CO₂-Handel wird weiter entschärft
In einer Woche entscheidet sich, welche Zukunft der europäische CO2-Handel hat, vor allem, was seine Klimawirkung betrifft. Kommenden Freitag will die EU-Kommission ihren Vorschlag zu einer Emissionshandels-Reform vorstellen. Im Kern geht es darum, das im Frühjahr von der Europäischen Union beschlossene Klimaschutzgesetz in die "Sprache" des Emissionshandels zu übersetzen. Wichtigste gesetzliche Änderung dabei: Die EU hält zwar daran fest, ihre Treibhausgas-Emissionen bis 2030 um 55 Prozent gegenüber 1990 zu verringern – aber das Ziel, die Emissionen bis 2040 um 90 Prozent zu senken, wurde abgeschwächt. Von den 90 Prozentpunkten müssen künftig nur noch 85 in den EU-Ländern selbst erbracht werden. Die restlichen fünf Prozentpunkte können auf anderen Kontinenten durch Klimaschutz-Projekte erfüllt werden. Deren Klimawirkung ist nach wie vor umstritten. Unabhängig davon ist der Emissionshandel – bisher das Vorzeigestück europäischen Klimaschutzes – bis dato schon deutlich entschärft worden. So wurde die Einführung des neuen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr auf 2028 verschoben – und ob dieser wirklich kommt, ist nicht sicher. Auch halten die Angriffe gerade aus der energieintensiven Industrie auf den Emissionshandel unvermindert an. Erst Mitte Juni hatte eine Reihe großer Unternehmen in einem Schreiben an die Spitzen der EU appelliert, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um beim Emissionshandel den Anstieg der Kosten zu stoppen. Nur so ließen sich weitere Schäden an Europas industrieller Basis vermeiden. Die Emissionen sinken – aber kaum durch Klimaschutz In der Situation legte nun in dieser Woche das zuständige Umweltbundesamt (UBA) die Emissionshandels-Bilanz für 2025 vor – und stellte schon vor der EU-Reform eine spürbar geringere Klimawirkung fest. So sanken zwar in Deutschland die Emissionen der vom Handel erfassten Industrieanlagen im vergangenen Jahr um 5,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr – dieser Rückgang sei aber wesentlich auf die weiterhin schwache wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen, relativiert das UBA den Erfolg. In der Energiewirtschaft gingen 2025 die CO2-Emissionen sogar nur um rund zwei Prozent zurück. 2024 hatte das Minus noch bei 9,5 Prozent gelegen. Der geringere Rückgang zeige, dass sich in Deutschland die Entwicklung zur Klimaneutralität verlangsame, stellte UBA-Präsident Dirk Messner fest. Erneut werde deutlich, dass die Klima-Fortschritte in der Industrie in den vergangenen Jahren zu großen Teilen auf die schwache Wirtschaftsleistung zurückzuführen seien und nicht auf eine Umstellung zu emissionsarmer Produktion, merkte Messner an. Dieser Trend kann sich mit der EU-Reform verstärken. Entsprechend geht in der Umweltbehörde die Sorge um, dass Deutschland und die EU ihre Ziele für das Erreichen der Klimaneutralität in den Jahren 2045 beziehungsweise 2050 deutlich verfehlen werden – und der Emissionshandel unzulässigerweise als Verursacher dafür gebrandmarkt wird. So wies Jan Weiß, Fachgebietsleiter der Deutschen Emissionshandelsstelle im UBA, bei der Präsentation der Jahresbilanz ausdrücklich darauf hin, dass die Klimaziele nicht durch den Emissionshandel, sondern durch das europäische Klimagesetz vorgegeben werden. Das stelle den aktuellen gesellschaftlichen Konsens dar, suchte Weiß die Kritik am Emissionshandel abzuwehren. Dieser sei ein sehr gutes und geeignetes Instrument, um die Transformation zur Klimaneutralität zu den geringsten volkswirtschaftlichen Kosten und flexibel für alle zu erreichen, betonte der