan gehe es dabei nicht um juristische Details der jeweiligen Fälle, sondern um die »Heiligkeit« des menschlichen Lebens. Dem Vatikan zufolge könne Gerechtigkeit auch bei Mördern auf andere Weise geübt werden.
»La Repubblica« schrieb, angesichts des Verlaufs im Todestrakt von Tennessee gewinne die Initiative des Papstes an Gewicht. Der Verlauf habe der Problematik neue Dringlichkeit verliehen und die Unmenschlichkeit der Todesstrafe vor Augen geführt, hieß es weiter.
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luc/KNA