UBA-Experte. Umweltbundesamt sieht Klagen der Industrie als nicht gerechtfertigt an Jan Weiß machte auch darauf aufmerksam, dass sich die Industrie bisher auf effizienzsteigernde Maßnahmen sowie den Brennstoffwechsel konzentriert habe, dort aber von einer echten Transformation noch nicht die Rede sein könne – im Unterschied zum Strombereich mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien. Aus Sicht der Umweltbehörde sind ausweislich der vorgelegten Zahlen die Klagen der Industrie über die Belastung nicht gerechtfertigt. Das zeigt sich beispielsweise im nach wie vor großen Anteil kostenlos zugeteilter Emissionszertifikate. So erhielten die energieintensiven Unternehmen 2025 laut der UBA-Bilanz fast 91 Prozent ihrer Emissionsberechtigungen kostenlos. Das ist sogar ein leichtes Plus zu 2024, als der Anteil bei rund 88 Prozent lag. Die Energiewirtschaft erhielt im vergangenen Jahr noch rund 15 Prozent ihrer Zertifikate kostenlos, ein leichter Rückgang zum Vorjahr. Was speziell die energieintensive Industrie mit den Kosten für die Zertifikate anfängt, ob sie diese an die Kunden weitergibt oder ob sie die kostenlos erhaltenen Zertifikate an der Börse handelt oder für Zeiten aufhebt, wenn der CO2-Preis steigt, bleibt weitgehend intransparent. Das UBA weist in dem Zusammenhang auch darauf hin, dass derzeit noch ein Überschuss von etwa einer Milliarde Emissionszertifikaten vorhanden ist. Das entspricht in etwa einer aktuellen Jahresemissionsmenge der EU. Diese Überschuss-Zertifikate, die vor allem auf den Handelskonten der Unternehmen liegen, könnten natürlich auch nach 2039 genutzt werden, hieß es vom UBA. "Der Emissionshandel ist die Lösung und nicht das Problem" Auch die Beschwerden der Industrie über eine mögliche zusätzliche Belastung durch den europäischen Grenzausgleichsmechanismus CBAM kann das UBA wenig nachvollziehen. Mit CBAM werden CO2-intensive Importe in die EU bepreist. Das soll europäische Unternehmen schützen, die dem Emissionshandel unterliegen. Wegen des zusätzlichen Schutzes sinkt ab 2026 die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten jährlich um 2,5 Prozent. Schaut man sich bei der energieintensiven Industrie in Deutschland das Plus von 2024 auf 2025 bei der kostenlosen Zuteilung an, kommt rechnerisch in diesem Jahr in etwa ein Nullsummenspiel heraus. Einzuräumen ist: Konkret kann sich das von Branche zu Branche jeweils anders gestalten. Die Angriffe auf den Emissionshandel kommen auch insofern zur Unzeit, als sich der Zertifikatspreis zuletzt im Bereich von 80 bis 100 Euro stabilisiert hat – auch dank diverser politischer Aktionen wie der Löschung mehrerer Milliarden von Emissionsberechtigungen sowie der Einrichtung der sogenannten Marktstabilitätsreserve. Statt einer klimapolitisch nötigen Verschärfung des CO2-Handels droht mit der EU-Reform nun eine weitere Entschärfung. Nach Auffassung der UBA-Experten wird es bei der Reform vor allem darum gehen, wie die – dank des abgeschwächten Klimaziels für 2040 – zusätzlich verfügbaren Emissionen aufgeteilt werden. Konkret, welchem Land oder Bereich sie zugeschlagen werden: der Industrie oder dem Verkehr oder der Landwirtschaft – oder ob damit möglicherweise auch erwartbare Mehremissionen aus Landnutzungsänderungen abgedeckt werden, also aus Waldschäden, Versiegelung oder fehlendem Moorschutz. Wie dem auch sein wird – für den UBA-Experten Weiß bleibt der Emissionshandel weiter eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der Transformation. "Er ist die Lösung und nicht das Problem", verteidigte Weiß bei der Bilanzvorstellung das unter Rechtfertigungsdruck geratene Instrument.